WWtÄjih-Uch ism» Pt^ â ««»Wirtin
»it bete betreffea« tot WtafMlaa. âtosUnsSs* Stern-
a« 19 Wg.
^ttitttitcr Anzeiger.
Kugteich ArrrLNchss Kvgcm Mv Stcröt- unö Lanökveis Kcmcru. Erscheint täglich mit Aussechmt der Gönn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
fsfettliHl* Wei»: Sie Ifpalttf* •«tmonbitile * beten Staue io Ws-
Ste ripalt. Seite SO Ws-
Ste3»altige3<a« 30 Ws.
Nr. 121.
Mittwoch den 27. Mai.
1891
Amtliches. BekanuLmachungeN König!. LandrathMmLs.
Jmpfordmtng
für die diesjährigen Impfungen in den nachstehenden Gemeinden: Hüttengesäß: den 2. Juni, Vormittags 8 Uhr, Impfung,
„ 9. „ „ 8 „ Revision,
im Saale des Gasthauses „zur Krone" daselbst. Neuwiedermuß: den 2. Juni, Vormittags 10 Uhr, Impfung, „ 9. „ „ 10 „ Revision, im Schulsaale daselbst.
Langenselbold: den 3. Juni, Vormittags 7 Uhr, Impfung,
„ 10. „ „ 8 „ Revision,
im Rathhaussaale daselbst.
Die Herren Ortsvorstände der vorstehend genannten Orte mache ich auf die für die Ausführung des Jmpfgeschäftes vom Bundesrath getroffenen Vorschriften (Amtsblatt 1866, Seite 105) aufmerksam und erwarte insbesondere genaue Befolgung der zu Anlage III. für die Ortspolizeibehörden gegebenen Vorschriften. •
Hanau am 23. Mai 1891.
Der Königliche Landrath
A. 938 v. Oertzen.
Jmpfordnung für die diesjährigen Impfungen in den nachstehenden Ortschaften:
1. Bergen: Impfung am 6. Juni, Nachmittags 4 Uhr, Wiederimpfung „ 6. „ „ 5 „ Revision der Geimpften und Wiederimpfungen am 13. Juni, Nachmittags 4 Uhr.
2. Enkheim: Impfung und Wiederimpfung am 8. Juni, Nachmittags 4 Uhr; Revision der Geimpften und Wiedergeimpften am 15. Juni, Nachmittags 4 Uhr.
3. Bischofsheim: Impfung und Wiederimpfung am 9. Juni, Vormittags 10 Uhr; Revision am 16. Juni, Vormittags
10 Uhr.
4. Gronau: Impfung und Wiederimpfung am 10. Juni, Nachmittags 2% Uhr; Revision am 17. Juni, Nachmittags 2^2 Uhr.
5. Niederdorfelden: Impfung und Wiederimpfung am 10. Juni, Nachmittags 3 Uhr; Revision am 17. Juni, Nachmittags 3 Uhr.
6. Oberdorfelden: Impfung und Wiederimpfung am 10. Juni, Nachmittags 4Vs Uhr; Revision am 17. Juni, Nachmittags 4^2 Uhr.
7. Fechenheim: Impfung und Wiederimpfung am 11. Juck, Nachmittags 3 Uhr; Revision am 18. Juni, Nachmittags 3 Uhr.
Die Herren Ortsvorstände der vorstehend genannten Orte mache ich auf die für die Ausführung des Jmpfgeschäftes vom Bundesrath getroffenen Vorschriften (Amtsblatt 1866, Seite 105) aufmerksam und erwarte insbesondere genaue Befolgung der zu Anlage III. für die Ortspolizeibehörden gegebenen Vorschriften.
Hanau am 23. Mai 1891.
Der Königliche Landrath v. Oertzen.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrung deTAnstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;
2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;
3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aussicht erwachsener Personen gestattet;
4) das Baden im offenen Main längs der Philipp s ruh e r- straße, des Schlosses Philippsuhe und des dazu gehörigen Schloßgartens, sowie
5) das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.
. Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der Ordnung beauftraften Badeaufseher werden mit Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet. Hanau am 11. Mai 1891.
Der Königliche Landrath.
P. 3115. v. Oertzen.
Die Polizei-Verordnung vom 15. April 1884, welche lautet: „In der Zeit vom 15. März bis 1. November des Jahres sind bei trockener Witterung die Trottoirs und Straßen vor dem Kehren mit Wasser derart zu besprengen, daß ein Aufwirbeln von Staub nicht stattfinden kann", wird hiermit in Erinnerung gebracht.
Hanau am 11. Mai 1891.
Der Königliche Landrath
P. 3117. v. Oertzen.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Eine rothe Knabenmütze. Ein Kinderschuh. Ein weißes Betttuch. Eine graue Gurte. Ein Portemonnaie mit Geld.
Zugelaufen: Ein hellgrauer Pudel.
Hanau am 27. Mai 1891.
Tagesordnung
für die am Sonnabend den 30. Mai, Nachmittags 3 Uhr, im Gasthof zum goldenen Löwen hierselbst stattfindcnde Versammlung des landwirthschaftlichen Kreisvereins.
1. Vollkommenere Vertretung der landwirthschaftlichen Interessen durch Umgestaltung des Vereinswesens und Errichtung von Landwirthschaftskammer«. Referent: Landrath von Oertzen.
2. Die sogenannte „Buch-Erde" im Hanauer Kreise. Referent: Reg.- Assessor Dr. Holtermann.
3. Mittheilungen über den Stand der Landwirthschaftlichen Ausstellung. Referent: Herr H. Jung.
4. Verschiedenes.
Der Vorstand des landw. Kreisvereins.
Rskanntmackung.
Folgende in Gemäßheit des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889 über die Jnvaliditäts- und Altersversicherung bei der unteren Verwaltungsbehörde anzubringenden Anträge werden bei dem Armen Verwalter Clasen im Bureau der Armen-Verwaltung (hinteres Rathhaus, Langgaste Nr. 43) in den Büreaustunden von 8 bis 12 Uhr Vormittags entgegengenommen r
1) Anträge auf Bewilligung von Jnvaliditäts- und Altersrenten (§. 75 Abs. 1 des Gesetzes).
2) Anträge auf Befreiung von der Verstcherungspflicht nach §. 4 Abs. 3 des Gesetzes.
Nach dieser Bestimmung sind nämlich solche Personen, welche vom Reich, von einem Bundesstaate oder einem Kommunalverbande Pensionen oder Waitegelder wenigstens im Mindestbetrage der Invalidenrente beziehen, oder welchen auf Grund der reichsgesetzlichen Bestimmungen über Unfallversicherung der Bezug einer jährlichen Rente von mindestens demselben Betrage zusteht, auf ihren Antrag von der Versicherungspflicht zu befreien.
Während der Jahre 1891 bis 1895 beträgt der mögliche Mindestbetrag der Invalidenrente 110 Mk. 94 Pf., für die Folgezeit 114 Mk. 70 Pf.
3) Anträge von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern auf Festsetzung der Zahl der Arbeitstage.