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Nr. 21.
Dienstag den 26. Januar
Amtliches.
Landkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Nach Beschluß des Bundesraths vom 24. April 1882 findet auch für das Jahr 1891 eine Ermittelung des Ernteertrages statt. Dieselbe ist auf die im Erhebungsformular B. bezeichneten wichtigeren, feldmäßig gebauten Fruchtarten beschränkt und in der zweiten Hälfte des Monats Februar d. Js. vorzunehmen.
Den Herren Ortsvorständen des Kreises habe ich daher je 2 Exemplare des genannten, zur Ermittelung des Ernteertrages dienenden Formulars B., welche die im Königlichen statistischen Bureau handschriftlich eingetragenen Ernteertragsziffern pro 1890, sowie die bei der Ernteermittelung vom Jahre 1890 und aus den Erhebungen der Bodenbenutzung im Jahre 1883 für die betreffenden Fruchtarten ermittelten Anbauflächen enthalten, zugesandt, um in denselben unter genauer Beachtung der dem Formular vorgedruckten Anleitung den Ernteertrag im Jahre 1891 einzutragen.
Hierbei mache ich besonders darauf aufmerksam, daß die einzusetzenden Ertragsangaben, wie in dem Vordrucke im Kopfe des Formulars angegeben ist, Kilogramme auf 1 Hektar bedeuten und es durchaus unzulässig ist, sich auf andere Gewichts- oder Flächeneinheiten zu beziehen.
Ferner ist zu beachten, daß die Gesammtsumme der in 1891 angebauten Flächen nicht hinter derjenigen von 1890 zurückbleibt; insoweit dies doch der Fall ist, muß ausdrücklich angegeben werden, daß die Minderfläche unbebaut geblieben ist bezw. worin die Differenz sonst ihren Grund hat.
In den Formularen ist Seitens des Kgl. stat. Bureaus auf zweifelhafte Angaben oder sonstige Ungenauigkeiten durch kurze Bemerkungen oder Fragezeichen aufmerksam gemacht. Diese Bemerkungen sind zu beachten und die gestellten Fragen sachgemäß zu beachten.
Die Frage in Spalte Bemerkungen über den Umfang der Erkrankung von Kartoffeln war im Vorjahre häufig unbeantwortet gelaffen; ich erwarte, daß die Beantwortung nicht wieder unterbleibt.
Da wo Hagelschlag vorgekommen ist, sind für jeden einzelnen Fall die in dem Anhänge auf Seite 3 des Erhebungsformulars B. verlangten näheren Angaben zu machen und zwar unter Benutzung der im Februar v. I. bereits zugestellten Notizblätter.
Bis spätestens zum 1. März d. I. ist mir das eine Exemplar des richtig und deutlich auszufüllenden und sauber zu haltenden Formulars B., mit Datum und Unterschrift versehen, wieder einzureichen, während das andere ebenfalls auszufüllende Exemplar in der Gemeinderepositur aufzubewahren ist.
Zur vorläufigen Notirung der im Jahre 1892 etwa eintretenden Hagelwetter habe ich den Ortsvorständen gleichzeitig je ein Exemplar des betreffenden Notizblattes übersandt. Dieses Notizblatt ist aufzubewahren und die in dasselbe etwa im Laufe des Jahres zu verzeichnenden Angaben sind demnächst bei Ermittelung des Ernteetrages pro 1892 zu benutzen.
Hanau am 23. Januar 1892.
Der Landrath
V. 365 v. Oertzen.
Die erste evangelische Schulstelle zu Enkheim, mit welcher neben freier Wohnung und 90 M. Feuerungsentschädigung ein Einkommen von 1006 M. 86 Pf. verbunden ist, soll infolge Ablebens des seitherigen Inhabers wieder besetzt werden.
Bewerber wollen ihre mit den erforderlichen Zeugnissen versehenen Gesuche bei dem Königlichen Lokalschulinspektor Herrn Pfarrer von Starck in Bergen einreichen.
Hanau am 20. Januar 1892.
Der Königliche Schulvorstand.
V. 412 v. Oertzen.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Metermaß. Ein Zigarrenetui.
Verloren: Vom Westbahnhof bis zum Theater eine blaue wollene Pferdedecke.
Entlaufen: Ein junger gelber Pinscher mit geschnittenen Ohren und Ruthe, m. Geschl.
Hanau am 26. Januar 1892.
1892.
Stadtkreis Harran.
Bekanntmachungen des Oderbürgermeisteramtes.
Hekanntmachung.
Angesichts der in der letzten Zeit bei Wegschaffung des Eises aus den Stadtstraßen wieder hervorgetretenen Mißstände mache ich wiederholt darauf aufmerksam, daß Eis und Schnee nur an folgende« Stellen abgelagert werden dürfen:
1. am Main;
2. in der Ausschachtung hinter dem großen Viadukt der Frankfurt- Bebraer Eisenbahn;
3. an dem Kinzig- und Fallbachufer jenseits der Fallbachsbrücke;
4. im Fluthgraben der Kinzig jenseits und rechts der Wilhelmsbrücke am Herrnmühlenwehr.
Sofern das Abladen an anderen Stellen und Wegen stattfindet, wird dasselbe nach Maßgabe der Polizeiverordnungen vom 6./5. 1780, 4./7. 1804 und 7./1. 1839 mit 3-15 Mark bestraft.
Hanau am 28. Dezember 1891.
Der Oberbürgermeister
1000 Westerburg.
Tagesschau.
Berlin, 25. Januar. Am Sonntag empfingen Seine Majestät der Kaiser und König unniittelbar nach der Kirche den Staatssekretär des Auswärtigen Amts Freiherrn von Marschall zu kurzem Vortrage. Um 11^/2 Uhr fand im königlichen Schlosse die Nagelung bezw. Uebergabe der dem Füsilier-Bataillon 3. Garde-Grenadier-Regiments Königin Elisabeth, dem Garde-Jäger-Bataillon, dem 1. Brandenburgischen Dragoner-Regiment Nr. 2 und dem Ulanen-Regiment von Schmidt (1. Pommersches) Nr. 4 verliehenen Fahnen und Standarten statt. Um 7^2 Uhr Abends empfingen Seine Majestät die auâ' Landen zurückgekehrte Deputation des Husarenregiments Fürst Blücher und begaben Sich unmittelbar darauf nach dem Anhallischen Bahnhof, uni Ihre Majestäten den König und die Königin von Württemberg zu empfangen. Heute Vormittag hörten Seine Majestät von 91/2 Uhr ab den Vortrog des Chefs des Zivilkabinets sowie im Anschluß hieran den Vortrag des Staatssekretärs des Reichsmarineamts und denjenigen des Chefs des Marinekabinets.
Berlin, 25. Januar. In Folge Ablebens Seiner Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Constantin von Rußland legt der Königliche Hof vom 26. d. M. bis incl. 4. Februar d. J. Trauer an.
Berlin, 24. Januar. Der Minister v. Bötticher ist völlig hergestellt; er durfte sich gestern schon einen kurzen Spaziergang in seinen Garten erlauben und wird in der nächsten Woche seine amtliche Thätigkeit wieder aufnehmen. Damit werden denn auch die Arbeiten des Bundesraths wieder lebhafter in Fluß kommen. Der Schwerpunkt seiner Arbeiten wird für die nächste Zeit in den Ausschüssen liegen, denen aus der Voiberathung des Checkgesetzes und des Antrages Preußens hinsichtlich des Zuhälterwesens eine umfangreiche Thätigkeit erwachsen dürfte. Zweifellos werden diese Angelegenheiten in der jetzigen Tagung zur Verabschiedung gelangen. Das Checkgesetz dürfte eine glatte Erledigung finden und kaum eine nennenswerthe Verzögerung der Arbeiten herbeiführen, bi die Vorlage den vielfach im Reichstag hervorgetretenen Ansichten und Beschlüssen bezüglich der Materie entspricht. HK. Z.)
Berlin, 25. Januar. In Abgeordnetenkreisen sprach man heute, wie die „K. Z." berichtet, von dem Gerüchte, Minister Miquel, der der heutigen Sitzung nicht beiwohnte, habe sein Abschiedsgesuch eingereicht. Wie wir von zuverlässiger Seite hören, hat in der That Minister Miquel in der Mitte voriger Woche sein Abschiedsgesuch eingereicht. Dasselbe ist aber inzwischen bereits vom Kaiser abgelehvt worden. Herr Miguel hat in den Berathungen des Staatsministeriums gegen wesentliche Bestimmungen des Volksschulgesetzentwurfs seine erheblicken Bedenken geltend gemacht. Er hat dann allerdings die Eingabe, in der der Gesetzentwurf dem König zur Genehmigung seitens des Staatsministeriums unterbreitet worden ist, mit unterzeichnet, aber die Hoffnung aufrechterhalten, daß im Abgeordnelenhause eine derartige Veränderung des Entwurfs erzielt werden würde, daß er damit sich einverstanden erklären könnte. Angesichts der Aufnahme, die der Entwurf indessen bei allen gemäßigten Parteien gefunden, hat er den obenerwähnten Schritt gethan. Der Kaiser hat ihn aber gebeten, seinen Rücktrittsentschluß mindestens noch so lange aufzuschieben, bis zu übersehen ist,