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^ Nr. 149.
Dienstag den 30. Juni
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1891.
Amtliches.
Bekanntmachung Königl. Landrathsamts.
Kurze Belehrungen
über Tuberkulose (Schwindsucht) und deren Verhütung.
Die verderblichste Krankheit, unter welcher das Menschengeschlecht zu leiden hat, ist die Tuberkulose. In den beiden Hanauer Kreisen kommt fast V« (18%) aller Todesfälle auf diese Krankheit.
Da ein sicheres Heilmittel gegen Tuberkulose bis jetzt nicht gefunden ist, so ist die Verhütung dieser Krankheit um so mehr zu erstreben.
Die Tuberkulose wird verursacht durch einen sehr kleinen, nur m-it den stärksten Vergrößerungen erkennbaren Pilz, den Tuberkelbacillus.
Die Verbreitung der Krankheit geschieht durch Ansteckung; diese wird vorzugsweise durch den Tuberkelbacillen enthaltenden Auswurf der Tüber- < kulösen (Schwindsüchtigen) vermittelt.
So lange der Auswurf feucht ist, ist er ungefährlich; trocknet er , rber ein und wird er dann zerrieben, so theilt er sich in Staubform der Äthmungsluft mit, wird mit dieser eingeathmet und bewirkt so die Ansteckung.
Zur Verhütung der Ansteckung handelt es sich also hauptsächlich um Unschädlichmachung des Auswurfes der Schwindsüchtigen.
Hierzu dienen folgende Maßregeln:
U â" 1) Jeder Schwindsüchtige ist strengstens anzuweisen, feinen Auswurf ausschließlich in leicht zu reinigende Speischalen (Spucknäpfe) zu entleeren, dagegen das Ausspeien auf den Boden, an die Wände und iR^wr M^Wcher (Taschentücher rc.) zu unterlassen.
2) Teppiche, Bodendecken, überhaupt alle Gegenstände, welche geeignet sind, den Auswurf einzusaugen, sind aus den Krankenzimmern zu entfernen.
3) In allen Räumen, in welchen Schwindsüchtige oder der Schwindsucht Verdächtige verkehren, in öffentlichen Gebäuden, Wirthshäusern, Fabriken, Arbeitsräumen rc., sind Spucknäpfe in genügender Zahl aufzustellen.
Durch Anschlag ist das Ausspeien auf den Boden, an die Wände, auf die Möbel rc. zu verbieten, dagegen auf die Benutzung der Spucknäpfe hinzuweisen.
4) In den Krankenzimmern sowie in allen Räumen, in welchen Schwindsüchtige verkehren, darf die Reinigung des Fußbodens niemals mittels trockenen Kehrens ausgeführt werden;
dieselbe ist vielmehr stets durch Aufwaschen mit einem feuchten Tuche zu bewirken.
Glatte (geölte) Fußböden und Wände erleichtern die Reinigung in hohem Grade.
5) Die von den Tuberkulösen benutzten Taschentücher dürfen nicht ausgerieben werden; dieselben sind vielmehr und zwar thunlichst noch v.Lr der Eintrocknung des in denselben enthaltenen Schleimes unter Wasser zu bringen und baldigst in Lauge auszukochen.
r .~c®6enlD ist mit der Leib- und Bettwäsche dieser Kranken zu
6)
Metber, Betten, Wäsche dieser Kranken werden am sichersten in Dampfinfekttonsapparaten desinfizirt.
-r. ®n~ lecher Apparat, welcher auch für Privatzwecke gegen S7 Entgelt benutzt werden kann, befindet sich in dem hiesigen Die von Tuberkulösen benutzten Krankenzimme r sind vor weiterer Benutzung einer gründlichen Reinigung und S^Sion zu unter- A^n; Fußboden und Holzwerk sind gründlich zu scheuern und mit o /« Karbol,aurelosung zu behandeln; die Mieten erst nach vorher- gangiger Abreibung mit feuchten Tüchern Ä e * Zweckentsprechende Speischalen aus Porzc -mr für b-ttläaeriae Kranke äxä^^
)' r"â, M!. al -gerundeten Winkeln und glatten
7)
8)
Flächen versehene Schalen, am besten aus dickem Glas, oder auch aus Porzellan, Blech oder sonstigem Metall.
Die Spucknäpfe sind soweit, daß leichtes Verschütten vermieden wird, mit Wasser zu füllen, und öfters in Abfallrohre (Aborte) oder Tonnen, wo der Auswurf feucht bleibt, zu entleeren, demnächst gründlich, am besten durch Auskochen, zu reinigen.
Chemische Mittel zur Vernichtung der Desinfektionsfähigkeit des Auswurfs verfehlen ihren Zweck; sie . berühren die Ballen des Auswurfs nur an dessen Außenseite, bewirken hier Gerinnung und lassen das Innere derselben unberührt.
9) Oestere und. gründliche Lüftung der Krankenzimmer und der öffentlichen Lokale, sowie größte Reinlichkeit, namentlich Eckenreinlichkeit, ist ganz besonders zu empfehlen.
Hanau am 25. April 1891.
Der Königliche Kreisphpsikus
Sanitätsrath vr. S u n k e l.
Vorstehende Belehrung wird den Kreisbewohnern — insbesondere auch Kranken- und Siechenanstalten, Schulen und Erziehungsanstalten, sowie Fabriken und Gastwirthschaften — zur Nachachtung bekannt gegeben.
Die Herren Bürgermeister wollen die Verbreitung der Bekanntmachung bewirken.
Hanau am 25. Juni 1891.
Der Königliche Landrath
V. 4201 v. Oertzen.
Mâ' alters- und ZMaliMät^Vvrslâsrung.
Nach Mittheilung dcâ Vorstandes der V^nvattditätZ- und. Altersversicherungs-Anstall in Cassel sind die über ausgestellte Quittungskarten geführten Listen, sowie die erhobenen Gebühren bis auf Weltekes nicht mehr an die genannte Versicherungs-Anstalt einzusenden. Den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern bringe ich dies mit dem Bemerken zur Kenntniß, daß durch obige Anordnung die Weiterführung der Listen und Erhebung der vorgeschriebenen Gebühren nicht aufgehoben ist.
Hanau am 29. Juni 1891.
Der Königliche Landrath.
J. 375 J. V.: L. v. Deines.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein weißes Taschentuch. Ein gelber Strohhut. Eine kleine Pferdedecke. Eine große ^.weiße Schürze von Wachstuch. Ein Zwicker.
Verloren: Ein ächtes Korallenkettchen.
Hanau am 30. Juni 1891.
L K g L s s H K A.
Berlin/ 29. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König traten heute früh 6 Uhr 50 Minuten die Reise Nach Hamburg und Helgoland mittelst Sonderzuges an und hörten von Kiel ab die Vorträge des Chefs des Militärkabinets und des Legationsraths v. Kiderlen-Waechter.
Berlin, 29. Juni. Der „Reichsanzeiger" schreibt: Eine große Anzahl von Zeitungen bespricht die Mittheilung der „Hamburger Nachrichten", wonach die deutsche Regierung bei anderen Bundesregierungen den Wunsch erhoben habe, es möge auf diejenigen Blätter, welche den Fürsten Bismarck in der gegenwärtigen Lage nicht hinreichend als Privatperson behandelten, eine lokale'Einwirkung geübt werden. Diese. Mittheilung der „Hamburger Nachrichten" entbehrt jeder Begründung.
Berlin, 29. Juni. Der „Reichsanzeiger" vMbkizirt den voraussichtlichen Ernteertrag Preußens pro Ende Juni auf Grund der von den Reichsbehörden nach Anhöhrung sachverständiger Landwirthe gemachten Angaben bei dem Winterroggen auf 75% Prozent, dem Winterweizen aus 83 Prozent einer Mittelernte. Die Aussichten auf die Kartoffelernte sind noch nicht zu beurtheilen. Die Sommersaaten stehen in 50 Kreisen sehr gut, 234 gut, 193 befriedigend und mittel, 7 schlecht.
Berlin, 29. Juni. Die „Nordd.. Allg. Ztg." schreibt: Durch die