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Nr. 63.
Amtliches!
Stadtkreis Hanau.
Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Hanau am 11. März 1892.
Königliche Polizeidirektion.
P. 2262 J. V.: Meister.
Dienstag den 15. März
Bekanntmachung.
Am 31. Januar d. Js. ist am Nadelwehr eine unbekannte männliche Leiche im Alter von 25 bis 30 Jahren, von kleiner schwächlicher Statur, mit dunklen Haaren, dunklem Schnurr- und Kotelettebart, breiter eingedrückter Nase, großen starken Zähnen, aus dem Main geländet worden.
Die Leiche, welche 3—4 Wochen im Wasser gelegen haben kann, war bekleidet mit schwarzem Kammgarnsackrock und Weste, blauer gerippter Hose, weißleinenem Hemd, grauwoklenen Unterhosen, auf deren Strippe die Nr. 68 mit rothem Garn eingestickt ist, weißem Umlegkragen, blauem Shlips, grauwollenen Strümpfen, Schnürschuhen mit Spitzenkappen und Doppelsohlen. In den Taschen wurden vorgefunden: ein kleiner Kamm, eine Haarbürste und ein kleiner viereckiger Taschenspiegel.
Die Kleidungsstücke werden zur ev. Agnoszirung hier aufbewahrt.
Um Anzeige wird ersucht, falls über die Persönlichkeit des Verstorbenen etwas bekannt sein sollte.
Frankfurt a. M. den 3. März 1892.
Der Polizeipräsident
III. 3432. Freiherr von Müffling.
Landkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Die für dieses Jahr angeordnete allgemeine Pferde- musterung findet für den Land kreis Hanan an nachstehenden Orten und Tagen wie folgt statt:
Montag den 11. April, morgens 8 Uhr, zu Langendiebach:
für die Ortschaften: Neuwiedermuß, Hüttengesäß, Oberrodenbach, Niederrodenbach, Langenselbold, Marköbel, Baiersröderhof, Rüdigheim, Rüdig- heimerhof, Oberissigheim, Niederissigheim, Bruchköbel, Ravolzhausen, Rückingen und Langendiebach.
Dienstag den 12. April, morgens TVs Uhr, zu Wilhelmsbad :
für die Ortschaften: Großkrotzenburg, Großauheim, Bergen, Fechenheim, Bischofsheim, Hochstadt, Dörnigheim, Wachenbuchen, Mittelbuchen, Kinzig- Heimerhof, Kesselstadt, Wilhelmsbad und Wilhelmsbaderhof.
Mittwoch den 13. April, morgens 8 Uhr, zu Windeckenr
für die Ortschaften: Gronau, Gronauerhof, Dottenfelderhof, Niederdorfelden, Oberdorfelden, Erbstadt, Eichen, Windecken, Kilianstädten, Roßdorf und Ostheim.
In Langendiebach sind die Pferde auf der Trifft bei den 4 Linden in der neuen Straße nach Hanau, in Windecken auf dem Marktplatz vor- zufühen.
Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet sämmtliche Pferde zu gestellen mit Ausnahme:
a) der Fohlen unter vier Jahren,
b) der Hengste,
c) der Stuten, die entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als 14 Tage abgesohlt haben,
d) die Pferde, welche auf beiden Augen blind sind.
In den unter c—d aufgeführten Fällen ist eine vom Ortsvorstande ausgefertigte Bescheinigung vorzulegen.
Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde, sowie Posthalter hinsichtlich derjenigen
1892.
Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß.
Die Gemeinde- und die Gutsvorsteher, im Behinderungsfalle ihre Stellvertreter, haben sich zu dem Musterungstermine einzufinden. Sie sind verpflichtet, für die Gestellung der zum Rangiren und Vorführen der Pferde erforderlichen Mannschaften und ferner dafür zu sorgen, daß das Vorführen nach der Reihenfolge des anzulegenden Verzeichnisses stattfindet und daß die Pferde eine Stunde vor dem angesetzten Termin Zwecks Rangirens und Verlesens derselben auf dem Musterungsplatze eintreffen.
Zur Aufstellung der Verzeichnisse gehen den Herrn Orts- und Gutsvorständen gleichzeitig Formulare zu. In dieselben sind die vorhandenen Pferde unter Angabe der Farbe und Abzeichen, des Geschlechts und des Alters, sowie der Name des Besitzers alphabetisch geordnet einzutragen.
Die Verzeichnisse oder eine Abschrift derselben sind mir bis zum 1. April er. unfehlbar einzureichen.
Hanau am 9. März 1892.
Der Königliche Landrath.
M. 1173 I. V.: Meister, Regierungs-Assessor.
Die zweite evangelische Schulstelle zu Hüttengesäß, mit welcher neben freier Wohnung und 90 M. Feuerungsentschädigung ein kompetenzmäßiges Einkommen von jährlich 840 M. verbunden ist, ist infolge Versetzung ihres seitherigen Inhabers vom 1. April d. J. ab anderweit zu besetzen.
Bewerber wollen ihre mit den erforderlichen Zeugnissen versehenen Gesuche binnen 14 Tagen bei dem Königlichen Lokalschulinspektor, Herrn Pfarrer Schlicht zu Hüttengesäß, einrcichen.
Hanau am 11. März 1892.
Der Königliche Schulvorstand.
V. 1502 I. V.: Meister, Regierungs-Assessor.
Die technischen Revisionen der Maße und Gewichte im Stadt- und Landkreise Hanau finden in diesem Jahre wie folgt statt:
In der Stadt Hanau voul 28. März bis inkl. 9. April er.
„ Niederrodenbach, Oberrodenbach und Pulverfabrik am 25. April.
„ Rückingen am 26. April.
„ Hüttengesäß und Neuwiedermuß am 27. April.
„ Ravolzhausen am 28. April.
„ Bruchköbel und Niederissigheim am 29. April.
„ Oberissigheim und Rüdigheim am 30. April.
„ Eichen und Erbstadt am 2. und 3. Mai.
„ Roßdorf, Mittelbuchen und Wachenbuchen am 4. und 5. Mai.
„ Kilianstädten am 6. Mai.
„ Oberdorfelden, Niederdorfelden und Gronau am 7. und 9. Mai.
„ Bischofsheim und Hochstadt am 10. und 11. Mai.
„ Dörnigheim und Kesselstadt am 12. und 13. Mai.
Die Gewerbetreibenden werden hierdurch aufgefordert, ihre Maße rc., soweit deren fortdauernde Richtigkeit zweifelhaft erscheint, vorher zur aichamtlichen Prüfung zu bringen. Werden zweifelhafte Maße rc. bei den Revisionen vorgefunden, sc^ wird Einziehung derselben bezw. Bestrafung nach §. 369 Nr. 2 des Strafgesetzbuches erfolgen. Den ungestempelten Maßen rc. gelten diejenigen gleich, deren Aichstenipel unkenntlich geworden sind.
Hanau am 10. Februar 1892.
Der Königliche Landrath
P. 1260 v. Oertzen.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Für den Maschinenschlosserlehrling Johann Ludwig Mau von hier ist um Entlassung aus dem Preußischen Smatsverband nachgesucht worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 9. März 1892.
Der Oberbürgermeister Westerburg.