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Donnerstag den 4. Juni.

Nr. 128.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Postpacketverkehr mit Siam.

Mittels der Deutschen Reichs-Postdampfer können von jetzt ab Postpacke te nach Bangkok (Siam) versandt werden.

Die Beförderung der Packete erfolgt, je nach der Wahl des Absenders, über Bremen oder über Brindisi.

Auf dem Wege über Bremen sind Packete bis zu 5 kg, auf dem­jenigen über Brindist Packete bis zu 3 kg Gewicht zugelassen.

Die vom Absender im Voraus zu entrichtende Taxe beträgt für jedes Packet ohne Rücksicht auf den Weg und das Gewicht 5 M.

Ueber das Weitere ertheilen die Poftanstalten auf Verlangen Aus­kunft.

Berlin W., 28. Mai 1891.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

In Vertretung: Daurbach.

Bekanntmachungen KönigL. Landrathsamts.

Interessenten wird bekannt gegeben, daß alle Gesuche um Erlaubniß zur Aufstellung von Schau- und Verkaufsbuden, zum Wirthschaftsbetrieb rc. im Walde für die Dauer des Lamboyfestes an die Königliche Polizei- Direktion hier zu richten sind.

Die Platzfrage dagegen wird nach wie vor von der Oberförsterei Neuhof geregelt.

Hanau am 5. Mai 1891.

Der Königliche Landrath

P. 2982 m Oertzen.

Interessenten zur Nachricht, daß bei dem diesjährigen Lamboyfeste nur solche Personen zur Ausübung eines Gewerbes zugelassen werden, welche sich in dem Besitze eines für den Regierungsbezirk Cassel gültigen Wandergewerbescheins befinden, oder ein stehendes Gewerbe betreiben und für letzteres zur Gewerbesteuer veranlagt sind. Der bezl. Nachweis ist bei Einholung der Erlaubniß auf dem hiesigen Polizei-Büreau, Zimmer 14 und 15, vorzulegen. Für geschlossene Vereine auf Grund vorhandener Statuten bleiben die früheren Bestimmungen in Kraft, Erlaubniß ist jedoch in allen Fällen nothwendig.

Hanau am 14. Mai 1891.

Der Königliche Landrath

P. 3210 v. Oertzen.

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks­fällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vor­schriften in Erinnerung gebracht:

1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;

4) das Baden im offenen Main längs der Philipp sruh er- straße, des Schlosses Philippsuhe und des dazu gehö­rigen Schloßgartens, sowie

5) das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.

Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der Ordnung beauftraften Badeaufseher werden mit Geld­strafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 11. Mai 1891.

Der Königliche Landrath.

P. 3115. v. O e r tz e n.

1891

Die Polizei-Verordnung vom 15. April 1884, welche lautet: „In der Zeit vom 15. März bis 1. November des Jahres sind bei trockener Witterung die Trottoirs und Straßen vor dem Kehren mit Wasser derart zu besprengen, daß ein Aufwirbeln von Staub nicht stattfinden kann", wird hiermit in Erinnerung gebracht.

Hanau am 11. Mai 1891.

Der Königliche Landrath

P. 3117. v. Oertzen.

t Finanzlage und Getreidepreise.

Die dritte Berathung des Etats im Abgeordnetenhause hat zu einigen Erörterungen von allgemeinem Interesse geführt. Zunächst ließ sich der Finanzminister auf eine Anregung aus dem Hause über die gegenwärtige Finanzlage aus und machte Mittheilungen über den — freilich noch nicht endgültig vorliegenden — Abschluß des verflossenen Finanzjahres. Gegen­über dem Voranschlag wird das Jahr 1890/91 mit einem Ueberschuß von 13 Millionen Mark abschließen. Dieses Ergebniß setzt sich zusammen aus einem Mehrüberschuß und Minderbedarf in Höhe von lOP/z Millionen Mark und aus einem Minderüberschuß und Mehrbedarf von etwa 88^2 Millionen Mark. An dem Minderüberschuß ist die Eisenbahnverwaltung mit 32 Millionen Mark betheiligt. Gerade dieser Ausfall ist es, welcher von weiter gehender Bedeutung ist, um so mehr als diese Erscheinung von der bisherigen Entwickelung abweicht. Es haben in dem vergangenen Finanzjahr in der Eisenbahnverwaltung 65 Millionen Mark mehr, als vorausgesehen war, ausgegeben werden müssen. Man wird in dieser Mehr­ausgabe zum großen Theil eine Wirkung des langandauernden Winters und der Hochfluthen im Herbst, welche viel Schaden an den Bahnanlagen anrichteten, erblicken müssen; auch ein großer Theil von Gehalts- und Lohn­erhöhungen steckt darin. Dieser Mehrausgabe steht nur eine Mehreinnahme von 34’/2 Millionen Mark gegenüber. Der Minderüberschuß von 32 Millionen Mark fällt um so mehr in die Augen, als das Jahr 1889/90 mit einem Mehrüberschuß von 97 Millionen Mark abgeschlossen hatte. Der Finanzminister hatte schon bei Vorlegung des laufenden Etats zur Kennzeichnung der Finanzlage darauf hingewiesen, wie unsicher und schwan­kend die Ueberschüsse der Eisenbahnverwaltung seien und daß man aus dem vorjährigen Ueberschuß nicht Veranlassung nehmen dürfe, andere sichere Einnahmen preiszugeben, oder neue, die Staatskasse stark belastende Aus­gaben zu machen. Der jetzige Abschluß bestätigt die Richtigkeit dieses Urtheils. Die Finanzlage, wie sie sich nunmehr ergibt, mahnt auch für die Folge, bei Vermehrung der Ausgaben und Verminderung sicherer Ein­nahmen sehr sparsam und vorsichtig zu sein.

Die jetzige Höhe der Getreidepreise war der andere Gegenstand, an welchen sich lebhafte Erörterungen knüpften. Es wurde, wie schon vor mehreren Wochen im Reichstage von einer Seite in Anregung gebracht, die Getreidezölle ganz oder theilweisè aufzuheben, weil — und das stellte Nie­mand in Abrede — die Getreidepreise außerordentlich hoch sind, und weil auf andere Weise — zumal bei schlechten Ernteaussichten — ein Sinken der Preise nicht zu erwarten sei, ja ein weiteres Steigen befürchtet werden müsse. Dem gegenüber stellte der landwirthschaftliche Minister fest, daß der Stand der Saaten und somit die Ernteaussicht in den letzten Tagen sich erheblich gebessert habe: freilich werde man eine sehr viel geringere Strohernte, möglicherweise aber eine reichlich so gute Ernte an Brodfrüchten, wie im verflossenen Jahre, in größeren Distrikten erlangen. Auch der Minister von Boetticher ergriff das Wort, um zu erklären, daß die Re­gierung die gegenwärtige Lage der Getreidepreise und der Getreideproduktion mit Aufmerksamkeit verfolge. Es würden gegenwärtig Ermittelungen darüber angestellt, ob das Land bis zur nächsten Ernte noch im Besitz aus­reichender Getreidemengen zur Nahrung sei. Von dem Ausfall dieser Unter­suchung werde sie es abhängig machen, ob mit einer zeitweisen Aufhebung der Getreidezölle vorzugehen und demgemäß der Reichstag einzuberufen sei. Die Höhe der Getreidepreise allein könne für einen derartigen Entschluß nicht maßgebend sein: denn die Preise seien nicht allein vom Zoll, sondern von Spekulationen, Marktkonjunkturen u. s. w. abhängig. Ueberdies würde es sich bei einer derartigen Maßregel leicht um eine Verletzung der Inte­ressen der Landwirthschaft handeln. Diese liegen der Regierung sehr am Herzen und sie könne ihr den Schutz, dessen sie bedürfe, nicht entziehen;