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Nr. 56.

Montag den 7. März

1892.

Landkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Die Herren Bürgermeister und Gutsoorsteher des Kreises werden hierdurch erinnert, die in doppelter Ausfertigung aufzustelleuden Klassen­steuer Zu- und Abgangslisten pro n Semester 1891/92 nebst Belägen an die Königliche Steuerkasse und die Listen der zu den Klassensteuerstufen 1 und 2 durch Zugangsstellung neu veranlagten in keine Rolle ausgenommenen Personen ebenfalls in doppelter Ausfertigung sofort hierher einzusenden, eventl. Fehlanzeige zu erstatten.

Hanau am 3. März 1892.

Der Königliche Landrath

St. 1010 v. Oertzen.

Den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern wird in den nächsten Tagen ein Druckexemplar einer Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 24. Dezember 1891, betreffend die anderweite Anordnung des Bundes­raths über

1) die Befreiung vorübergehender Beschäftigungen von der Versicherungs­pflicht, sowie

2) die Entwerthung und Vernichtung von Marken zwecks Einverleibung in das in ihren Händen befindliche braune Buch der Versicherungsanstalt Hessen-Nassau zugehen.

Ich mache noch ganz besonders darauf aufmerksam, daß die Bekannt­machung an Stelle der Bekanntmachung vom 27. November 1890 (Seite 160 bis 163 des braunen Buchs) getreten ist.

Hanau am 7. März 1892.

Der Königliche Landrath

v. Oertzen.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Vom Wasenmeister am 5. ds. Mts. eingefangen: Ein grauer Pinscher m. Geschl.

Gefunden: Ein Hundemaulkorb. Ein brauner Glacehandschuh. Ein goldener Kinderohrring. Ein goldenes Medaillon mit schwarzem Sammtband.

Verloren: Eine Bausache für Eckhard Heck.

Entlaufen: Ein schwarzer Hund m. Geschl.

Hanau am 7. März 1892.

Berlin, 5. März. Seine Majestät der Kaiser und König hör­ten heute Vormittag den Vortrag des Chefs des Militärkabinets und nah­men darauf militärische Meldungen entgegen.

Darmstadt, 5. März. Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist gestern Nachmittag 3 Uhr, wie dieDarmstädter Zeitung" meldet, von einem Schlaganfall betroffen worden. Die rechte Körperhälfte ist gelähmt, das Bewußtsein ist erhalten. Heute früh nach ruhig verbrachter Nacht waren die Krankheitserscheinungen im wesentlichen unverändert.

Hamburg, 5. März. Dem neuen Verbände der, den nordatlanti­schen Rhedereien angehörenden Kompagnien Hamburgs, Bremens, Antwer­pens und Rotterdams ist die Mitwirkung sämmtlicher englischen Gesellschaf­ten durch Line separate Konvention gesichert. Der Passagepreis wurde heute diesseits und in Amerika erhöht. (F. N.)

Brüssel, 6. März. Seit einigen Tagen ist, nach derFrkf. Ztg.", eine geheime Untersuchung eingeleitet, welche sich mit einem Versuche eines Attentats gegen das Hotel ber spanischen Gesandtschaft beschäftigt. Die sestgestellten Thatsachen sollen denjenigen analog sein, die bei dem Attentate gegen das Pariser Hotel der Prinzessin von Sagan ermittelt wurden.

Depeschen-Burea«Herold".

6. März, vormittags 9 Uhr:

Deutscher Reichstag.

Berlin, 5. März.

Die Berathung des Etats des auswärtigen Amtes wird fortgesetzt.

Zunächst wird eine Forderung im Extraordinarium von 2 500 000 M. für Maßregeln zur Unterdrückung des Sklavenhandels und zum Schutze der deutschen Interessen in Ostafrika verlangt. Aus Einnahmen von Zöllen und Steuern wird bis 2 Millionen gerechnet. Die Ausgaben­summe wird wie im Vorjahre auf 4V2 Million gerechnet.

Referent Prinz A r e n b e r g theilt mit, daß in der Kommission ein Antrag auf Herabsetzung des Reichszuschusses auf IV2 Million gestellt, aber abgelehnt worden sei.

Bamberger (f>eis.). Wir vertreten die Ansicht, daß man Mehr­einnahmen aus dem Kolonialgebietc nicht zu Mehrausgaben verwende. Da nun aus Ostafrika dieses Jahr Mehreinnahmen aus den Zöllen und Steuern in der Höhe von 1 Million zu erwarten seien, ließe sich sehr wohl der Reichszuschuß um diese Summe vermindern.

Reichskanzler v. Caprivi bemerkt die Aeußerung Bambergers be­richtigend: Wißmann sei noch heute Beamter des deutschen Reiches, er lebe nach einer schweren Krankheit eben am oberen Nil zu seiner Wieder­herstellung. Emin Pascha habe stillschweigend Ostafrika verlassen. Aus­führlich verbreitet sich der Reichskanzler über die Angelegenheit des aus Ostafrika ausgewiesenen Berichterstatters Eugen Wolf und erklärt, derselbe sei ausgewiesen worden nicht durch den Freiherrn von Soden, sondern durch ihn. Rechtlich wäre er zweifellos dazu befugt. Das Reichsjustiz­amt, sowie das Gutachten anerkannter Rechtslehrer stehe ihm dabei zur Seite. Er habe sich die Sache reiflich überlegt, unsere Kolonie sei noch zu jung und habe kürzlich erst einen schweren Aufstand durchgemacht, als daß wir ihre Rekonvaleszenz durch Wolfs Aufträge stören lassen dürfen. Wie die Schlachtenbummler für die Truppen nicht immer bequem und an­genehm, so sind die Kolonialbummler den Kolonien schädlich, zumal wenn die Verhältnisse der Kolonien nicht befestigt sind. Der Reichskanzler schil­dert Wolfs pessimistische Berichterstattung über Deutschostfrika und bezeich­net die Art, wie Wols über Sodens persönliche Verhältnisse sich ausge­lassen, als durchaus verwerflich, v. Soden sei einer der selbstlosesten Be­amten, die wir haben, es sei ein ganz unabhängiger Mann, der den Dienst nur deshalb nicht quittirte, weil er auf seinem schweren Posten aushalten will. Er lebe sehr einfach und setze von seinem Vermögen Deutschlands wegen zu. Er habe Herrn Wolf nicht nur ausgewiesen, sondern er sei auch gewillt, die Ausweisung aufrecht zu erhalten.

Graf Arnim (Reichsp.). 2^2 Millionen sind das mindeste, was wir geben sollten. Der Gouverneur muß mit außerordentlich geringen Mitteln die Verwaltung führen, es ist nicht zu leugnen, daß die Erhebung der Zölle eine gewisse Unzufriedenheit hervorgerufen hat, doch muß der Gouverneur auf alle Weise Mittel zu gewinnen suchen. Redner weift darauf hin, daß sich die aussichtsvollsten Ansätze zu Etablissements vor- sindeu, vor allem die Plantage Lewa. Der größte Theil der Nation steht auf einem anderen Standpunkte als Bamberger und erwartet die energische Fortführung der Kolonialpoliitik. Ostafrika habe eine große Zukunft. Ich bitte, die geforderten Mittel zu bewilligen.

Graf H 0 e n s b r 0 e ch (Zentrum). Auch in Zukunft sind wir bereit, mit der Regierung auf dem Wege der gemäßigten Kolonialpolitik zu gehen. Die Missionsthätigkeit zu schützen ist eine der vornehmsten Aus­gaben der Kolonialpolitik. Die Schnapseinfuhr muß mit allen Mitteln bekämpft werden.

-Geheimrath Kaiser. Bezüglich der Wirksamkeit der Mission und der Schädlichkeit der Branntweineinfuhr stimmen wir mit dem Vorredner überein. Die Kolonien gehörten bisher zur englischen Interessensphäre. Die Beziehungen zu den englischen Kaufleuten sönnen nicht mit einem Male abgebrochen werden.

Hammacher (nat.-lib.) hält die Bewilligung der geforderten Summe für das mindeste, was gegeben werden muß.

Barth (freist). Ich kann mich nicht davon überzeugen, daß es richtig war, Eugen Wolf wegen seiner Kritik auszuweisen. Prinzipiell halte ich cs überhaupt nicht wünschenswerth, wenn man öffentlicher Kritik gegenüber so sehr empfindlich ist.

Gras Mirbach (kons.). Die Ausweisung Wolfs ist nach dem, was wir heute vom Reichskanzler gehört haben, durchaus berechtigt. Die zivilisatorische Mission des deutschen Reichs und die Ausbreitung des Christenthums fordern zur Bewilligung von 2^2 Millionen auf.