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Nr. 18.
Freitag den $2. Januar
1892.
Amtliches.
KeKanntmachung.
Am 19. d. Mts. zwischen 8 und 9^ Uhr abends ist ans der Werkstätte eines hiesigen Schlosiermeisters ein Schlnsielring mit Hauptschlüffeln und Sperrhaken entwendet worden. Alle Diejenigen, welche über den Verbleib des Schlüsselrings, bezw. über den bis jetzt noch unbekannten Thäter irgend welche Auskunft zu geben vermögen, wollen dies bei der Polizeidirektion dahier, Zimmer 14 und 15, thun.
Zugleich werden die hiesigen Bewohner darauf aufmerksam gemacht, ihre Häuser und Wohnungen zur Nachtzeit sicher abzuschließen und in allen denjenigen Fällen, wo Nachtriegel vorhanden sind, diese zu benutzen. Auch empfiehlt es sich, nach dem Abschließen der Thüren von innen, den Schlüssel nicht aus dem Schloß zu ziehen, sondern in demselben zu belasten.
Hanau am 2t. Januar 1892.
Königliche Polizeidirektion.
P. 595 I. V.r Gerke.
Landkreis Hanan.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Der Vorstand der Jnvaliditäts- und Altersversicherungsanstalt Hessen- Nassau zu Cassel beabsichtigt auf Grund des § 126 des Reichsgesetzes über die Jnvaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889 in nächster Zeit einen Beamten in den hiesigen Kreis zu entsenden, behufs Ausübung einer Kontrole darüber, ob sämmtliche versicherungspflichtigen Personen mit Quittungskarten versehen sind und ob Seitens der Arbeitgeber überall Marken und zwar solche der betreffenden Lohnklasse zur Verwendung kommen.
Ich mache hierauf mit dem Bemerken aufmerksam, daß die Arbeitgeber verpflichtet sind, über die Zahl der von ihnen beschäftigten Personen und über die Dauer der Beschäftigung dem genannten Beamten Auskunft zu ertheilen und ihm diejenigen Geschäftsbücher und Listen, aus welchen jene Thatsachen hervorgehen, zur Einsicht während der Betriebszeit an Ort und Stelle vorzulegen. Ebenso sind die Versicherten zur Ertheilung von Auskunft über Ort und Dauer ihrer Beschäftigung verpflichtet. Die Arbeitgeber und die Versicherten sind ferner verbunden, dem Beamten auf Erfordern die Quittungskarten behufs Ausübung der Kontrole und Herbeiführung der etwa erforderlichen Berichtigungen gegen Bescheinigung auszuhändigen und können hierzu durch Geldstrafen bis zum Betrage von 300 Mark angehalten werden.
Hanau am 20. Januar 1892.
Der Königliche Landrath.
v. Oertzen.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise. Gefunden: Ein Schlittschuh. Ein Sack Gerste. Hanau am 22. Januar 1892.
Tagesschau.
Berlin, 21. Januar. Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich gestern, wie aus Kiel berichtet wird, nach der Vereidigung der Marine-Rekruten um 1 Uhr Mittags an Bord des Dampfers „Pelikan", welcher, gefolgt von den Panzerschiffen „Baden", „Friedrich der Große", „Kronprinz" sowie von der Torpedoboot-Division, der Außen- föhrde zudampfte. Das Torpedo-Schulschiff „Blücher" schloß sich dem Geschwader an, welches nach einem gefechtsmäßigen Manöver nachmittags um 5 Uhr zurückkehrte. Seine Majestät nahmen an Bord des Admiralschiffes „Baden" das Mittagsmahl ein.
Berlin, 21. Jan. Das Marine-Verordnungsblatt meldet: Der Kaiser haben mittels allerhöchster Ordre vom 4. Januar bestimmt, daß S.
M. Kreuzerkorvette Kaiserin Augusta der Marinestation der Nordsee zuzu- theilen ist.
Mit dem Endtermin des deutsch-spanischen Handelsvertrages am 1. k. M scheint ein Zollkrieg zwischen Deutschland und Spanien anheben zu sollen. Spanien steht nämlich, zwar weniger mit uns, wohl aber mit Frankreich auf wirthschaftlich sehr gespanntem Fuße, und bildet sich ein, cs könne mit Frankreich schneller zu einer Verständigung gelangen, wenn es Deutschland schlechter behandelt; es will aus diesem Grunde die Unterscheidungszölle für die deutsche Branntweineinfuhr unbedingt sofort durchführen. Dadurch würde Deutschland in die Lage der Ergreifung zollpolitischer Repressalien versetzt, indem es die Einfuhrzölle gegen Spanien um 50 Prozent erhöht, also beispielsweise für spanische Flaschenweine von 48 auf 72.
Krefeld, 21. Jan. Das Betriebsamt Krefeld theilt mit, daß der Rheintrajekt Spyck—Welle, Strecke Kleve—Zevenaar, von heute ab wegen Eisgangs gesperrt ist; Reisende nach und von Holland müssen über Kleve —Nymegen oder rechtsrheinisch über Oberhausen— Emmerich fahren.
Castrop, 20. Januar. Der gemeldete Unfall auf Zeche Mont- Cenis ist nach den Erhebungen der Bergbehörde durch das eigene Verschulden der betreffenden Arbeiter herbeigeführt worden. Die Arbeiter hatten vorschriftswidrig mit der Schießarbeit begonnen, bevor die erforderlichen Untersuchungen erfolgt waren. Die Arbeiter, deren Verletzungen sich auf Verbrennung im Gesicht und an den Händen beschränkt, befinden sich im Krankenhause und sind auf dem Wege der Besserung. (K. Z.)
Düsseldorf, 20. Jan. Die Abnehmer des elektrischen Lichts sind ziemlich erregt über die hohen Preise, die sie für die Stromabgabe zu entrichten haben. Die Preise sind für viele hiesige Geschäftsleute geradezu unerschwinglich. Eine große Anzahl derselben ist bereits wieder zu dem bedeutend billigern Gasverbrauch zurückgekehrt. Auch die Ständehaus-Verwaltung hat bereits Anordnung getroffen, daß die Benutzung des elektrischen Lichtes auf das allernothwendigste Maß beschränkt wird. Gegenwärtig gehen mehrere Abnehmer mit dem Plane um, demnächst eine Versammlung einzuberufen, in der besprochen werden soll, wie man eine Ermäßigung der unerschwinglichen Preise herbeiführen könne. Es soll in dieser Angelegenheit eine Eingabe an das Stadtverordneten-Kollegium abgefaßt werden.
(Düsseld. Gen.-Anz )
Weimar. Die Theilnahme des Landes an der goldenen Hochzeitsfeier unseres Großherzogspaares am 8. Oktober d. J. ist jetzt dadurch eingeleitet worden, daß eine Landesstiftung recht nach dem Herzen der hohen Jubilare errichtet werden soll. Das hiesige Sophienhaus, eine mustergültig von der Frau Großherzogin gegründete und erhaltene Anstalt, die nicht allein der Krankenpflege, sondern auch der Ausbildung von Krankenpflegerinnen, „Schwestern", dient, soll nämlich für das Land besonders nutzbar gemacht werden, indem die Pflegeschwestern jeder Gemeinde zur Kranken- und Kleinkinderpflege, zur Fürsorge für Verlassene und Arme, sowie für die Heranwachsende weibliche Jugend zur Verfügung gestellt werden. Dies ist Sinn und Wesen der Landes Jubelstiftung, für welche sich schon ein aus allen Landestheilen besetztes Komitee gebildet hat Es unterliegt keinem Zweifel, daß diese Stistung in ansehnlichem Umfange ins Leben tritt. (K. Z.)
Hamburg, 20. Januar. Der anhaltende Frost hat die Eisverhältnisse aus der Elbe bedeutend verschlimmert und infolge des durch den Frost bewirkten niedrigen Wasserstandes hat seit mehrern Tagen kein überseeischer Dampfer, deren an 20 auf der Elbe angekommen sind, an die Stadt kommen können. Die Eisbrecher befinden sich unaufhörlich in voller Thätigkeit, um die Elbe nicht zum Stehen zu bringen. Die Arbeitsgelegenheit am Hafen ist natürlich sehr gering. Wenn der Frost noch eine Zeitlang anhält, so ist eine Wiederholung der Handel und Schifffahrt arg schädigenden mißlichen Verhältnisse des vorigen Winters zu befürchten. (K. Z.)
Karlsruhe, 20. Jan. (Reichsanz.) Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin empfingen heute den Prof. Krabbes von der hiesigen Technischen Hochschule, der nach Egypten berufen ist, um Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin von Schweden und Norwegen während ihres dortigen Aufenthalts als Lehrer in der Aquarellmalerei zu