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Nr. 52.

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Zugleich Arnittches gwgarr^ Ktcröt- unö Lanökrrers Kcrncru.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Monn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Mittwoch den 2. März

1892.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Jeder Landbriefträger führt auf seinen Bestellgängen ein Annahmebuch, in welches er die angenommenen Sendungen mit Werthangabe, die Ein­schreibsendungen, die Postanweisungen und gewöhnlichen Packete, sowie die Nachnahmesendungen und die für Zeitungen vorausbezahlten Beträge einzu­tragen hat. Wünscht der Absender die Eintragung selbst zu bewirken, so ist diesem das Annahmebuch vorzulegen. Auch kann der Absender die Vor­legung des Buches verlangen, um von der seine Sendung betreffenden Ein­tragung des Landbriesträgers Kenntniß zu nehmen.

Cassel, 20. Februar 1892.

Der Kaiserliche Oberpostdirektor.

Frank.

Landkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Die Maul- und Klauenseuche in dem Gehöfte des Land- und Gastwirths Heinrich Schleich zu Wettges ist erloschen.

Hanau am 29. Februar 1892.

Der Königliche Landrath.

V. 1310 I. A.: Meister.

Die technischen Revisionen der Maße und Gewichte im Stadt- und Landkreise Hanau finden in diesem Jahre wie folgt statt:

In der Stadt Hanau vom 28. März bis inkl. 9. April er.

Niederrodenbach, Oberrodenbach und Pulverfabrik am 25. April.

Rückingen am 26. April.

Hüttengesäß und Neuwiedermuß am 27. April.

Ravolzhausen am 28. April.

Bruchköbel und Niederissigheim am 29. April.

Oberissigheim und Rüdigheim am 30. April.

In Eichen und Erbstadt am 2. und 3. Mai.

Roßdorf, Mittelbuchen und Wachenbuchen am 4. und 5. Mai.

Kilianstädten am 6. Mai.

Oberdorfelden, Niederdorfelden und Gronau am 7. und 9. Mai.

Bischofsheim und Hochstadt am 10. und 11. Mai.

Dörnigheim und Kesselstadt am 12. und 13. Mai.

Die Gewerbetreibenden werden hierdurch aufgefordert, ihre Maße rc., soweit deren fortdauernde Richtigkeit zweifelhaft erscheint, Votier zur aichamtlichen Prüfung zu bringen. Werden zweifelhafte Maße 2C. bei den Revisionen vorgefunden, so wird Einziehung derselben bezw. Bestrafung nach §. 369 Nr. 2 des Strafgesetzbuches erfolgen. Den ungestempelten Maßen 2C. gelten diejenigen gleich, deren Aichstempel unkenntlich geworden sind.

Hanau am 10. Februar 1892.

Der Königliche Landrath

P. 1260 v. Oertzen.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Eine Velozipedlaterne Rr. 83. Eine goldene Damen- uhr mit silberner Kette. Ein Paar schwarze Glacehandschuhe. Ein weißes Reifarmband. Ein kleines Portemonnaie mit einigen Pfennigen.

Zugelaufen: Ein grauer Schäferhund m. Geschl.

Entlausen: Ein weißer junger Fox-Terrier.

Verloren: Eine Abonnementskarte, auf die Route Kleinauheim- Frankfurt lautend.

Hanau am 2. März 1892.

Zahlmeisterlausbahn.

Ueber die Ergänzuug des Zahlmeisterperfonals der Kaiserlichen Marine bezw. die Annahmebedingungen für die Zahlmeisterlaufbahn bestehen immer noch Unklarheiten. Die im Jahre 1884 von E. S. Mittler & Sohn in Berlin herausgegebene darauf bezügliche Vorschrift besagt u. a. folgendes:

§. 4.

Annahmebedingungen für die Zahlmeisterlaufbahn.

1) Zur Ausbildung für den Zahlmeisterdienst in der Kaiserlichen Marine sollen grundsätzlich nur zugelassen werden:

a. Einjahrig-Freiwillige des Seebataillons und der Matrosen- artillerieabtheiluugen (§. 21, 1 der Marineordnung), welche unverheirathet sind und das einundzwanzigste Lebensjahr nicht überschritten haben;

b. andere Mannschaften des aktiven Dienststandes der Marine, welche unverheirathet sind, das dreiundzwanzigste Lebensjahr nicht überschritten haben und nicht aus der Schiffsjungenab- theilung hervorgegangen sind.

2) Jeder Zuzulassende muß nachstehende Bedingungen zu erfüllen im Stande sein:

a. das Zeugniß der Reife für die erste Klasse eines Gymnasiums oder eines Realgymnasiums ist beizubringen;

b. genügende Kenntniß der englischen und französischen Sprache, um aus denselben geläufig in das Deutsche über­setzen und sich verständlich ausdrücken zu können, ist nachzu­weisen;

c. eine Anerkennung des Vaters ober Vormundes dahin, daß dem Anwärter eine Zulage, und zwar bis zu seiner Beförderung zum Unteroffizier von fünfzehn Mark monatlich, später und bis zur Beförderung zum Zahlmeisteraspiranten von zehn Mark monatlich, gezahlt werden wird, ist einzureichen.

Dieser Verpflichtungsschein bedarf der orts polizeilichen Bescheinigung hinsichtlich des Vermögens des Ausstellers.

d. Seedienstfähigkeit ist nachzuweisen.

3) Ein Erlaß der unter 2 aufgeführten Bedingungen darf bei dem Chef der Admiralität durch die Stationskommandos ausnahmsweise und zwar nur dann nachgesucht werden, wenn dem Betreffenden von seinen Vorgesetzten das Zeugniß ertheilt wird, daß er zu besonders guten Hoffnungen für den Zahlmeisterdienst berechtigt.

Nach genannter Vorschrift ist die spezielle Beaufsichtigung und die berufsmäßige Unterweisung der in der Ausbildung befindlichen Personen einem Ober z ah lmeist er übertragen. Derselbe hat zu diesem Zwecke über Fähigkeiten, Fortschritte, moralische und Karaktereigenschaften jedes einzelnen in der Ausbildung befindlichen Mannes durch unausgesetzte Beo­bachtung sich genaue Kenntniß zu verschaffen und in dieser Beziehung auch während der Abwesenheit der Genannten auf den Ausbildungsstationen sich möglichst eingehend informirt zu halten.

Der leitende Oberzahlmeister bearbeitet die Personalangelegenheiten der Zahlmeisteranwärter, mit Ausnahme derjenigen, welche rein militärischer und disziplinarer Natur sind. Er hat für jeden Mann Personalakten zu führen.

Zum Marinezahlmeisteikorps gehören: die Zahlmeister obere Militärbeamte mit bestimmtem Militärrang.

Die Oberzahlmkister haben den Rang eines Kapitänlieutenants (Hauptmann).

Die Zahlmeister stehen im Range eines Lieutenants zur See (Premier­lieutenant).

Die Unterzahlmeister haben den Rang eines Unterlieutenants zur See .(Sekondelieutenant).

Die Uniformen sind die der Seeoffiziere, jedoch mit dem Unterschiede, daß statt der goldenen Knöpfe Ankerknöpfe und der Goldtressen seitens des Zahlmeisterkorps solche von Silber getragen werden. Die Ernennung und Beförderung zu obigen Chargen erfolgt durch Se. Majestät den Deutschen Kaiser.

Die ferner zum Marinezahlmeisterkorps gehörenden Zahlmeisteraspiranten stehen im Range der Deckoffiziere. Ihre Ernennung zum Zahlmeisterafpiranten erfolgt durch das Marinestations­kommando nach bestandener Prüfung.

Besoldung der Lehrer an höheren Schulen.

Der Finanzminister und der Unterrichtsminister haben dieser Tage dem Abgeordnetenhause den neuen Normaletal für die Besoldungen der