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Erscheint täglich mit AâÄ^n« der @wm» und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Samstag den 30. Mai.
1891
Amtliches.
Bekanntmachung.
Der Königliche Rentmeister Munk zu Hanau hat unter seiner vollen persönlichen Verantwortlichkeit mit unserer Genehmigung seinen Privatgehülfen Ludwig D e h m e r aus Orb zur Ertheilung von Quittungen über Zahlungen an die Steuer- und Forstkasse dortselbst bevollmächtigt.
Cassel den 27. Mai 1891.
Königliche Regierung,
Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.
6449 Schönian.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Verloren: Am 29. d. Mts. auf dem hiesigen Meßplatz ein Portemonnaie mit ca. 40 Mk.
Hanau am 30. Mai 1891.
Tagesschan.
Berlin, 29. Mai. Seine Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend um 11 Uhr 10 Minuten von Ostpreußen wieder im Neuen Palais eingetroffen.
Berlin, 29. Mai. Die heutige Parade der Berliner Garnison verlief in glänzender Weise. Dieselbe wurde befehligt von dem Korps- ^mni.(lni)eur,.®ei1etal- von Meerscheid- Hüllessem. Der Kaiser in Garde- kürassier-Uniform ritt mit der Kaiserin, welche den weißen Spenzer ihres Kürassier-Regiments trug, beide auf Rappen, mit großem Gefolge die Front ab. Hieraus nahmen die allerhöchsten Herrschaften Aufstellung unter der historischen Pappel. Es erfolgte ein zweimaliger Vorbeimarsch, zuerst in Kompagnie-, sodann in Regimentskolonne, die Kavallerie ritt zum zweiten- male im Trabe vorbei. Der Kaiser führte beidemale die Gardekürassiere der Kaisei in, Prinz Albrecht das erste Gardedragoner-Regiment vor. Nach der Parade hielt der Kaiser eine lobende Kritik ab. Die Kaiserin ritt von dem Paradeplatz, begleitet von ihrer Leibgarde, fort, die Prinzessinnen folgten. . (Rhein. Kur.)
Berlin, 29. Mai. Das Abgeordnetenhaus berieth heute in dritter Lesung den Justizetat. Rickert fragt an, ob die Verfügung des i Oberlandesgerichtspräsidenten von Breslau auf Nichtzulassung der Juden als Geschworene nicht zurückgenommen sei. C z w a l i r a beschwert sich über ein Vorkommniß in der Rheinprovinz, wo vor dem Standesamt geschlossene Ehen nachträglich vom Staatsanwalt für ungültig erklärt wurden, weil sie von einem nicht in dem betreffenden Bezirk zuständigen Beamten vorgenommen worden seien. Justizminister von Schelling erklärt dieses Vorkommniß damit, daß das Erlöschen der Befugniß des Standesbeamten i in diesem Falle nicht rechtzeitig angezeigt worden sei Er werde in das i
Divisions- und Brigadeführer, Regimentskommandeure, Generalstabsoffiziere und Kommandeure der reitenden Abtheilungen der nach der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 19. Februar 1891 unter Leitung des Inspekteurs der 2. Kavallerieinspektion, Generallieutenants von Rosenberg, gegeneinander übenden Kavalleriedivisionen vereinigen sich im Monat Juli zu einer Uebungsreise unter dem genannten Inspekteur. 2) Die Dauer der Uebungsreise wird auf sechs Tage, ausschließlich der Hin- und Rückreise von und zur Garnison, festgesetzt. 3) Bis zum 20. Juni 1891 sind dem Kriegsministerium Zeit und Ort des Beginns und Schlusses, sowie der Anlage der Uebungsreise anzumelden. 4) Zur Bestreitung von Flurschäden wird der Betrag von 100 M. zur Verfügung gestellt. 5) Im Uebrigen finden die für die gleichen Reisen im Jahre 1890 gegebenen Bestimmungen vom 16. Juni 1890 Anwendung.
Berlin, 28. Mai. Die „Köln. Ztg." schreibt: Der Verlauf der gestrigen Erörterungen im Abgeordnetenhause über die Getreidezölle hat begreiflicherweise in den Interessentenkreisen eine hochgradige Erregung hervorgerufen. Nach dem Stande der angeordneten Erhebungen ist ein endgültiger Beschluß über zeitweilige Herabsetzung oder Aufhebung der Getreidezölle im Augenblicke nicht möglich. Der Zeitpunkt, mit welchem ein solcher Beschluß gefaßt werden kann, bleibt davon abhängig, wie rasch und wie vollständig die noch ausstehenden Berichte über die eingeleiteten Erhebungen eingehen. Es ist deshalb immerhin möglich, daß im Laufe der nächsten 14 Tage Beschlüsse gefaßt werden, welche zu einer Einberufung des Reichstages behufs Entscheidung über zeitweise Herabsetzung oder Aufhebung der Getrcidezölle führen. An eine gänzliche Aufhebung will man weniger glauben als an eine Ermäßigung und zwar bis zu der Zeit, mit welcher ! man im Stande ist, die Deckung des Bedarfs an Brodsrüchten durch die heimische Ernte zu übersehen. Falls derartige Beschlüsse nicht innerhalb der nächsten vierzehn Tage gefaßt werden, darf man annehmen, daß die Regierung die Ueberzeugung von einem außerordentlichen Nothstände nicht gewonnen hat.
Berlin, 29. Mai. Der heutigen Sitzung des evangelisch-sozialen Kongresses wohnte der braunschweigische Bundesrathsbevollmächtigte Cramm und der Unterstaatssekretär Braunbehrens bei. Verhandelt wurde die ländliche Arbeiterfrage (Erleichterung eines gesicherten Eigenthumerwerbs), ■ ferner die kirchliche und soziale Nothwendigkeit der Beseitigung aller Ge-
bühren uud Honorare für kirchliche Handlungen.
(Fr. N.)
Berlin, 29. Mai. Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika hat im April d. I. ebenso wie in den beiden Vorjahren eine Proklamation erlassen, durch welche Jedermann davor gewarnt wird, sich in die Gewässer des Beringsmecres innerhalb des Herrschaftsgebiets der Vereinigten Staaten zu dem Zwecke zu begeben, um dort den Fang von Seehunden und Robben zu betreiben.
. , ~ , , „ „ - „„ „ -------- ,- ... ; Berlin, 29. Mai. Es liegt noch keinerlei Beschluß bezüglich der
Gesetz eine Bestimmung aufnehmen lassen, wonach die von einem bestellten | angekündigten Einberufung des Reichstags vor, da die betreffenden Vor-
Standesbeamten geschlossenen Ehen giltig bleiben, auch wenn der Beamte nicht zuständig war. Dr. Friedberg bedauert die Beschlagnahme der „National-Zeitung" am 16. Mai, die infolge eines Druckfehlers erfolgt sei. Minister Herrfurth kann das Vorgehen des Polizeipräsidenten nicht mißbilligen, denn gesetzlich wäre die Beschlagnahme der Zeitung infolge formaler Mängel berechtigt gewesen. Die Etats des Justizministers, des Ministers des Innern und der landwwirtschaftlichen Verwaltung werden genehmigt. Beim Kultusetat befürwortet Dürre die Wünsche der Lehrer an den höheren Lehranstalten insbesondere auf Gehaltserhöhung, Verbesserung des Ascensionsmodus und Gleichstellung der Lehrer an den staatlichen und nichtstaatlichen Anstalten. Kultusminister Graf Zedlitz hofft im nächsten Jahre eine Vorlage über die Gehaltsverhältnisse machen zu können. Von den Gehältern hänge die Regulirung der Ascensionsverhältnisse ab. Die Gleichstellung der staatlichen und nichtstagtlichen Lehrer sei zurzeit nicht durchzusetzen. Virchow wünscht größere Aufwendungen des Staates zur Fortsetzung der Ausgrabungen Schliemanns und ähnlicher wissenschaftlicher Aufgaben. Der Etat wird bewilligt. Die nächste Sitzung findet am Sonnabend, vormittags um 11 Uhr/ statt. (Rhein. Kur.)
Berlin, 28. Mai. Für die in diesem Jahre stattfindende taktische Uebungsreise von Generalen und Stabsoffizieren der Kavallerie und reitenden Artillerie sind folgende Bestimmungen getroffen worden: 1) Die
erhebungen noch nicht abgeschlossen sind.
(Rh. K.)
Berlin. Die letzte Ausgabe der „Deutschen Medizinischen Wochenschrift" bringt folgende Mittheilung: Wie wir zuverlässig erfahren, ist Robert Koch seit seiner Rückkehr hauptsächlich damit beschäftigt, den in dem Tuberkulin enthaltenen wirksamen Stoff zu insoliren und derart chemisch zu karakterisiren, daß eine Prüfung seiner Beschaffenheit in ähnlicher Weise wie bei andern Arzneistoffen ermöglicht wird. Sobald diese Arbeiten zu einem brauchbaren Ergebniß gelangt sind, was schon für die nächsten Monate zu erwarten steht, wird Koch sowohl darüber wie über die Einzelheiten des ! Verfahrens zur Herstellung des Heilmitils eine umfassende Veröffentlichung ; bewirken, indem alsdann einer solchen Bedenken nicht mehr entgcgenstehen."
Der „Berliner Aktionair" schreibt: Der Minister der öffent- ; lichen Arbeiten, Herr v. Maybach, wird, wie wir hören, den Etat seines i Ministeriums noch persönlich im Landtage vertreten. Es entspricht dies i sowohl seinen eigenen, wie auch den Wünschen des Kaisers. Die That- ; sache beweist, daß ein Nachfolger noch nicht ernannt ist und auch bis zur I Feststellung des Etats nicht ernannt werden wird. Eine lebhafte persön- s liche Betheiligung des Herrn v. Maybach an den Verhandlungen erscheint ' freilich ausgeschlossen, da sein Halsleidcn die größte Schonung erheischt und I ihm namentlich lautes und längeres Sprechen verbietet. In diesem Halsleiden und einer hochgradigen Abspannung sind die Gründe für seinen Rück-