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Erscheint täglich mit Ausnahme der >Sonn- und Feiertage, mit belletristtscher Beilage.

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10 Pfg.

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Freitag den 26. Februar

1892.

Amtliches.

Landkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Nachstehendes Ausschreiben wird hiermit veröffentlicht.

Hanau am 24. Februar 1892.

Königliche Polizeidirektion.

P. 1728 J. A.: Meister.

Ausfchreiben.

Der Kammermusiker i/P. Georg Göttmann, dahier wohnhaft, ist seit dem 20. d. Mts. abends aus seiner Wohnung unter Umständen verschwunden, die darauf schließen lassen, daß er sich ein Leid angethan hat.

Göttmann ist 71 Jahre alt, von mittlerer Statur, bartlos, hat dichtes weißes Haar und war bekleidet mit dunklem Jaquet, dunkelblauem Winterüberzieher, grauem weichem Lodenhut und führte einen Stock bei sich.

Man ersucht um sorgfältige Recherchen und Nachricht im Auffindungs­falle.

Darmstadt den 23. Februar 1892.

Großherzogliches Polizeiamt Darmstadt.

t Unser Kaiser und die Soldaten.

Wie die letzten Reichstagsverhandlungen bewiesen haben, war für die Sozialdemokraten die Veröffentlichung der geheimen Verfügung des komman- direnden Generals des XII. Armeekorps ein erwünschter Anlaß, nicht um unsere Soldaten gegen ungerechte und unwürdige Behandlung, die doch nur in seltenen Ausnahmefällen vorkommen kann, in Schutz zu nehmen, sondern um die Disziplin im Heere, die Treue und das Vertrauen der Untergebenen zu den Vorgesetzten bis zum allerhöchsten Kriegsherrn hinauf zu lockern. Dieses Bestreben richtet sich für jeden Patrioten von selbst. Indessen könnte doch schon aus dem Umstand, daß der Reichstag dem durch jene Veröffent­lichung angeregten Thema so breite Erörterungen widmete, hier und da der Einoruck entstehen, als hätte es solcher Debatten bedurft, um die Militär­verwaltung an ihre Pflicht zu erinnern.

Dem kann nicht entschieden genug widersprochen werden. Der erste, mergischste Vorkämpfer für eine gerechte und würdige Behandlung der Soldaten ist Derselbe, dem die Soldaten Treue schwören und der mit dem Willen auch die Macht hat, dem Soldaten werden zu lassen, was ihm zebührt: unser Kaiser selbst. Der erwähnte Erlaß des Kommandiren- sen des sächsischen Korps, der aufs Neue die Pflichten der Vorgesetzten zegen die Untergebenen einschärft, beruft sich ausdrücklich auf die Kabinets- rrdre des Kaisers vom 6. Februar 1890 und auf sie wurde auch wieder­holt in den Reichstagsdebatten Bezug genommen. In ihr heißt es:Ich labe aus den Mir von den kommandirenden Generalen eingereichten Nach- veisungen über die Bestrafungen wegen Mißhandlung Untergebener ersehen, » die Bestimmungen der Ordre vom 1. Februar 1843 noch nicht durch- veg in dem Geiste aufgefaßt und gehandhabt werden, in dem sie gegeben vorden sind. In meiner Armee soll jedem Soldaten eine gesetzliche, gerechte und würdige Behandlung zu Theil werden, weil eine solche ne wesentlichste Grundlage bildet, um in demselben Dienstfreudigkeit md Hingebung an den Beruf, Liebe und Vertrauen zu den Vor­gesetzten zu wecken und zu fördern." Hiernach erhielten die kommandirenden Generale weitere Anweisung.

Aber wir wollen auch daran erinnern, wie der Kaiser überall, wo ich Gelegenheit bietet, seine ganze Persönlichkeit wie für die Pflicht, so auch ür das Recht des Soldaten und für die entsprechende Erziehung des Offi- ierkorps einsetzt. Kurz bevor die Ordre vom 6. Februar 1890 erging, atte sich der Kaiser die Kadetten der Hauptkadettenanstalt, die demnächst a das Heer eintreten sollten, vorstellen lassen. Als sie im weißen Saal es Königlichen Schlosses versammelt waren, befahl er, daß ihnen die Worte kaiser Wilhelm I. über die Offizierspflichten vorgelesen würden. Darauf rgriff er selbst das Wort zu einer Mahnung etwa folgenden Inhalts: len Offizier müsse Einfachheit und Mäßigkeit auszeichnen, gegen die Mannschaft solle der Offizier nicht forsch und schneidig sein, sondern mit Ansicht und Geduld zu Werke gehen, jeden nach seiner Leistungsfähigkeit ehandeln, um in Allen die Fähigkeit zur höchsten Anspannung der Kräfte

zu wecken; in unserer Zeit sei es die Aufgabe des Offiziers, den monarchi­schen Sinn durch seine ganze Lebensführung zu bekräftigen und sich nicht auf die Strenge des Dienstes zu verlassen. Man würde irren, wenn man glaubte, dieser Fall sei der einzige gewesen, in dem der Kaiser in solcher Weise seinen bestimmten Willen bekundet habe; er pflegt vielmehr dieselben Grundsätze bei jeder geeigneten Gelegenheit den angehenden Offizieren zur strengen Pflicht zu machen.

In dem schweren, Karakter und Nerven stählenden Dienst für das Vaterland ist der Kaiser der beste Hort des rechtschaffenen Soldaten. Ver­einzelt vorkommende Ungerechtigkeiten werden bei der Schwäche der mensch­lichen Natur und den hohen Anforderungen, die an den Beruf des Offiziers und Unteroffiziers gestellt werden, nie und nirgends ganz zu vermeiden sein. Aber daß Alles geschieht und geschehen wird, um Fälle von Mißhandlungen immer seltener zu machen, dafür bürgen das Wort, die Macht und das Beispiel unseres Kaisers.

Tagesschau.

Berlin, 24. Februar. DerReichsanz." schreibt: Auf die neue dreiprozentige Reichsanleihe im Normalbetrage von 160 Millionen Mark find laut Subsknptionsbedingungen bis zum 27. d. M. 40 Millionen, also ein Viertel, abzunehmen. Es sind jedoch bereits rund 150 Millionen Mark vollgezahlte Jnterimsscheine, also fast der ganze Anleihebetrag, abge­nommen. Dem entspricht die außerordentlich günstige Kursentwicklung. Die Anleihe, welche bekanntlich zum Kurse von 83,60 aufgelegt war, no- tirte gestern an der hiesigen Börse 84,10 Geld; per Ultimo wurde die­selbe 83,90 solidirte Anleihe gehandelt. Diese Vorgänge sprechen da- 'für, daß die Anleihe sich weitaus zum größten Theil in festen Händen befindet.

Berlin, 25. Februar. Der Bundesrath hat in seiner heutigen Sitzung den Ausschußbericht über eine Eingabe des Geschästsansschusses des deutschen Aerztevereinsbundes betreffend die ärztlichen Prüfungsvor­schriften dem Reichskanzler überwiesen, sodann den Ausschußberichten über den Antrag Preußens betreffend den Gesetzentwurf wegen Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Gesetzes vom 5. April 1888 über die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfindenden Gerichtsverhandlungen zugestimmt; der Antrag Braunschweigs betreffend den Gesetzentwurf wegen Abänderung des §. 184 des Straf­gesetzbuchs wurde zurückgezogen.

Berlin, 25. Februar. Seitens des Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten ist die Einfuhr von lebenden Schweinen aus Stein­bruch, Wiener-Neustadt und Bielitz - Biala über Bodenbach, Oderberg und Dzieditz in das Schlachthaus zu Warburg unter den üblichen Bedingungen widerruflich gestattet worden.

Berlin, 25. Febr. S. M. KanonenbootWolf", Kommandant Korvettenkapitän Hellhoff, geht heute (25. Februar) von Hankow nach Kinkiang in See.

Im Hinblick <mf eine Nenerung, welche die amerikanische Lebensversicherungsgesellschaft Equitable neuerdings in die Bedingungen für den Abschluß ihrer Tontinengeschäfte für Oesterreich eingeführt hatte und nach welcher es ganz in das Belieben der Gesellschaft gestellt würde, wieviel nach Ablauf der Tontinenperiode den Versicherten ausgezahlt wird, hat der preußische Minister des Innern neuerdings die Regierungspräsidenten in einer besonderen Verfügung ersucht, Ermittelungen darüber anzustellen, ob diese Neuerung auch bei den in preußischen Bezirken abgeschlossenen Ver­sicherungsverträgen zur Anwendung kommt, sowie ob in anderer Beziehung Klagen über das Geschäftsgebaren der Versicherungsgesellschaft Equitable, insbesondere ob gegen Treu und Glauben verstoßende Manipulationen der­selben zur Kenntniß der Behörden gelangt sind, sodaß ein Einschreiten gegen diese Gesellschaft im Aussichtswege eventuell die Zurücknahme der Konzession geboten erscheint.

Der Preis der landwirthschaftlichen Erzeugnisse ist in letzter Zeit fast bei allen Produkten im Rückgänge begriffen, trotz der schwachen Ernte des Vorjahres, und äußert sich dieser Rückgang namentlich im Viehhandel. Leider ist in den großstädtischen Konsumentenkreisen von diesem Rückgänge der Getreide- und Viehpreise noch nichts zu spüren. Der Zwischenhandel sorgt schon dafür, daß von dem Verdienst, den er beim