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Mittwoch den 10. Februar

Nr. 34

Amtliches!

Landkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Zur Wahl von sieben Abgeordneten und ebensoviel Stellvertretern behufs Vertheilung der Gewerbesteuer der Steuerklasse A. II. für das Etatsjahr 1892/93 im Landkreise Hanau ist Termin auf

Freitag den 19. Februar d. Js., norm. 9 Wir, auf Königlichem Landrathsamte hierselbst anberaumt.

Die Herren Bürgermeister werden aufgefordert, auf Grund der in ihren Händen befindlichen Auszüge aus der Gewerbesteuerrolle die in Klasse A. II. besteuerten Gewerbetreibenden zu der Wahl unter der Verwarnung vorzuladen, daß die Wahl ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen bezw. ihre Stimme Abgebenden gültig vorgenommen werde, und daß, falls die Wahlen überhaupt nicht oder nicht in vorgeschriebener Höhe zu Stande kommen, die Veranlagungsbehörde die Steuervertheilung bewirken werde. Bemerkt wird noch, daß die Thätigkeit der zu wählenden Abgeordneten sich, da am 1. April n. I. das neue Gewerbesteuergesetz vom 24. Juni v. I. in Kraft tritt, nicht wie seither auf drei Jahre, sondern nur auf 1 Jahr (1892/93) zu erstrecken hat, sowie daß die Vertheilung der Steuer alsbald nach der Wahl vorgenommen werden soll.

Daß die Ladung der Gewerbetreibenden erfolgt ist, wollen die Herren Bürgermeister bis zum 15. d. Mts. anzeigen.

Behufs Vornahme der Vertheilung der Gewerbesteuer der Gast-, Speise- und Schankwirthe (Klasse C.) für das Etatsjahr 1892/93 ist die Wahl von 7 Abgeordneten und ebensoviel Stellvertretern erforderlich.

Termin hierzu ist auf

Sonnabend den 20. d. M18, vorm 9 Wir,

auf Königlichem Landrathsamt hierselbst bestimmt.

Die Herren Bürgermeister wollen dies den in ihren Gemeinden woh­nenden Wirthen unter der in vorstehenden, die Wahl von Abgeordneten für die Steuerklasse A. II. bezeichneten Verwarnung bekannt machen und daß dies geschehen, bis zum 15. d. Mts. anzeigen.

Hanau am 9. Februar 1892.

Der Königliche Landrath

St. 692 v. Oertzen.

Das Polizeikostengesetz.

Schon zu wiederholten Malen hat sich der Landtag mit den Polizei­kosten in den 22 Städten mit Königlicher Polizei befaßt. Der gegen­wärtige Zustand, wonach in den alten Provinzen der Staat sämmtliche persönliche Kosten und die Gemeinden sämmtliche sächliche Kosten zu tragen haben und in den neuen Provinzen die Kostenvertheilung anders und ver­schiedenartig geregelt ist, hat zu vielen Unzuträglichkeiten geführt, was auch von der großen Mehrheit des Abgeordnetenhauses anerkannt worden ist. Ueber eine einheitliche Neuregelung der Frage gingen jedoch die Meinungen auseinander. Nach den in der Session 1889 gefaßten Beschlüssen des Abgeordnetenhauses sollten Berlin 1,50 Mark, die Stadtgemeinden mit mehr als 50,000 Einwohnern 0,70 Mark, die kleineren Stadtgemeinden 0,40 Mark für den Kopf der Zivilbevölkerung zu den Ausgaben der Polizeiverwaltung beitragen. Gleichzeitig hatte das Abgeordnetenhaus den Wunsch ausgesprochen, daß den Gemeinden in Städten mit Königlicher Polizei die Bau-, Gewerbe-, Schul-, Hafen-, Markt-, Feld-, Jagd- und Forstpolizei überwiesen werden möchte.

Der jetzt dem Abgeordnetenhause zugegangene Entwurf stellt drei neue Gesichtspunkte auf: 1. Uebernahme des Nachtwachwesens in den Städten mit Königlicher Polizeiverwaltung auf den Staat; 2. Ausdehnung der Thätigkeit der Landgendarmerie auf die Stadtgemeinden mit städtischer Polizeiverwaltung und zwar in der Weise, daß die hierdurch entstehenden Kosten zu 1 und 2 aus den von den Städten mit Königlicher Polizei­verwaltung zu leistenden Beiträgen entnommen werden; 3. Uebertragung der verschiedenen Zweige der Wohlfahrtspolizei in den Städten mit König­licher Polizeiverwaltung an die betreffenden Gemeinden zur eigenen Ver­waltung.

Was zunächst die Uebernahme des Nachtwachwesens in den 22 Stadtgemeinden seitens des Staars anlangt, so würde durch eine derartige Maßnahme einem wiederholt hervorgetretenen Bedürfnisse Abhilfe geschaffen werden. Denn die Sorge für die Sicherheit bei Tage und während der

1892.

Nachl beruht auf den nämlichen Gründen unb läßt sich auch in der Pra­xis keineswegs so scharf trennen, wie dies streng genommen bei dem Be­stehen einer gesonderten kommunalen Verwaltung des Nachtwachwesens der Fall sein müßte. Wenn die Kosten des kommunalen Nachtwachwesens sich zur Zeit in Berlin nur auf rund 462 000 Mark, in den übrigen 21 Städten mit Königlicher Polizeivelwaltung auf 1 047 000 Mark belaufen, so findet die geringe Höhe dieser Summen ihre Erklärung einerseits in dem Umstande, daß die Organe der Königlichen Polizeiverwallung that­sächlich auch für den nächtlichen Sicherheitsdienst durch Patrouillen u. s. w. wirksam sind, und andererseits in dem überaus ungenügenden Zustande des kommunalen Nachtwachwesens, welcher bereits wiederholt zn lebhaften Klagen und zu einem Einschreiten der Aufsichtsbehörde Veranlassung ge­geben hat. Durch Uebernahme des Nachtwachwesens auf die staatliche Polizei würde bei der Ersetzung der Nachtwächter durch Schutzleute für Berlin eine Mehrausgabe von 1 662 588 Mark, für die übrigen 21 Städte mit Königlicher Polizeiverwaltung eine Mehrausgabe von 1836 638 Mark entstehen, so daß die Gesammtkostcn 3.499 216 Mark gegenüber 1 516 432 Mark, welche das kommunale Nachtwachwesen insgesammt kostet, betragen würden.

Was sodann die Ausdehnung der Wirksamkeit der L a ndg end ar­me rie auf die Stadtgemeinden mit städtischer Polizeiverwaltung an­langt, so bezeichnet es bie Begründung als notorisch, daß die in den mitt­leren und kleineren Städten vorhandenen Polizeiexekutivorgane sich vielfach auf einem niedrigen Niveau befinden und nicht die erforderliche Autorität genießen. Es hat auch die Erfahrung, namentlich bei den Strikebewegungen der letzten Jahre, unwiderleglich gezeigt, daß nur mit Hilfe der Land­gendarmerie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung in mittleren und kleineren Städten hat gesichert werden können. Der Entwurf will nur die Mitwirkung der Landgendarmerie unter Beibehaltung des Perso­nals der städtischen Polizeiexekutive.

Endlich ist nach der Begründung des Entwurfs namentlich die Ueber­tragung der Bau- und Gesundheitspolizei, sowie der Markl­und Gewerbepolizei an die Städte ins Auge gefaßt, weil einerseits gerade auf dem Gebiete dieser, insbesondere der beiden ersteren Zweige der polizeilichen Thätigkeit die Gemeinden ein erhebliches Interesse an einer sach­gemäßen Handhabung derselben haben und deshalb auch für eine solche hin­reichende Gewähr bieten dürften, und weil andererseits die Handhabung gerade dieser Zweige der Polizeiverwaltung in dem engsten Zusammenhänge mit der allgemeinen Kommunalverwaltung steht.

Als Beiträge zu den Kosten sollen nach dem Entwurf zahlen: Berlin 2,50 Mark, Cassel 0,44 Mark; von den übrigen Stadtgemeinden mit kö­niglicher Polizeiverwaltung: diejenigen mit mehr als 75 000 Einwohnern 1,50 Mark, diejenigen mit 25 000 bis 75 000 Einwohnern 1,10 Mark, diejenigen mit weniger als 2h 000 Einwohnern 0,70 Mark für jeden Kops der Bevölkerung. Diese Erhöhung der Beiträge ist namentlich durch die neu vorgeschlagene Uebernahme des Nachtwachdienstes in den Städten auf die königliche Polizeiverwaltung begründet. Außerdem soll, wie gesagt, ein hinreichender Betrag zur Vermehrung der Landgendarmerie verbleiben. Die Sätze erscheinen auch nicht zu hoch, wenn man sie mit den Kosten der Orts­polizei und des Nachtwachwesens in gleich großen Städten mit eigener Poli­zei vergleicht. Unter diesen bringen nämlich für die angegebenen Zwecke auf: die Städte mit mehr als 75 000 Einwohnern 1,91, mit 2575 000 Einwohnern 1,35, mit 1025 000 Einwohnern 1,25 Mark für jeden Kopf der Bevölkerung.

Tagesschau.

Berlin, 9. Februar. Seine Majestät der Kaiser und König erledigten gestern im Laufe des nachmittags Regierungsangelegenheiten. Heute Vormittag hörten Seine Majestät von IO1/« Uhr an den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, empfingen hierauf den kommandirenden General des VI. Armeekorps, General der Artillerie von Lewinski, und nahmen um 123/* Uhr militärische Meldungen entgegen.

Berlin, 8. Februar. Infolge von Spielverlusten ist, wie das Kl. I." berichtet, der Kaufmann und Marmorwaarenfabrikant Gustav Schleicher, in Firma M. L. Schleicher, in Konkurs gerathen. Schleicher war Besitzer großer Granitbrüche in Schweden und mehrfacher Millionär.

I Im Unionktub hat Schleicher noch vor kurzem in einer einzigen Nacht eine I und eine Viertel Million verloren. Als Sportsmann ist Herr Schleicher besonders vor drei Jahren bei der Eröffnung der neuen Trabrennbahn