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Preis: ISHrlich 9 Muri. H«lbj.â.saPiL.

Pierleijührlich , Wer! 25 Psg.

Für auswärtige Ldonuenten mit dem betreffen- Sen Peßausschlag. Die «ittjelu« Num­mer io Psg.

Zugleich Amtliches g)rgon für StaöL- unö L<rnöKr:eis Karrair.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

S«fertf»n8«

Preis:

Die ispaltige Larmondzeile ed­ieren Raum io Psg.

Die 2,palt. geile 20 Psg.

Die-sPaltig-LeN« 30 Pfg.

Nr. 146-.

Montag hen 29. Juni

1891.

Aöonnemenls-Kinladung.

Mit dem I. Juli 1S91 beginnt ein neues Abonnement auf den Hanauer Anzeiger", welcher *

zugleich amtliches Organ für den Stadt- und Landkreis Hanau, und nachweislich das weitverbreitetste und umfang­reichste Blatt Hanaus ist.

Derselbe bringt täglich bie amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen und Tagesereignisse aus dein Laufenden, bietet Kurs- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- mb Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, Verloosungen, ferner Geschäfts- und Privat- Auzeigen, sowie die vollständigen Ziehungslisten Königl. Preutz. Klassen-Lotterie. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige.

Zur -Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der ,Hananer Anzeiger"seiner starken Verbreitung halber ganz besonders Junb kostet die Ispaltige Zeile nur 10 Pf.

I Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen I sowohl die Expedition Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung bis Anfang des Quartals unentgeltlich.

Die Expedition des Hanauer Anzeigers.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Einrichtung von Postagenturen in Tanga und Lindi (Deutsch-Ostafrika).

In Tanga und Lindi (Deutsch-Ostafrika) sind Kaiserliche Post­agenturen eingerichtet worden. Dieselben vermitteln den Austausch von Briefsendungen jeder Ärt, sowie von Postpacketcn bis 3 bz. 5 kg und die Bestellung von Zeitungen. Im Verkehr mit den neuen Postagenturen kommen die Portotaxen des Weltpostvereins zur Anwendung. In Deutsch­land werden erhoben: für frankirte Briefe . . . . 20 Pf. für je 15 g, unfrankirte Briefe > . . . 40. Postkarten . . . . 10 mit Antwort . . . 20

Drucksachen, Waarenproben und Geschäfts­papiere . . . . . 5 für je 50 g, mindestens jedoch 10 Pf. für Waarenproben und 20 Pf. für Geschäftspapiere, an Einschreibgebühr . . . . 20 Pf.

Der Austausch von Postpacketen bis 5 kg erfolgt auf dem Wege über Hamburg, von solchen bis 3 kg auf dem Wege über Neapel mittels der Reichs-Postdampfer der Deutschen Ostafrikalinie. Das vom Absender im Voraus zu entrichtende Porto für ein Postpacket beträgt auf beiden Wegen 3 M. 20 Pf.

Die Zeitungsgebühr beträgt 60 Pf. vierteljährlich für jede Wochen- Ausgabe.

Ueber das Weitere ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Aus­kunft.

Berlin W., 30. Mai 1891.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts, von Stephan.

Bekanntmachung Königl. Landrathsamts.

Von dem hier garnisonirenden 2. Bataillon Füsilier-Regiments von Gersdorff (Hessisches) Nr. 80 findet am 30. d. M. von Morgens 6 bis Mittags gegen 12 Uhr in dem waldigen Terrain zwischen Chaussee Hanau- Kinzigheimerhof und Eisenbahn Hanau-Bruchköbel auf den sogenannten alten Hessischen Scheibenständen eine Schießübung mit scharfen Patronen statt.

Die Wege, welche von der Chaussee ostwärts in den Wald führen, werden abgesperrt. Auf dem Felde nördlich des Waldes zwischen Chaussee und Eisenbahn bis in die Höhe des Kinzigheimerhofes darf in der ange­gebenen Zeit nicht gearbeitet werden.

Den ausgestellten Sicherheitsposten ist bei Mcidung einer Strafe bis zu 15 Mark subf. 3 Tage Haft Folge zu geben.

Die betr. Herren Orts- bezw. Gutsvorstände haben dies in orts­üblicher Weise zu veröffentlichen.

Hanau am 25. Juni 1891.

Der Königliche Landrath

M. 3386 v. Oertzen.

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks­fällen und zur Wahrung des Anstauves beim Baden die nachstehenden Vor­schriften in Erinnerung gebracht:

1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;

4) das Baden im offenen Main längs der Philippsruhe r- straße, des Schlosses Philippsuhe und des dazu gehö­rigen Schloßgartens, sowie

5) das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.

Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkelten gegen den mit Handhabung der Ordnung beallftraften Badeaufseher werden mit Geld­strafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 11. Mai 1891.

Der Königliche Landrath.

P. 3115. v. Ocrtzen.

Die Polizei-Verordnung vom 15. April 1884, welche lautet:In der Zeit vom 15. März bis 1. November des Jahres sind bei trockener Witterung die Trottoirs und Straßen vor dem Kehren mit Wasser derart zu besprengen, daß ein Aufwirbeln von Staub nicht stattfinden kann", wird hiermit in Erinnerung gebracht.

Hanau am 11. Mai 1891.

Der Königliche Landrath

P. 3117. v. Oertzeu.

Die Räude unter der S ch wein sb erger' scheu Schafheerde in Langenselbold ist erloschen.

Hanau am 25. Juni 1891.

Der Königliche Landrath.

V. 4269 I. A.: Meister, Regierungs-Asseffor.

Die im vergangenen Winter in Windecken festgestellte Maul- und Klauenseuche ist erloschen.

Hanau am 27. Juni 1891.

Der Königliche Landrath.

V. 4302 I. A.: Meister, Regierungs-Asseffor.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Zugelaufen: Am 17. b. Mts. ein gelber Pinscher m. Geschl.,