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Nr. 125.

Montag den 1. Juni.

1891

Amtliches.

NekanKtMachUNgeN Röntgt LandrsLhsKMts.

Interessenten wird bekannt gegeben, daß alle Gesuche um Erlaubniß zur Aufstellung von Schau- und Verkaufsbuden, zum Wirthschaftsbetrieb rc. im Walde für die Dauer des Lamboyfestes an die Königliche Polizei- Direktion hier zu richten sind.

Die Platzfrage dagegen wird nach wie vor von der Oberförsterei Neuhof geregelt.

Hanau am 5. Mai 1891.

Der Königliche Landrath

P. 2982 v. Oertzen.

Interessenten zur Nachricht, daß bei dem diesjährigen Lamboyfeste nur solche Personen zur Ausübung eines Gewerbes zugelassen werden, welche sich in dem Besitze eines für den Regierungsbezirk Cassel gültigen Wandergewerbescheins befinden, oder ein stehendes Gewerbe betreiben und für letzteres zur Gewerbesteuer veranlagt sind. Der bezl. Nachweis ist bei , Einholung der Erlaubniß auf dem hiesigen Polizei-Büreau, Zimmer 14 und I 15, vorzulegen. Für geschlossene Vereine auf.Grund vorhandener Statuten bleiben' die früheren Bestimmungen in Kraft, Erlaubniß ist jedoch in allen I Fällen nothwendig.

f Hanau am 14. Mai 1891.

L Der Königliche Landrath

P. 3210 v. Oertzen.

_ Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks- sâllen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vor­schriften in Erinnerung gebracht:

1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet find;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;

4) das Baden im offenen Main längs der Philipp s ruh er­straße, des Schlosses Philippsuhe und des dazu gehö­rigen Schloßgartens, sowie

5) das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.

Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der Ordnung beauftraften Badcaufseher werden mit Geld­strafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet. Hanau am 11. Mai 1891.

Der Königliche Landrath.

P. 3115. v. Oertzen.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Zugeflogen: Ein Kanarienvogel.

Vom Wasenmeister am 31. v. Mts. eingefangen: Ein grauer Mopshund m. Geschl.

Gefunden: Eine graue Mahne. Ein Trauring. Ein Portemonnaie mit einigen Pfennigen, und anderem Inhalt.

Entlausten: Ein brauner Jagdhund, auf den Namen „Karo" hörend.

Verloren: Ein goldener Zwicker.

Hanau am 1. Juni 1891.

Tagesschau.

Berkin, 30. Mai. Se. Majestät der Kaiser haben am 29. d.

Mts., um 5^4 Uhr Nachmittags, im hiesigen Königlichen Schlosse den neuernannten außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des s Freistaats Chile Don Joaquin Godoy in Audienz zu empfangen und aus ’

dessen Händen das Schreiben des Herrn Präsidenten des genannten Frei­staats entgegenzunehmen geruht, durch welches Don Joaquin Godoy in der gedachten Eigenschaft bei Allerhöchstdenselben beglaubigt wird. Gleichzeitig hatte der genannte Gesandte die Ehre, Seiner Majestät das Abberufungs­schreiben seines Amtsvorgängers Don Domingo Gaya zu überreichen. Der Audienz wohnte der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Wirkliche Ge­heime Rath Freiherr v. Marschall bei.

Berkin, 30. Mai. Ueber die heutige Parade in Potsdam liegt folgende Mittheilung vor: Die Parade ist bei prachtvollem. Wetter glän­zend verlaufen. Seine Majestät der Kaiser, Allerhöchstwelcher die Uniform der Gardes du Korps mit dem Bande des Schwarzen Adler-Ordens trug, war vom Neuen Palais zu Pferde eingetroffen. Bei der Parade führte Seine Majestät der Kaiser das Regiment der Gardes du Korps Ihrer Majestät der Kaiserin, Allerhöchstwelche mit den Kaiserlichen Prinzen, Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Albrecht, Seiner Hoheit dem Erbprinzen und Ihrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin von Sachsen - Meiningen und der Erbprinzessin Reuß j. L. vom Fenster des Stadtschlosses zusah, zweimal vor. Nach zweimaligem Vorbeimarsch der in Parade stehenden Truppen vor Seiner Majestät dem Kaiser hielt Allerhöchstderselbe die Kri­tik ab und besichtigte sodann die Kriegsschule, worauf das Frühstück im Stadtscklosse eingenommen wurde. (Reichsanz.)

Berlin, 30. Mai. Im Abgeordnetenhause gelangte die Sekundärbahnvorlage zur zweiten Lesung. Die Linien Fordon- Schönsee, Lissa-Wollstein, Meseritz-Landsberg, Sorau- Christianstadt, Lauban-Mark- lissa und Walsrod - Soltau wurden bewilligt. Nach längerer Debatte wurde auch Cassel-Wolfshagen genehmigt, wobei Minister Maybach den Bedenken entgegentrat, daß diese der Vollbahn Cassel-Köln präjudizirt: letztere sei vorläufig zurückzustellen. Der Rest der Eisenbahnvorlage wurde unver­ändert bewilligt. Nächste Sitzung am Montag: Landgemeiudeordnung.

(Fr. N.)

Berti«, 30. Mai. Das Erscheinen des preußischen Ministers für die öffentlichen Arbeiten v. Maybach zur Theilnahme an der Berathung des Gesetzes über die Nebenbahnen hat überrascht, weil die Ansicht ver­breitet war, daß der Minister vor seinem Rücktritt an den Berathungen des Landtages wegen seiner angegriffenen Gesundheit nicht mehr theilnehmen werde. Der Minister sieht allerdings sehr angegriffen und leidend aus. Seine Stimme klang anfangs umschleiert, drang aber schließlich durchaus durch. , (K. Z.)'

Berkin, 30. Mai. Der Reichskanzler hat beim Bundesrath bean­tragt, sich damit einverstanden erklären zu wollen, daß etwa 7 Millionen Mark in Fünfmarkstücken, etwa 7 Millionen Mark in Zweimarkstücken und etwa 6 Millionen Mark in Einmarkstücken geprägt werden. Bis Ende April 1891 waren insgesammt, abzüglich der wieder eingezogenen Stücke, 452 237 347,10 Mk. in Reichssilbermünzen ausgeprägt. (Hiervon ent­fielen 74 096 390 Mk. auf Fünfmarkstücke, 104 955 898 Mk. auf Zwei­markstücke, 178 982 228 Mk. auf Einmarkstücke, 71 483 284,50 Mk. auf Fünfzigpfennigstücke und 22 714 546,60 Mk. auf Zwanzigpfennigstücke.) Die Bevölkerung beträgt nach der letzten Volkszählung 49 422 928; bei Zugrundelegung des nach Artikel 40 Absatz 1 des Münzgesetzes zulässigen Betrags von 10 Mk. für den Kopf würde eine weitere Prägung von 41 996 932,90 Mk. statthaft sein. Jstdeß soll zunächst nur mit der Prä­gung von 20 Millionen Mark in Reichssilbermünzen in den genannten Sorten vorgegangen werben; einer weiteren Ausprägung von Fünfzig- uns Zwanzigpfennigstücken (in Silber) bedarf es aber nicht.

Berkin, 30. Mai. S. M. Fahrzeug „Loreley," Kommandant Kapitän-Lieutenant Graf v. Moltke I., ist am 29. ds. in Smyrna einge- troffen und wird am 4. Juni nach Konstantinopel in See gehen. S. M. Kreuzer „Möve", Kommandant Korvettenkapitän v. Halfern, ist am 29. ds., von den Seychellen kommend, in Zanzibar eingetroffen. S. M. „Schwalbe", Kommandant Korvettenkapitän Rüdiger, tritt am 1. Juni von Zanzibar die Reise nach den Sychellen an.

Der Landtagsabgeordnete Rechtsanwalt J«li«s Bachem wird der Köln. Volkszeitung zufolge am Schluffe- der gegenwärtigen Tagung des Abgeordnetenbauses, voraussichtlich gegen Mitte Juni, sein seit 1877 aus­geübtes Mandat niederlegen. Er hat diese Entschließung den Vorsitzenden des Wahlkomitees des Wahlkreises Sieg-Mülheim- Wipperfürth, sowie dem