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Nr. 142.

Montag den 22. Juni

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1891.

IRMOmi

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Verloren: Ein Portemonnaie mit ca. 1,70 M., 1 Trauring w.

Entlaufen: Ein gelber Pinscher m. Geschl.

Gefunden: Ein goldener Ring.

Hanau am 22. Juni 1891.

Schluß des Landtages.

Berlin, 20. Juni. Heute Nachmittag 4 Uhr wurde der Landtag durch Se. Majestät den Kaiser und König mit folgender Thronrede ge­schlossen :

Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtages!

Am Schlüsse einer außergcwöhulich langen und arbeitsreichen Sitzungs­periode des Landtages Meiner Monarchie ist es Mir Bedürfniß, Ihnen Meinen Königlichen Dank und Meine hohe Befriedigung über die gewonne­nen Ergebnisfe unmittelbar auszusprechen.

Nicht vergebens habe Ich beim Beginn Ihrer Berathungen der Er­wartung Ausdruck gegeben, daß cs Ihnen gelingen werde, in vertrauens­vollem Zusammenwirken mit Meiner Regierung die hochwichtigen Arbeiten, , zu welchen Ich Sie berufen habe, zu einem gedeihlichen Abschluß zu bringen.

Wenn auch das Ziel, an welchem Ich festhalte, nicht in vollem Um­fange erreicht werden konnte, so darf es doch Mich und Mein Volk mit Vs, gerechter Genugrhuung erfüllen, daß neben einer großen Zahl für die fort- £ ! schreitende Entwickelung des Staatswesens wichtiger Vorlagen, insbesondere . , für die Verbesserung unseres Steuersystems nothwendige und werthvolle J Grundlagen vereinbart und die Vorbedingungen für die Hebung des kom- munalen Lebens in den ländlichen Gemeinden der östlichen Provinzen gesetz­lich festgestellt worden sind.

Die rückhaltlose Zustimmung, welche die von Mir gebilligten Pläne (Meiner Regierung für die Herbeiführung einer gerechten, der Leistungs­fähigkeit entsprechenden Vertheilung der öffentlichen Lasten bei Ihnen, ge­ehrte Herren, gefunden haben, bestärkt Mich in dem festen Vertrauen, daß L auch der noch rückständige Theil der auf diesem Gebiete zu lösenden Auf­gaben einer gleich befriedigenden Erledigung zugeführt werden wird. Da­mit wird ein wesentlicher Schritt zur Befestigung der Finanzverwaltung des Staates und der Gemeindeverbände sowie zur Förderung der Zufrie­denheit Meines Volkes gethan sein.

Die Durchführung der mit Ihnen vereinbarten Landgemeindeordnung wird, so hoffe Ich, unter Schonung der bewährten und den Bewohnern des platten Landes lieb gewordenen Einrichtungen eine lebendige Entwickelung des kommunalen Lebens sichern und das Band, welches Mein Volk mit Meinem Hause und mit Meiner Monarchie verbindet, noch fester knüpfen.

Mit Freude begrüße Ich, daß durch die Ueber Weisung der einbehalte­nen Leistungen an die katholische Kirche die Ausgleichung der Gegensätze '/ auf kirchenpolitischem Gebiete wesentlich gefördert worden ist.

U . ,Der für das Wohl Meines Volkes unerläßliche Frieden unter den

- ' Konfessionen wird um so sicherer erlabten bleiben, je mehr die Ueberzeugung durchdringt, daß die zu Gunsten der Kirchen erhobenen Ansprüche auf ein

A wit der Stellung und den Aufgaben des Staates verträgliches Maß be­schränkt bleiben müssen.

< , Hat demnach, wie Ich dankbar anerkenne, die beendete Sitzungsperiode reiche Früchte« gezeitigt, so darf Ich und mit Mir Mein Volk vertrauen, daß diese Früchte nutzbar werden unter den Segnungen des Friedens, dessen

. - Gefährdung zu befürchten Ich keinen Anlaß habe, und den zu erhalten Mein unablässiges Bemühen ist.

/ Es wird Mich mit Genugthuung erfüllen, wenn die Erkenntniß des ; > Werthes Ihrer im Verein mit Meiner Regierung geleistetesen treuen Arbeit ; immer weitere Kreise durchdringt, und damit das Vertrauen zu Meinen landesväterlichen Absichten und zu der sorgsamen Wahrnehmung der In­teressen des Volkes durch seine Vertreter unvermindert erhalten bleibt. Indem Ich Sie, geehrte Herren, entlasse, bitte Ich Gott, daß Er * °uch ferner Meiner und Ihrer Arbeit zum Wohle des Vaterlandes reichen Erfolg sichern wolle."

p , Nach Verlesung der Thronrede trat der Präsidet des Staatsministe- - riums, Reichskanzler v. Caprivi, vor den Thron und erklärte aus Befehl

Seiner Majestät des Kaisers und Königs die Session des Landtages für geschlossen.

Seine Majestät der Kaiser und König verließen daraus unter erneu­tem dreimaligen Hoch der Versammlung, welches der Präsident des Hauses der Abgeordneten v. Köller ausbrachte, huldvoll grüßend den Saal.

Die Weltausstellung in Chicago.

Im Nachstehenden geben wir eine Zusammenstellung der wesentlichen Bestimmungen des Programms für die Weltausstellung in Chicago vom Jahre 1893 wieder:

1) Ort und Zeit der Ausstellung. Die Ausstellung soll in der Stadt Chicago am Ufer des Michigan-Sees stattfindcn, am 1. Mai 1893 eröffnet und am 30. Oktober desselben Jahres geschloffen werden.

2) Aus st el lungs gegenstände. Die Ausstellung wird sämmt­liche Zweige der Kunst und Industrie umsaffen, deren Erzeugnisse in 12 Abtheilungen, 172 Gruppen und 917 Klassen geordnet sind. Als Haupt­abtheilungen sind hervorzuheben: Schöne Künste (Gemälde, Skulpturen und Dekorationen), freie Künste (Erziehungs- und Jngenieurwesen, öffent­liche Arbeiten, Architektur u. s. w.), Arbeits- und Erfindungsfortschritt, Maschinen, Elektrizität, Industrie, Land- und Forstwirthschaft, Fischerei, Weinbau und Blumenzucht, Bergbau und Metallurgie, Beförderungsmittel. Eine ausführliche Klassifikation wird von dem Reichskommissar sowie von den Handels- und Gewerbekammern und sonstigen kaufmännischen und ge­werblichen Körperschaften unentgeltlich abgegeben. Zweifel darüber, welcher Klasse ein Ausstellungsgegenstand zuzurechnen ist, werden vom Reichskom­missar erledigt. Auf die Zusammenfassung von Jndustriegruppen zu Kollektivausstellungen wird besonders Bedacht genommen werden. Gefähr- . siche oder anstößige Gegenstände, Geheimmittel u. dergl. sind von der Aus­stellung ausgeschlossen.

3) Anmeldung der Aussteller. Gegenstände deutscher Her­kunft oder Fabrikation können nur im Wege der Anmeldung für die deutsche Abtheilung zur Ausstellung gebracht werden. Die Anmeldung erfolgt auf dem zu diesem Zweck ausgegebenen Formular unter genauer Angabe des beanspruchten Raumes bei dem Reichskommissar für die Welt­ausstellung in Chicago 1893, Berlin W., Wilhelmstraße 74.

4) Raumzuweisung, Aufstellung der Schaustücke, Gewährung von Triebkraft. Die Zuweisung des Raumes erfolgt nach Bestimmung des Reichskommissars. Die Aufnahme der Gegenstände in die Ausstellungsräume wird am 1. November 1892 ihren Anfang nehmen. Ueber die Aufstellung von Gegenständen, welche eigenerFundirun- gen oder sonstiger baulicher Veranstaltungen bedürfen, ist besondere Fest­setzung zu treffen, damit auf diese Arbeiten bei dem Bau des Ausstellungs­gebäudes Rücksicht genommen werden kann. Nach dem 10. April 1893 werden Schaustücke nicht mehr zugelassen. Ueber den bis zu diesem Zeit­punkte nicht besetzten Raum wird anderweit verfügt. Die allgemeine Ge­staltung und die Ausschmückung der deutschen Abtheilung erfolgt durch den Reichskommisfar. Das Auspacken und Aufstellen der einzelnen Schaustücke und die zur wirksamen Darstellung derselben erforderlichen Vorkehrungen liegen dem Aussteller ob; eine Ein- und Mitwirkung des Reichskommissars findet insoweit statt, als es sich darum handelt, die Schaustellung der ein- zelnen Gegenstände mit der Gestaltung und Anordnung der Abtheilung im Einklang zu halten. Platzmiethe wird nicht entrichtet. Dampf- und Wasserkraft wird der deutschen Abtheilung in einer im Voraus bestimmten Menge zur Verfügung gestellt und in entsprechendem Maße auf die ein­zelnen Aussteller vertheilt werden. Für die darüber hinaus etwa bean­spruchte Menge ist eine von vornherein festgesetzte Vergütung zu entrichten. Die Schafte, Kloben, Treibriemen u. dergl. für die Uebertragung der Kraft von den Hauptwellen aus sind von dem Aussteller zu liefern.

5) Transport und Versicherung. Der Transport und die Versicherung der Ausstellungsgüter erfolgt ° auf Kosten der Aussteller. Der Reichskommissar wird darauf Bedacht nehmen, diejenigen Gelegenheiten zur Kenntniß der Aussteller zu bringen, welche nach Prüfung der verschiedenen Angebote als die günstigsten sich erweisen. Behufs Erwirkung einer Er­mäßigung der Eisenbahnfrachten wird das Geeignete veranlaßt werden. Bei der Versendung der Ausstellungsgüter bedarf es der von Seiten des Reichskommissars feiner Zeit zur Ausgabe gelangenden Beklebezettel unb