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Hanauer Anzeiger.

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Erscheint täglich mit Nü8«O«e d« Smrn- und Feiertage, mit belletristischer Berlage.

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Nr. 119.

Montag den 25. Mai.

1891

Amtliches.

BekanNtmachungen Königl. Landrathsamts

Jmpfordmmg

für die diesjährigen Impfungen in den nachstehenden Großauheim: den 9. Juni, Nachmittags 4

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks­fällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vor­schriften in Erinnerung gebracht:

1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigsn Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet find;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;

4) das Baden im offenen Main längs der Philipp sruh e r- straße, des Schlosses Philippsuhe und des dazu gehö­rigen Schloßgartens, sowie

5) das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.

Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der Ordnung beauftraften Badeaufseher werden mit Geld­strafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 11. Mai 1891.

Der Königliche Landrath.

P. 3115. v. Oertz e n.

Gemeinden?

Uhr, Impfung,

16.

23.

30.

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4

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Revision, Impfung, Revision,

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in der alten Schule zu Großauheim. Großkrotzenburg: den 10. Juni, Nachmittags 4'/^ Uhr, Impfung, 17. ^1/* Revision,

im Schulsaal zu Großkrotzenburg.

Die Herren Ortsvorstände der vorstehend genannten Orte mache ich auf die für die Ausführung des Jmpfgeschästs vom Bundesrath getroffenen Vorschriften (Amtsblatt 1866 Seite 105) aufmerksam und erwarte insbe­sondere genaue Befolgung der zu Anlage III. für die Ortspolizeibehörden gegebenen Vorschriften.

Pulverfabrik:

II

Hanau am 21. Mai 1891.

A. 907

//

II

Der Königliche Landrath v. Oertzen.

Die Influenza unter dem Pfcrdebestand des Fabrikanten Georg Siebert hier ist erloschen.

Hanau am 23. Mai 1891.

Der Königliche Landrath.

P. 3401 I. A.: Meister, Regierungs-Assessor.

Ortsdiener Heinrich Demuth von Osthcim ist zum Vieh- und Fleischbeschauer dieser Gemeinde bestellt und verpflichtet worden.

Hanau am 16. Mai 1891.

Der Königliche Landrath

V. 3418 v. Oertzen.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Vorstand der Jnvaliditäts- und Altersversicherungsanstalt Hessen-Nassau im diesseitigen Kreise folgende Markenverkanfsstellen errichtet hat:

1. zu Ostheim bei Gastwirth Jakob Schern ick,

2. zu Gronau bei Spezereihändler Kasimir Wenzel,

3. zu Hüttengesäß bei Joseph Blumenthal I.,

4. zu Wachenbuchen bei Gastwirth Peter Müller III.,

5. zu Niederdorfelden bei Spezereihändler Ludwig Spengler,

6. zu Langenselbold bei Weißbinder Wilhelm Weidenbach.

Die Verkaufsstellen sind durch besondere Schilder äußerlich kenntlich gemacht.

Hanau am 12. Mai 1891.

Der Königliche Landrath.

4. 292 I. A.: Meister, Regierungs-Assessor.

In dem Kreishaushaltsetat pro 1891/92 sind 100 Mk. ausgesetzt für Belohnung von Dienstboten im landwirthschaftlichen Betriebe, welche sich durch langjährige Dienstzeit an einer und derselben Stelle aus gezeichnet haben.

Dies wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß einen Anspruch auf diesen Fonds nur diejenigen land- und sorstwirthschaft- lichen Dienstboten haben, welche eine mehrjährige, jedoch mindestens 12jährige ununterbrochene Dienstzeit an einer und derselben Stelle, sowie gute Füh­rung durch Zeugnisse nachweisen können.

Anträge sind an den Kreis-Ausschuß einzureichen.

Gleichzeitig wird bemerkt, daß diejenigen Personen, welche im Vorjahre bereits eine Belohnung erhalten haben, in diesem Jahre keine Berücksichtigung finden.

Hanau am 15. Mai 1891.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses Königliche Landrath

-A. 893 v. Oertzen.

Die Polizei-Verordnung vom 15. April 1884, welche lautet:In der Zeit vom 15. März bis 1. November des Jahres sind bei trockener Witterung die Trottoirs und Straßen vor dem Kehren mit Wasser derart zu besprengen, daß ein Aufwirbeln von Staub nicht stattfinden kann", wird hiermit in Erinnerung gebracht.

Hanau am 11. Mai 1891.

Der Königliche Landrath P. 3117. v. Oertzen.

Der Eisenbahnunfall bei Kirchlengern.

DerReichsanz." meldet unter dem 23. Mai: Gestern um 2 Uhr 35 Minuten Nachmittags stieß (wie schon kurz gemeldet. D. Red.) der von Löhne nach Osnabrück fahrende Personenzug 234 auf Station Kirch­lengern mit dem von Osnabrück kommenden und gleichzeitig in die Station einführenden Sonderzug des Zirkus Carrs am Ende des Bahnhofs zusam­men, indem der dienstthuende Stationsbeamte vorschriftswidrig das Ein­fahrtssignal gegeben und der Lokomotivführer des Personenzuges zu spät gebremst hatte. Drei Beamte des Sonderzuges und die in demselben be­findliche Frau Carrs sind gctödtet, zehn Mitglieder der Zirkusgesellschaft sind schwer, mehrere andere leicht verletzt. Unter den Beamten und Passa­gieren des Personenzuges sind nur leichte Verletzungen vorgekommen. Für schleunige Herbeiholung ärztlicher Hülse wurde Sorge getragen, die sämmt­lichen Verwundeten wurden in einem Sanitätszuge unter Begleitung von zwei Aerzten nach Hannover zur Aufnahme in dortige Krankenhäuser über­geführt. Der Stations-Assistent, welcher den bestehenden Vorschriften ent­gegen beide Züge gleichzeitig hat einfahren lassen, ist sofort seines Dienstes enthoben und verhaftet worden. Gegen den Lokomotivführer des Personen­zuges, welcher letzteren nicht rechtzeitig und an richtiger Stelle zum Halten gebracht hat, ist das Strafverfahren ebenfalls eingeleitet.

Hannover, 23. Mai. Bei dem Zusammenstoß in Kirchlengern fiel der über den Packwagen auf den Tender geschobene Personenwagen, die Räder oben, die Böschung herab. Direktor Carrs wurde hinausge­schleudert, seine Frau zerschmettert aus den Trümmern hervorgezogen. Sieb­zehn Schwerverwundete vom Personal Carrs's sind in das städtische Krankenhaus ausgenommen; sie haben namentlich Beinbrüche, Verrenkungen, Verletzungen des Kopfes und der Brust, auch Verbrennung durch Dampf erlitten. Ein sechsjähriger Knabe soll vormittags im Krankenhause ge­storben sein. (Fr. N.)

Tagesschau.

Berlin, 23. Mai. Die mehrfach verbreitete Nachricht, daß Ober­bürgermeister v. Forckenbeck im Herbst seine Pensionirung nachsuchen werde, entbehrt jeder Begründung.