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Hanauer Anzeiger

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 37.

Samstag den 13. Februar

1892.

Amtliches.

Landkreis Hanan.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Der Erlaß des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 macht eine Abänderung der bestehenden Statuten über die Erhebung von Gemeinde­umlagen erforderlich.

Indem ich die Herren Bürgermeister hiervon in Kenntniß setze, be­merke ich, daß ich wegen der nothwendigen Beschleunigung der Angelegenheit die Drucklegung eines von dem Regierungspräsidenten empfohlenen Normal- Statuts angeordnet habe und letzteres in den nächsten Tagen den Ortsvor­ständen derjenigen Gemeinden, in denen seither Gemeindeumlagen erhoben wurden, zugehen lassen werde.

Es ist sodann für schleunige Beschlußfassung Seitens der Gemeinde­organe Sorge zu tragen, damit nach erfolgter 2monatlicher Offenlegung und Bestätigung des Statuts die Ausschreibung der Kommunalsteuern für das Elüljahr 1892/93 auf Grund des neuen Statuts nicht gehindert wird.

Hanau am 9. Februar 1892.

Der Laudrath

A. 305 4 v. Oertzen.

m ---------------

Die ^chnischen Revisionen der Maße und Gewichte im Stadt- und Landkreise y)anau finden in diesem Jahre wie folgt statt:

In der Stadt Hanau vom 28. März bis inkl. 9. April er.

Niederrodenbach, Oberrodenbach und Pulverfabrik am 25. April.

Rückingen am 26. April.

Hüttengesäß und Neuwiedermuß am 27. April.

Ravolzhausen am 28. April.

Bruchköbel und Niederissigheim am 29. April.

Oberissigheim und Rüdigheim am 30. April.

Eichen und Erbstadt am 2. und 3. Mai.

Roßdorf, Mittelbuchen und Wachenbuchen am 4. und 5. Mai.

Kilianstädten am 6. Mai.

Oberdorfelden, Niederdorfelden und Gronau am 7. und 9. Mai.

Bischofsheim und Hochstadt am 10. und 11. Mai.

Dörnigheim und Kesselstadt am 12. und 13. Mai.

Die Gewerbetreibenden werden hierdurch aufgefordert, ihre Maße rc., soweit deren fortdauernde Richtigkeit zweifelhaft erscheint, vorher zur aichamtlichen Prüfung zu bringen. Werden zweifelhafte Maße rc. bei den Revisionen vorgefunden, so wird Einziehung derselben bezw. Bestrafung nach §. 369 Nr. 2 des Strafgesetzbuches erfolgen. Den ungestempelten Maßen rc. gelten diejenigen gleich, deren Aichstempel unkenntlich geworden sind.

Hanau am 10. Februar 1892.

Der Königliche Landrath

P. 1260 v. Oertzen.

Zur Wahl von sieben Abgeordneten und ebensoviel Stellvertretern behufs Vertheilung der Gewerbesteuer der Steuerklaffe A. II. für das Etatsjahr 1892/93 im Landkreise Hanau ist Termin auf

Freitag den 19. Februar d. Fs., vorm. 9 Uhr,

auf Königlichem Landrathsamte hierselbst anberaumt.

Die Herren Bürgermeister werden aufgefordert, auf Grund der in ihren Händen befindlichen Auszüge aus der Gewerbesteuerrolle die in Klaffe A. II. besteuerten Gewerbetreibenden zu der Wahl unter der Verwarnung vorzuladen, daß die Wahl ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen bezw. ihre Stimme Abgebenden gültig vorgenommen werde, und daß, falls die Wahlen überhaupt nicht oder nicht in vorgeschriebener Höhe zu Stande kommen, die Veranlagungsbehörde die Steuervertheilung bewirken werde. Bemerkt wird noch, daß die Thätigkeit der zu wählenden Abgeordneten sich, da am 1. April n. I. das neue Gewerbesteuergesetz vom 24. Juni v. I. in Kraft tritt, nicht wie seither auf drei Jahre, sondern nur auf 1 Jahr (1892/93) zu erstrecken hat, sowie daß die Vertheilung der Steuer alsbald nach der Wahl vorgenommen werden soll.

Daß die Ladung der Gewerbetreibenden erfolgt ist, wollen die Herren Bürgermeister bis zum 15. d. Mts. anzeigen.

Hanau am 9. Februar 1892.

Der Königliche Landrath

v. Oertzen.

Behufs Vornahme der Vertheilung der Gewerbesteuer der Gast-, Speise- und Schaukwirthe (Klasse C.) für das Etatsjahr 1892/93 ist die Wahl von 7 Abgeordneten und ebensoviel Stellvertretern erforderlich.

Termin hierzu ist auf

Sonnabend den 26. d. Mts, vorm. 9 Abr,

auf Königlichem Landrathsamt hierselbst bestimmt.

Die Herren Bürgermeister wollen dies den in ihren Gemeinden woh­nenden Wirthen unter der in vorstehender, die Wahl von Abgeordneten für die Steuerklasse A. II. betreffenden Bekanntmachung bezeichneten Ver­warnung bekannt machen und daß dies geschehen, bis zum 15. d. Mts. anzeigen.

Hanau am 9. Februar 1892.

Der Königliche Landrath St. 692 v. Oertzen.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, nachstehende Bekanntmachung des Vorstandes des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen.

Hanau am 13. Februar 1892.

Der Königliche Landrath

v. Oertzen.

Landwirthschaftlicher Kreis-Verein Hanau.

Nächste Versammlung Samstag den 20. Februar, nach­mittags 3 Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau.

Tagesordnung:

1) Geschäftliche Mittheilungen und Wünsche.

2) Gemeinsame Beschaffung von Kraftfuttermitteln, Kunstdünger, Sommer­saatgetreide und Saatkartoffeln; Referent: Herr Oberamtmann S ch u p p i u s - Rüdigheimerhof.

3) Vortrag über die Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und Verhütung des Kontraktbruchs; Referent (wird noch bekannt gegeben werden).

In Betreff des Punktes 2 der Tagesordnung werden die Herren Bürgermeister besonders auf die in der Versammlung zur Veröffentlichung gelangende Offerte der deutschen Landwirthschaftsgesellschaft aufmerksam gemacht.

Der Vorstand.

Dierlst-Nachrcchten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein Portemonnaie mit etwas Geld. Zwei getragene Halspelze. Eine Kaputze. Eine blaue defekte Kinderschürze"

Zugelaufen: Ein weißer Hund mit braunen Flecken.

Hanau am 13. Februar 1892.

Tagesschau.

Berlin, 12. Februar. Seine Majestät der Kaiser und König nahmen gestern Vormittag den erbetenen Jmmediatvortrag des Reichs­kanzlers in dessen Wohnung entgegen und arbeiteten sodann, in das Schloß zurückgekehrt, längere Zeit mit dem Chef des Militärkabinets.

Wilhelmshaven, 11. Februar. Briefsendungen für das Kom­mando des Kreuzergeschwaders, der Kreuzersregatte Leipzig und der Kreuzerkorvetten Alexandrine und Sophie sind, nach derK. 3-"- bis zum 12. früh nach Capstadt zu richten, von da an bis auf weiteres zu­rückzuhalten.

Wetter a. d. Ruhr, 11. Februar. Ein erschütternder Vorfall regt alle Gemüther unseres Ortes auf. Zwei junge Männer, 16 und 17 Jahre alt, unbescholten in jeder Beziehung, Arbeiter in einer Maschinen­fabrik, beide von ihren Meistern gelobt als strebsame junge Leute, beide