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Erscheint täglich mit A«8«l^«e der Son«- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Sèr. 72.
Freitag den 25. März
1892.
Jöonnements-Kinladung.
Mit dem 1. April 1893 beginnt ein neues Abonnement auf den „Hanauer Anzeiger",
welcher zugleich amtliches Organ für den Stadt- und Landkreis Hanau, und nachweislich das weitverbreitetste und umfangreichste Blatt Hanans ist
Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.
Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.
Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung bis Anfang des Quartals unentgeltlich.
Die Expedition des Hanauer Anzeigers.
Amtliches.
Stadtkreis Hanau.
In Folge Wiederaufnahme der Lielbauarbeiten wird die Absperrung ; der Haingasie von der Vorstadt bis zur Bogenstratze von I nächsten Montag den 28. d. M. ab für Fuhrwerke angeordnet.
Der Auheimerweg wird wie im Vorjahr insoweit nicht abgesperrt, als ein einspuriger Weg für Fuhrwerke erhalten bleibt.
Hanau am 24. März 1892.
Die Königliche Polizeidirektion.
| P. 2650. v. Oertzen, Landrath.
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Landkreis Hanau.
Vekanntmachungen des Königliche« Landrathsamtes.
Diejenigen Herren Standesbeamten, welche die Standesamts-Neben- ! register noch nicht eingereicht haben, werden an deren schleunige Einsendung erinnert.
Hanau am 23. März 1892.
Der Königliche Landrath
| A. 696 v. Oertzen.
Die für dieses Jahr angeordnete allgemeine Pferd e- ' Musterung findet für den Land kreis Hanau an nachstehenden i Orten und Tagen wie folgt statt:
Montag den 11. April, morgens 8 Uhr, zu Langendiebach:
i für die Ortschaften: Neuwiedermuß, Hüttengesäß, Oberrodenbach, Nieder- J rodenbach, Langenselbold, Marköbel, Baiersröderhof, Rüdigheim, Rüdig- | heimerhof, Oberissigheim, Niederissigheim, Bruchköbel, Ravolzhausen, Rückingen | und Langendiebach.
k Dienstag den 12. April, morgens TVs Uhr, zu Wilhelmsbad :
i für die Ortschaften: Großkrotzenburg, Großauheim, Bergen, Fechenheim, i Bischofsheim, Hochstadt, Dörnigheim, Wacheubuchen, Mittelbuchen, Kinzig- j heimerhof, Kesselstadt, Wilhelmsbad und Wilhelmsbaderhof.
Mittwoch den 13. April, morgens 8 Uhr, zu Windecken:
£ für die Ortschaften: Gronau, Gronaueihof, Dottenfelderhof, Niederdorfelden, j Oberdorfelden, Erbstadt, Eichen, Windecken, Kilianstädten, Roßdorf und | Ostheim.
In Langendiebach sind die Pferde auf der Trifft bei den 4 Linden | in der neuen Straße nach Hanau, in Windecken auf dem Marktplatz vor- | zufühen.
Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet sämmtliche Pferde
S zu gestellen mit Ausnahme:
s a) der Fohlen unter vier Jahren,
| b) der Hengste,
c) der Stuten, die entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als
14 Tage abgesohlt haben,
d) die Pferde, welche auf beiden Augen blind sind.
In den unter c—d aufgeführten Fällen ist eine vom Ortsvorstande ausgefertigte Bescheinigung vorzulegen.
Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen Beamte tm Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde, sowie Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß.
Die Gemeinde- und die Gutsvorsteher, im Behinderungsfalle ihre Stellvertreter, Habm sich zu dem Musterungstermine einzufinden. Sie sind verpflichtet, für die Gestellung der zum Rangiren und Vorführen der Pferde erforderlichen Mannschaften und ferner dafür zu sorgen, daß das Vorführen nach der Reihenfolge des anzulegenden Verzeichnisses stattfindet und daß die Pferde eine Stunde vor dem angesetzten Termin Zwecks Rangirens und Verlesens derselben auf dem Musterungsplatze eintreffen.
Zur Aufstellung der Verzeichnisse gehen den Herrn Orts- und Gutsvorständcn gleichzeitig Formulare zu. In dieselben sind die vorhandenen Pferde unter Angabe der Farbe und Abzeichen, des Geschlechts und des Alters, sowie der Name des Besitzers alphabetisch geordnet einzutragen.
Die Verzeichnisse oder eine Abschrift derselben sind mir bis zum 1. April er. unfehlbar einzureichen.
Hanau am 9. März 1892.
Der Königliche Landrath.
M. 1173 I. V.: Meister, Regierungs-Assessor.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises wollen die ihnen dieser Tage zuaehenden Benachrichtigungsschreiben von der Gewerbe- steuerveranlagung für 1892/93 den betreffenden Gewerbetreibenden alsbald behändigen lassen und daß und wann dies geschehen, bis zum 1. k. Mts. anzeigen.
Hanau am 23. März 1892.
Der Königliche Landrath St. 1136 v. Oertzen.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Spar- und Spielkassenbuch für Jean Goldbach. Ein graues Strickzeug. Ein gesticktes Strumpfband.
Vom Wasenmeister eingefangen: Ein schwarzer Hund und ein grauer Spitz, beiee m. Geschl.
Hanau am 25. März 1892.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmach«ugen des Oberbürgermeisteramtes.
Von dem hiesigen Stadtrath und Gemeindeausschuß ist vorbehaltlich der Genehmigung des Bezirksausschusses für den Regierungsbezirk Cassel ein neues
„Statut über die Erhebung Don Gemeinde* Umlagen in der Stadt ^anau“
beschlossen worden.
Dieses Statut wird in Gemäßheit des §. 3 der Gemeindeordnung vom 23. Oktober 1834 vom 19. d. Mts. ab zwei Monate lang auf dem Rathhause zu Jedermanns Einsicht ausgelegt und es ergeht hiermit die Aufforderung, etwaige Erinnerungen gegen das Statut innerhalb jener Frist bei mir anzubrinaen.
Hanau am 18. März 1892.
Der Oberbürgermeister
3275 Westerburg.
Von den städtischen Behörden ist beschlossen worden, für die Stadt Hanau eine Handelsschule — kaufmännische Fortbildungsschule —, bestehend aus 3 obligatorischen Unterklassen und einer fakultativen Ober-