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Erscheint täglich mit Ausvahm« der Sonn- Md Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Preis:

Die Ifpnltige Garmondzeile *.

deren Saum

10 Pfg.

Die -spalt. Seite 20 Psg.

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30 Wg.

Nr. 66

Freitag den 18. März

1892.

Amtliche«.

Arbeitsordnung bttreffend.

Mit dem 1. April d. Js. tritt das Gesetz, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891 in Kraft, das n. A. bestimmt, daß für jede Fabrik, in welcher in der Regel mindestens zwanzig Arbeiter beschäftigt werden, innerhalb vier Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes also bis 28. April 1892 oder nach der Eröffnung des Betriebes eine Arbeitsordnung zu erlassen und zum Aushang zu bringen ist (§. 134 a. e. a. a. O.).

Die Bestimmung findet nach §. 154 a. a. O. auch Anwendung auf Arbeitgeber und Arbeiter in Hüttenwerken, in Zimmerplätzen und anderen Bauhöfen, in Wersten sowie in solchen Ziegeleien, über Tage betriebenen Brüchen und Gruben, welche nicht blos vorübergehend oder in geringem Umfang betrieben werden.

Ueber alle nach dem 1. Januar 1891 erstmalig erlassene oder abge­änderte Arbeitsordnungen (§. 134 g.), ebenso wie über künftig zu erlassende und über alle Nachträge müssen vor dem Erlasse die großjährigen Arbeiter oder der Arbeiterausschuß der Fabrik gehört werden (134 d.).

Sämmtliche Arbeitsordnungen ohne Ausnahme auch die vor dem 1. Januar 1891 erlassenen sind spätestens bis zum 1. Mai d. Js. der unteren Verwaltungsbehörde in 2 Ausfertigungen zur Prüfung ihrer Gesetzmäßigkeit einzureichen.

Der Inhalt der Arbeitsordnung ist für die Arbeitsgeber und Arbeiter rechtsverbindlich. Sie muß die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer be­stehenden Rechte und Pflichten, insbesondere die im §. 134 b. des Gesetzes bezeichneten Verhältnisse bestimmt zum Ausdruck bringen.

Zuwiderhandlungen sind durch §. 147 Z. 5 u. §. 148 Z. 12 mit Strafen bis zu 300 Mark bedacht.

Um bei Ausführung dieser Gesetzesbestimmungen den Betriebsunter­nehmern hierbei an die Hand zu gehen, sind kürzlich verschiedeneRath­geber" im Buchhandel erschienen:

Rathgeber für den Entwurf von Arbeitsordnungen, v. Robert Platz, Königl. Gewerbeinspektor. Verlag v. R. Oppenheim, Berlin 5 S. W. 46. co. 140 S. groß Oktav. M. 1.50.

Normal-Arbeitsordnung, sowie Normalstatut eines Arbeiterausschusses, sestgestellt vom Linksrhein. Verein für Gemeinwohl, mit Er­läuterungen von Franz Hitze. Verlag I. P. Bachem i. Köln. 120 S. Oktav. M. 2.00.

Wegeweiser zur Aufstellung von Arbeitsordnungen. Dr. v. Rüdiger, Regierungs- und Gewerberalh. Verlag von Karl Heymann. Berlin, ca. 120 S. Oktav. M. 2.00.

Die letztgenannte Verlagsbuchhandlung liefert außerdem Separatab­drücke von Normalarbeitsordnungen in Buchform und in Plakatform. Zwar wird bei der Vielgestaltigkeit der Gewerbezweige ein und dieselbe Arbeitsordnung sich nicht überall einführen lassen, indessen wird doch für eine ganze Reihe von Betrieben eine gleichmäßige Regelung statlfinden können. Die Vervielfältigung der Arbeitsordnungen in Buchform wird durch die Vorschrift, daß jedem Arbeiter ein Exemplar zu behändigen ist, nothwendig. Die Heymann'sche Verlagsbuchhandlung liefert :

Die Arbeitsordnungen in Buchform (geheftet in blauem Aktendeckel

nach Art der Arbeitsbücher)

1

10

50

100 200 500

1000

Exemplar

ff

ff

ff

und in Plakatform zum Aushang in a.

unaufgezogen

1 Exemplar M. 0.30

M.

ff

ff

ff

ff

ff .

ff

0.25

2.00

7.50

12.00

20.00

40.00

60.00

Fabrikräumen in großem Druck:

10 2.50

25 5.00

Auf vorstehendes werden sämmtliche hiermit besonders aufmerksam gemacht. Hanau am 14. März 1892.

b.

auf starker Pappe

M. 0.75

6.00

12.00.

Herren Arbeitgeber

Der Königliche Landrath und Polizeidirektor.

P. 2427 J. V.: Meister.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Vom Wafenmeister eingefangen: Ein rother Spitz, ein schwarzer Spitz, ein grau-schwarzer Spitz, ein gelber und ein rother Dachshund, sämmtliche m. Geschl.

Zugelaufen: Ein rehbrauner kleiner Hund w. Geschl.

Gefunden: Eine Peitsche. Ein Portemonnaie mit Geld.

Abhanden gekommen: Am 14. ds. Mts ein kleiner gelber Hund, Fuchsratze, etwas weiß im Gesicht, weiße Pfoten und ein weißes dreieckiges Fleckchen im Halsgenick, steife Ohren, weiße Brust, w. Geschl., auf den NamenJoli" hörend.

Hanau am 18. März 1892.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Oberbnrgermeisteramtes.

Von dem hiesigen Stadtrath und Gemeindeausschuß ist vorbehaltlich der Genehmigung des Bezirksausschusses für den Regierungsbezirk Castel ein neues

Statut über die Erhebung von Gemeinde* Umlagen in der Stadt ^anau beschlossen worden.

Dieses Statut wird in Gemäßheit des §. 3 der Gemeindeordnung vom 23. Oktober 1834 vom 19. d. Mts. ab zwei Monate lang auf dem Rathhause zu Jedermanns Einsicht ausgelegt und es ergeht hiermit die Aufforderung, etwaige Erinnerungen gegen das Statut innerhalb jener Frist bei mir anzubringen.

Hanau am 18. März 1892.

Der Oberbürgermeister

3275 Westerburg.

Mit Rücksicht auf den bevorstehenden Abschluß der städtischen Ver­waltungsrechnungen für 1. April 1891/92 ergeht die Aufforderung, über alle noch rückständigen Forderungen die Rechnungen alsbald einzureichen.

Ich verbinde hiermit wiederholt das Ersuchen, künftig im Allgemeinen über Lieferungen oder Arbeiten mindestens quartalweise die Rechnungen ab­zugeben, mit dem Hinzufügen, daß diejenigen, welche dem nicht entsprechen sollten, es sich eventuell selbst zuzuschreiben haben, wenn sie mit neuen Geschäftsaufträgen nicht bedacht werden.

Hanau am 1. März 1892.

Der Oberbürgermeister

2596 Westerburg.

Diejenigen Eltern, deren Kinder zu Ostern d. J. in die hiesigen Schulen ausgenommen werden sollen, ersuche ich die hierzu ersorderlichen Geburts­urkunden rechtzeitig bei hiesigem Standesamt zu bestellen.

Hanau am 2. März 1892. Der Oberbürgermeister Westerburg.

KalZvorkauf.

Samstag den 19. d. Mts., nachmittags 3 Uhr, sollen die an dem sogen. Viehlrieb stehenden, mit Nr. 1 bis 9 bezeichneten Pappeln (pop. canad.) aus dem Stande verkauft, und alsdarn den Be­dingungen entsprechend beseitigt werden.

Von nachmittags 4 Uhr an

soll eine Pappel au der Realschulbrücke unv 14 Haufen Astholz in der neuen Anlage, ferner vor der Kinzigbrücke ein Haufen Oke-holz, sowie ein Erlenstamm öffentlich an Ort und Stelle verkauft werden.

Hanau am 16. März 1892.

Der Stadtkämmerer. 3239

Tagesschau.

Berlin, 17. März. Das Königliche Staatsministerium veröffent- I licht imReichsanz." das Regulativ für den Geschäftsgang bei dem Ober­verwaltungsgericht.