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Hanauer Anzeiger.

Augtsich Arniliches girgan für Stcröt- unö Lcrnökreis gemalt.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Die IspalUge Barmondzsile eb. beten SRaum 10 Psg.

Die 2,palt. gelte 20 Pfg.

DteSspaltigeZeile

30 Pfg

Nr. 22.

Mittwoch den 27» Januar

Amtliches.

Das Ausschreiben vom 6. d. Mts., J.-Nr. P. 176, Han. Anzeiger Nr. 6, betreffend den vermißten Gastwirth Hermann Apelmann aus Großwelzheim, Bezirksamt Alzenau, ist erledigt.

Hanau am 23. Januar 1892.

Der Königliche Polizeidirektor.

P. 703 I. A.: Meister, Regierungs-Assessor.

Landkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Nach Beschluß des Bundesraths vom 24. April 1882 findet auch für das Jahr 1891 eine Ermittelung des Ernteertrages statt. Dieselbe ist auf die im Erhebungsformular B. bezeichneten wichtigeren, feldmäßig ge­bauten Fruchtarten beschränkt und in der zweiten Hälfte des Monats Februar d. Js. vorzunehmen.

Den Herren Ortsvorständen des Kreises habe ich daher je 2 Exem­plare des genannten, zur Ermittelung des Ernteertrages dienenden Formu­lars B., welche die im Königlichen statistischen Bureau handschriftlich einge­tragenen Ernteertragsziffern pro 1890, sowie die bei der Ernteermittelung vom Jahre 1890 und aus den Erhebungen der Bodenbenutzung im Jahre 1883 für die betreffenden Fruchtarten ermittelten Anbauflächen enthalten, zugesandt, um in denselben unter genauer Beachtung der dem Formular vorgedruckten Anleitung den Ernteertrag im Jahre 1891 einzutragen.

Hierbei mache ich besonders darauf aufmerksam, daß die einzusetzenden Ertragsangaben, wie in dem Vordrucke im Kopfe des Formulars angegeben ist, Kilogramme auf 1 Hektar bedeuten und es durchaus unzulässig ist, sich auf andere Gewichts- oder Flächeneinheiten zu beziehen.

Ferner ist zu beachten, daß die Gesammtsumme der in 1891 ange­bauten Flächen nicht hinter derjenigen von 1890 zurückbleibt; insoweit dies doch der Fall ist, muß ausdrücklich angegeben werden, daß die Minderfläche unbebaut geblieben ist bezw. worin die Differenz sonst ihren Grund hat.

In den Formularen ist Seitens des Kgl. stat. Büreaus auf zweifel­hafte Angaben oder sonstige Ungenauigkeiten durch kurze Bemerkungen oder Fragezeichen aufmerksam gemacht. Diese Bemerkungen sind zu beachten und die gestellten Fragen sachgemäß zu beachten.

Die Frage in Spalte Bemerkungen über den Umfang der Erkrankung von Kartoffeln war im Vorjahre häufig unbeantwortet gelassen; ich erwarte, daß die Beantwortung nicht wieder unterbleibt.

Da wo Hagelschlag vorgekommen ist, find für jeden einzelnen Fall die in dem Anhänge auf Seite 3 des Erhebungsformulars B. verlangten näheren Angaben zu machen und zwar unter Benutzung der im Februar v. I. bereits zugestellten Notizblätter.

Bis spätestens zum 1. März d. I. ist mir das eine Exemplar des richtig und deutlich auszufüllenden und sauber zu haltenden Formulars B., mit Datum und Unterschrift versehen, wieder einzureichen, während das andere ebenfalls auszufüllende Exemplar in der Gemeinderepositur aufzube­wahren ist.

Zur vorläufigen Notirung der im Jahre 1892 etwa eintretenden Hagelwetter habe ich den Ortsvorständen gleichzeitig je ein Exemplar des betreffenden Notizblattes übersandt. Dieses Notizblatt ist aufzubewahren und die in dasselbe etwa im Laufe des Jahres zu verzeichnenden Angaben sind demnächst bei Ermittelung des Ernteetrages pro 1892 zu benutzen.

Hanau am 23. Januar 1892.

Der Landrath

V. 365 v. Oertzen.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

? Verloren: Eine silberne Broche (die Figur eines Kleeblatts dar­stellend). Ein roth und weißer Haarbusch von einem Schellengeläute; dem Wiederbringer eine Belohnung.

Gefunden: Ein Brief an August Fräb.

Hanau am 27. Januar 1892.

1892.

V. Nachtrag

zu dem Statut der gemeinsamen Ortskrankenkasse für den Landkreis Hanau vom 4. November 1891.

Der §. 13 erhält, unter Aufhebung des II. Nachtrags vom 28. Mai 1886, folgende Fassung:

„Als Krankenunterstützung wird gewährt für die Dauer der Krank­heit aber nicht über 52 Wochen:

1) vom Beginn der Krankheit ab freie ärztliche Behandlung und Arznei,

2) im Falle der Erwerbsunfähigkeit vom dritten Tage der Erkrank­ung ab bis zum Ablauf der 26. Woche für jeden Arbeitstag an Krankengeld

a. für Mitglieder der ersten Klasse 1 M. 50 Pf.,

b. „ „ „ zweiten „ 1 „ • „

c. „ „ „ dritten „ „ 60 „

bei fortdauernder Erwerbsunfähigkeit von der 27. Woche ab bis zum Ablauf eines Jahres

d. für Mitglieder der ersten Klasse 75 Pf.,

e. „ „ „ zweiten „ 50 „

f. „ „ „ dritten „ oO „

3) die Lieferung von Brillen, Bruchbändern und ähnlichen Vorrich­tungen oder Heilmitteln, welche zur Heilung des Erkrankten oder zur Herstellung und Erhaltung der Erwerbsfähigkeit nach be­endigtem Heilverfahren erforderlich sind.

In Fällen, wo einem Mitgliede infolge seiner Erwerbsunfähigkeit Ansprüche auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes zustehen, wird die Krankenunterstützung nur für die ersten dreizehn Wochen gewährt."

Der §♦ 16 erhält folgenden Zusatz:

„Ein Krankengeldempfänger, besten Erwerbsunfähigkeit bescheinigt ist, welcher auf Erwerb gerichtete Arbeiten vornimmt, ohne Er­laubniß oder Verordnung des Arztes seine Wohnung verläßt, ferner Wirthshäuser und Vergnügungslokale besucht, den Anord­nungen des Arztes keine Folge leistet, verfällt in eine Ordnungs­strafe im ersten Betretungsfalle

in der ersten Klasse von 3 Mk.,

„ „ zweiten „ „ 2 „

„ „ dritten „ „ 1 „

im zweiten Betretungsfalle

in der ersten Klasse von 6 Mk.,

„ „ zweiten „ „ 4 „

fr _ II dritten ~ „ „ 2 „

Die Ordnungsstrafe ist vom Vorstande auszusprechen. Ueber Einsprachen gegen diese Strafen steht der Aufsichtsbehörde (Landrath) die endgültige Entscheidung zu."

Dem §♦ 21 wird zugefügt:

„In Fällen dieser Art wird die Krankenunterstützung nur bis zur Dauer von 13 Wochen gewährt."

Vorstehender 5r Nachtrag zu dem Statut der gemeinsamen Orts­krankenkasse des Landkreises Hanau wird hierdurch auf Grund des §. 24 des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883, genehmigt.

Cassel am 29. Dezember 1891.

Namens des Bezirksausschusses Der Vorsitzende.

B. A. 2984. J. V.: Viehmann.

Vorstehender Statutennachtrag wird hiermit veröffentlicht.

Hanau am 22. Januar 1892.

Der Vorstand der gemeins. Ortskrankenkasse des Landkreises Hanau.

1033 Dr. Gans.