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Donnerstag den 14. Januar
1892.
Amtliches.
1 Landkreis Hanau.
J Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
I Gemäß §. 25 der Wehr-Ordnung vom 22. November 1888, sowie 'r Instruktion vom 16. Mai 1876, die Führung der Rekrutirungs- ; htammrollc» betreffend (Amtsblatt S. 109), haben die Herren Orts- und ' ^utsvorstânde unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen.
Alle Militärpflichtige vom Jahrgang 1872 und ältere, welchen eine ^dgültige Entscheidung von den Ersatzbchördcn noch nicht ertheilt ist, ’ben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem rts- bezw. Gutsvorstande zur Aufnahme in die Rekrutirungs-Stammrolle ^zumelden.
Die in das militärpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-freiwilligen 1 ienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den aktiven Dienst ' lgetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheins beim Unterzeichneten re Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu beantragen.
Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und - hrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Ver- iltnisfen stehende Militärpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge Iberer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu Mden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen bezw. wo sich die Lehran- rlt befindet.
Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er .ch bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes.
f Wer innerhalb des Reichsgebiets weder einen dauernden Aufenthaltsort >pch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, .“ib wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in eifern die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten.
Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das Geburtszeugniß Vorzügen, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort selbst erfolgt.
Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich zur Stammille anzumelden haben, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Hand lngsgehülfen, auf See befindliche Seeleute h. s. w.), so haben die Eltern, .ormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden.
Die Anmeldung zur Stammrolle ist in vorstehend vorgeschriebener 1 Seife seitens der Militärpflichtigen so lange alljährlich zu wiederholen, bis sfie endgültige Entscheidung über die Dienstverpflichtung durch die Ersatz- Behörden erfolgt ist.
v Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten lèilitärpflichtjahr erhaltene Loosungsfchein vorzulegen.
Außerdem sind etwa eingetretene Veränderungen (in Betreff des Lohnsitzes, des Gewerbes, des Standes u. s. w.) dabei anzuzeigen.
Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur iejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum Pon den Ersatzbehörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über das lau- mde Jahr hinaus zurückgestellt worden sind.
Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe "neâ ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz ach einem anderen Aushebungsbezirk oder Mustcrungsbezirk verlegen, haben ieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Be- örde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als "uch nach der Ankunft a» dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.
Versäumung der Meldefristen entbindet nicht von der Meldepflicht.
Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Be- ichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu Dreißig Mark oder Ifpit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen.
In der Stammrolle sind nicht bloß die angemeldeten Militärpflichtigen inzutragen, sondern auch alle sich im Orte aufhaltenden Militärpflichtigen u ermitteln.
In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs-Stammrollen werden die Herren Orts- und Gutsvorstände auf die Eingangs beregte Instruktion besonders aufmerksam gemacht. i
Die Stammrollen der Jahrgänge 1869, 1870, 1871 und 1872 nebst Belägen sind bis zum 15. Februar b. J. einzureichen.
Hanau am 2. Januar 1892.
Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission des Aushebungskezirks Hanau M. 1 v. Oertzen.
Die Nummerliste der verloosten uns zum 1. Juli 1892 gekündigten Schuldverschreibungen der 4% Staatsanleihe von 1868 A. liegt in den Geschäftslokalen des Königlichen Landrathsamtes und der Königlichen Steuerkasfen auf.
Zugleich wird auf die diese Nummerliste betreffende Bekanntmachung der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden vom 2. v. M., abgedruckt im Regierungs-Amtsblatte für 1891 Seite 239, und besonders auf die darin enthaltene Aufforderung, betreffend die Einlösung der von den früher gekündigten Schuldverschreibungen der Staatsanleihen von 1868 A., 1850, 1852, 1853 und 1862 noch rückständigen Stücke, ferner aus die Aufforderung zum Umtausch der noch rückständigen Schuldverschreibungen der konsolidirten iVaprojentigen Staatsanleihe in 4prozentige Konsols aufmerksam gemacht.
Hanau am 7. Januar 1892.
Der Königliche Landrath
V. 3 v. Oertzen.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Entlaufen: Ein junger schwarzer Dachshund m. Geschl.; dem Wiederbringer eine Belohnung. Ein blauer Ulmer Doggenhund m. Geschl.
Gefunden: Ein Portemonnaie mit Geld.
Hanau am 14. Januar 1892.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Jeder Militärpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatzbehörden noch nicht ertheilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar d. I. bei dem hiesigen städtischen Meldeamt zur Rekrutirungsstammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.
Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.
Hanau am 2. Januar 1892.
Der Oberbürgermeister Westerburg.
Okffenililüe Hitzung lies Gemeint- âussijiiAg
Freitag den 15. Januar 1892, 5 Uhr nachmittags.
Berathungsgegen stände:
1. Geschäftliche Mittheilungen.
2. Neuwahl der Finanz- und Baukommission und der Schriftführer des Gemeinde-Ausschusses pro 1892.
3. Wahl eines Mitgliedes des Gemeinde-Ausschusses zum Kuratorium der Wittwen- und Waisenkasse der städtischen Elementarlehrer an Stelle des Herrn Alexander Jung.
4. Neuwahl der bürgerlichen Mitglieder zur Aushebungskommission.
5. Rechnung der Realschulkasse pro 1891/92.
6. Nachverwilligungen für Schulbäder.
7. Rechnung des städtischen Wasserwerks vom 1. Oktober 1890 bis 1. April 1891.
8. Desgl. des Gaswerks pro 1890/91.
9. Telephonanschluß des Stadtbauamtes.
10. Nachverwilligung für ein Präzisionsnivellement der Stadt.
11. Werftangelegenheiten. 568