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Nr. 35
Donnerstag den 11. Februar
1892.
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Landkreis Hanan.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Zur Wahl von sieben Abgeordneten und ebensoviel Stellvertretern behufs Vertheilung der Gewerbesteuer der Steuerklasse A. II. für das Etatsjahr 1892/93 im Landkreise Hanau ist Termin auf
Freitag den 19. Februar d. 3$., norm. 9 Mr, auf Königlichem Landrathsamte hierselbst anberaumt.
Die Herren Bürgermeister werden aufgefordert, auf Grund der in ihren Händen befindlichen Auszüge aus der Gewerbesteuerrolle die in Klasse A. II. besteuerten Gewerbetreibenden zu der Wahl unter der Verwarnung vorzuladen, daß die Wahl ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen bezw. ihre Stimme Abgebenden gültig vorgenommen werde, und daß, falls die Wahlen überhaupt nicht oder nicht in vorgeschriebener Höhe zu Stande ; kommen, die Veranlagungsbehörde die Steuervertheilung bewirken werde. Bemerkt wird noch, daß die Thätigkeit der zu wählenden Abgeordneten sich, da am 1. April n. I. das neue Gewerbesteuergesetz vom 24. Juni v. I. in Kraft tritt, nicht wie seither auf drei Jahre, sondern nur auf 1 Jahr (1892/93) zu erstrecken hat, sowie daß die Vertheilung der Steuer alsbald nach der Wahl vorgenommen werden soll.
Daß die Ladung der Gewerbetreibenden erfolgt ist, wollen die Herren Bürgermeister bis zum 15. d. Mts. anzeigen.
Hanau am 9. Februar 1892.
Der Königliche Landrath
v. Oertzen.
Behufs Vornahme der Vertheilung der Gewerbesteuer der Gast-, Speise- und Schankwirthe (Klasse C.) für das Etatsjahr 1892/93 ist die Wahl von 7 Abgeordneten und ebensoviel Stellvertretern erforderlich.
Termin hierzu ist auf
Sonnabend den 20. d. Mts , norm- 9 Mr, aus Königlichem Landrathsamt hierselbst bestimmt.
Die Herren Bürgermeister wollen dies den in ihren Gemeinden wohnenden Wirthen unter der in vorstehender, die Wahl von Abgeordneten für die Steuerklasse A. II. betreffenden Bekanntmachung bezeichneten Verwarnung bekannt machen und daß dies geschehen, bis zum 15. d. Mts. anzeigen.
Hanau am 9. Februar 1892.
Der Königliche Landrath
St. 692 v. Oertzen.
Der Metzger Johann Konrad Weißen stein zu Kilianstädten beabsichtigt auf seinem Grundstück, Karte W. N. 15 16 265/17 — Brandversicherungsnummer 82 — zu Kilianstädten die Anlage und den Betrieb einer Schlächterei.
Es wird dies mit der Aufforderung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Einwendungen gegen die Anlage, wozu die Zeichnungen und Beschreibungen hier offen liegen, binnen 14 Tagen bei dem Unterzeichneten schriftlich in zwei Exemplaren oder zu Protokoll anzubringen find.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird Termin auf
Samstag den 27. Februar er., vormittags 10 Uhr,
in das Büreau des Unterzeichneten anberaumt.
Im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden wird gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden.
Hanau am 8. Februar 1892.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses
f J. A. 297 v. Oertzen. 1668
Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, welche mit Erledigung meiner Verfügung vom 25. Januar d. Js., Kreisblatt Nr. 24, betreffend ablösbare Reallasten, noch im Rückstände sind, werden mit 3tägiger Frist erinnert.
Hanau am 6. Februar 1892.
Der Königliche Landrath
V. 769 v. Oertzen.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Entflogen: Eine gelbe französische Kropftäubin.
Gefunden: Ein Regenschirm (in einem Laden stehen geblieben). Ein Portemonnaie mit Inhalt. Ein Manschettenknopf mit Mechanik, ein Bierglas darstellend. Ein Schleier mit Tupfen. Eine grau-melirte fast neue Binde. Ein neues großes Hundehalsband von Nickel.
Verloren: Eine Brille.
Hanau am 11. Februar 1892.
Tagesschau.
Berlin, 10. Februar. Seine Majestät der Kaiser und König empfingen heute Vormittag um 9 Uhr den Ches des Zivilkabinets zum Vortrag, begaben Sich um lOVs Uhr nach der St. Hedwigèkirche zur Trauerfeierlichkeit für den verstorbenen Königlich italienischen Botschafter Grafen de Launay und empfingen um 123/4 Uhr den neuernannten peruanischen Ministerresidenten Herrn Villegas zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens.
Berlin, 9. Februar. Bei Gelegenheit des fünften internationalen Binnenschifffahrtskongressis, welcher in diesem Jahre in Paris tagen wird, soll bekanntlich eine Ausstellung von Modellen, Plänen, Schiffswerken und Dokumenten stattfinden. Der Präsident des Ausstellungsausschusses, Generalinspektor für Straßen- und Brückenbau Farguc, hat den Magistrat von Berlin ersucht, seinerseits diese Ausstellung zu beschicken. — Die Verhaftungen von Anarchisten sind immer noch nicht abgeschlossen. Es sind in den letzten Tagen wieder mehrere Umstürzler zur Haft gebracht worden, sodaß heute 16 hinter Schloß und Riegel sitzen.
Ueber die Arbeiteraitsschüffe bei den Staatseisenbahnen hat der Eisenbahnminister der „A. R. C." zufolge vor einigen Tagen eine Verfügung an die königlichen Eisenbahndirektionen erlassen, in welcher er ausführt :
Der vornehmste Zweck der Arbeiterausschüsse bestehe darin, die Verwaltung über die Interessen und Wünsche der ihr unterstellten Arbeiter, namentlich des ständigen Personals, zu unterrichten und, soweit dieselben mit den eigenen Auffassungen der Verwaltung nicht übereinstimmen, auf dem Wege geordneter und friedlicher Verhandlungen mit ihren Vertrauensmännern eine Verständigung herbeizu- führen. Soll dies mit Erfolg geschehen, so ist alles zu unterlassen, was den Anschein erwecken könnte, als suche die Verwaltung die Freiheit der Arbeiter bei der Wahl ihrer Vertrauensmänner und die letzteren in der Aeußerung ihrer Meinung zu beschränken. Daß das Wahlrecht und die Wählbarkeit an eine gewisse Beschäftigungsdauer, letztere auch an ein höheres Lebensalter gebunden ist, entspricht dem Zweck, bei der Ausübung des Wahlrechts den bei • der Verwaltung ständig beschäftigten Arbeitern den ihnen naturgemäß gebührenden Einfluß zu sichern. Aus dem oben angeführten Grunde wird auch von der Ermächtigung, zu den Berathungen der Ausschüsse verwaltungsseitig bestimmte Arbeiter zuzuziehcn, nur ausnahmsweise und zwar nur dann Gebrauch zu machen sein, wenn etwa zu befürchten ist, daß es den Ausschußmitgliedern im gegebenen Falle an genügender Sach- kenntniß fehlt, oder daß innerhalb des Ausschusses die Anschauungen der älteren und besonnenen Elemente nicht genügend zum Ausdruck gelangen werden. Auch Lohnfragcn, soweit sie allgemeiner Natur sind, seien von der Erörterung in den Ausschußsitzungen nicht grundsätzlich auszuschließen. Anträge, Wünsche und Beschwerden, - welche lediglich die Interessen der einzelnen Arbeiter betreffen, sind zur Erörterung in dem Ausschuß nicht zuzulasfen. Ebenso wenig gehören dahin Beschwerden über das Verhalten einzelner Beamten. Diese letzteren sind vielmehr bei der dem Beamten vorgesetzten Dienststelle anzubringen. Bei den Berathungen der Slusschüsse ist es die Aufgabe des Vorsitzenden, aus eine rein sachliche Erörterung hinzuwirken und unberechtigten Wünschen ohne Schärfe mit ruhiger Belehrung zu begegnen. Etwaigen Ausschreitungen ist mit Nachdruck entgegenzutreten, wie überhaupt die Einrichtung nicht dazu dienen darf, die Disziplin und das Ansehen der vorgesetzten Behörden zu schädigen.
Der Erlaß schließt mit der Hoffnung, daß cs gelingen möge, die