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Nr. 19

Samstag den 23. Januar

1892.

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Amtliches.

Landkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Zur Ausführung des Gesetzes über die Zwangserziehung verwahr­loster Kinder vom 13. März ist wiederholt bie kräftige Mitwirkung der Gemeinde- und Polizeibehörden in Anspruch genommen worden (Min.-Erl. vom 14. Juni 1878, mitgetheilt durch Regierungsverfügung vom 8. Juli 1878, Amtsblatt-Bekanntmachungen vom 24. März 1879 in Nr. 24 und vom 27. Januar 1880 in Nr. 5, Reg.-Verf. vom 18. Oktober 1880).

Gleichwohl hat die Zahl der im Regierungsbezirk Cassel in Zwangs­erziehung untergebrachten Kinder sich beständig vermindert. Sie ist von 105 im Durchschnitt der Jahre 1878 bis 1884 aus 69 im Jahre 1890/91 gesunken. Leider ist dies nicht sowohl auf abnehmende Verwahrlosung, als auf abnehmenden Gebrauch von den Wohlthaten des Gesetzes zurückzuführen.

Euer Hochwohlgeboren ersuche ich daher ergebenst, die Ortsvorstände auf die ihnen in dieser wichtigen L-ache obliegende Pflicht auf's neue nach­drücklich hinzuweisen und sie bei deren Erfüllung zu überwachen. Diese Pflicht aber besteht in der Fürsorge dafür, daß die Anwendung des Gesetzes nicht wegen Mangels einer Anzeige bei der zuständigen Behörde unterbleibt.

Die Ortsvorstände haben also alle Kinder, welche nach Vollendung des 12. Lebensjahres eine strafbare Handlung, sei es auch nur eine Ueber- tretung, begangen haben, wenn mit Rücksicht auf deren Beschaffenheit, die Persönlichkeit der Eltern und die übrigen Lebensverhältnisse des Kindes dessen Unterbringung in Zwangserziehung nach dem pflichtmäßigen Ermessen des Ortsvorstandes zur Verhütung weiterer sittlicher Verwahrlosung erfor­derlich ist, dem Vormundschaftsgericht zur weiteren Beschlußfassung anzu­zeigen. Dabei ist über die Art der begangenen Strafthat und über die häuslichen Verhältnisse des Kindes das nöthige anzugeben. Den Ortsvor­ständen wollen Ew. Hochwohlgeboren in Erinnerung bringen, daß die Kosten der Zwangserziehung nicht den Gemeinden, sondern dem Staat zur Last fallen. SW i '

Die Pflicht der Ortsbehörden, das Heranwachsende Geschlecht vor Ver­wahrlosung behüten zu helfen, erstreckt sich aber auch auf solche Kinder, welche ohne eine strafbare Handlung begangen zu haben und daher der Zwangserziehung zu unterliegen, in Gefahr stehen, sittlich zu verkommen.

Solche Kinder sind, wenn irgend möglich, in einer der Rettungs­anstalten unterzubringen, welche sie für verhältnißmäßig geringes Pflegegeld aufnehmen. An derartigen Anstalten sind im Regierungsbezirk Cassel vor­handen das Rettungshaus für evangelische Knaben in Hof Reith, Kreis Schlüchtern, die Rettungsanstalt für katholische Knaben zu Sannerz in demselben Kreise, die Rettungs- und Erziehungsanstalt des Diakoniffen- hauses zu Treysa für evangelische Mädchen und die Rettungsanstalt für katholische Mädchen zu Maberzell bei Fulda.

Cassel am 23. Dezember 1891.

Der Regierungspräsident.

J. V.: von Pawel.

Marken und zwar solche der betreffenden Lohnklassc zur Verwendung kom­men.

Ich mache hierauf mit dem Bemerken aufmerksam, daß die Arbeitge­ber verpflichtet sind, über die Zahl der von ihnen beschäftigten Personen und über die Dauer der Beschäftigung dem genannten Beamten Auskunft zu ertheilen und ihm diejenigen Geschäftsbücher und Listen, aus welchen jene Thatsachen hervorgehen, zur Einsicht während der Betriebszeit an Ort und Stelle vorzulegen. Ebenso find die Versicherten zur Ertheilung von Auskunft über Ort und Dauer ihrer Beschäftigung verpflichtet. Die Arbeit­geber und die Versicherten sind ferner verbunden, dem Beamten auf Er­fordern die Quittungskarten behufs Ausübung der Kontrole und Herbei­führung der etwa erforderlichen Berichtigungen gegen Bescheinigung auszu­händigen und können hierzu durch Geldstrafen bis zum Betrage von 300 Mark angehalten werden.

Hanau am 20. Januar 1892.

Der Königliche Landrath.

v. Oertzen.

£ Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Vom Wasenmeister eingefangen: Ein brauner Wachtelhund m. Geschl.

Gefunden: Eine Rolle Geld.

Hanau am 23. Januar 1892.

Vorstehenden Erlaß bringe ich hierdurch zur Kenntniß der Ortspoli­zeibehörden des Kreises und empfehle denselben der genauesten Beachtung.

Hanau am 17. Januar 1892.

Der Landrath.

J. A.: Meister, Regierungs-Assessor.

Die Maul- und Klauenseuche im Kreise Friedberg ist erloschen. Hanau am 22. Januar 1892.

Der Landrath.

J. A.: Meister, Regierungs-Assessor.

Der Vorstand der Jnvaliditäts- und Altersversicherungsanstalt Hessen- Nassau zu Cassel beabsichtigt auf Grund des § 126 des Reichsgesetzes über die Jnvaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889 in nächster Zeit einen Beamten in den hiesigen Kreis zu entsenden, behufs Ausübung einer Kontrole darüber, ob sämmtliche versicherungspflichtigen Personen mit Quittungskarten versehen sind und ob Seitens der Arbeitgeber überall

Kekanntmachung.

Am 19. d. Mts. zwischen 8 und 91/. Uhr abends ist aus der Werkstätte eines hiestgen Schlossermeisters ein Schlüsselring mit Hauptschlüsseln und Sperrhaken ent­wendet worden. Alle Diejenige«, welche über den Verbleib des Schlüsselrings, bezw. über den bis jetzt noch unbe­kannten Thäter irgend welche Auskunft zu geben vermögen, wollen dies bei der Polizeidirektion dahier, Zimmer 14 und 15, thun.

Zugleich werden die hiesigen Bewohner daraus aus­merksam gemacht, ihre Häuser und Wohnungen zur Nacht­zeit sicher abzuschlietzen und in allen denjenigen Fällen, wo Nachtriegel vorhanden sind, diese zu benutzen. Auch empfiehlt es fich, nach dem Abschlietzen der Thüren von innen, den Schlüssel nicht aus dem Schloß zu ziehen, son­dern in demselben zu belasten.

Hanan am 21. Januar 1892.

Königliche Polizeidirektion.

P. 595 I. V.: Gerke.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

P Nachdem vom Stadtrath unter Zustimmung des Gemeindeausschusses beschlossen worden ist, daß wegen nothwendig gewordener Vermehrung der Betriebskosten der Schlachthofverwaltung vom 1. April d. ^ë. ab die Schlachtgebühren:

für einen Ochsen mit 1. M. 20 Pf.

eine Kuh 50

ein Rind 40

ein Schwein 30

ein Kalb 20

einen Hammel 20

zur Erhebung kommen, bringe ich dies hiermit Hanau am 21. Januar 1892.

statt bisher

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Kenntniß.

Der Oberbürgermeister. 933 J. V.: Heraeus.

Am Geburtstage Cr. Majestät Kaisers und Königs, den 27 d. Mts., sind die Bureaus der städtischen Verwaltung geschlossen.