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Hanauer Anzeiger.

Kugkeich Amtttchss Kvgcmr für Skcröt- und Lanökveis Kancru.

Erscheint täglich mit AaSvahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 112.

Freitag den 15. Mai.

1891

BetanmmaWNNgeK Kömgl. LandrarhsaMtS.

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks­fällen und znr Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vor­schriften in Erinnerung gebracht:

H das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;

4) das Baden im offenen Main längs der PH ilipp sruh e r- straße, des Schlosses Philipps» He und des dazu gehö­rigen Schloßgartens, sowie

t 5) das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.

s Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den i>Pt Handhabung der Ordnung beauftraften Badeaufseher werden mit Geld- ^Mfe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 11. Mai 1891.

4 Der Königliche Landrath.

E 3115. o. Oertzen.

iF Die Polizei-Verordnung vom 15. April 1884, welche lautet:In »?c-.Zeit vom 15. März bis 1. November des Jahres sind bei trockener Witterung die Trottoirs und Straßen vor dem Kehren mit Wasser derart . besprengen, daß ein Aufwirbeln von Staub nicht stattfinden kann", wird i/iermit in Erinnerung gebracht.

" Hanau am 11. Mai 1891.

Der Königliche Landrath

P. 3117. v. Oertzen.

Unter Bezugnahme auf die im Hanauer Anzeiger Nr. 287 vom Jahre 1890 veröffentlichte Bekanntmachung über die Bekämpfung der Blutlaus und die Polizei-Verordnung vom 29. Oktober 1883, Amtsblatt Seite 224, sowie die am 31. Mai 1890 im Abdruck mitgetheilte Ver­fügung des Königlichen Regierungs-Präsidenten vom 7. Mai 1890, A. III. 2291, veranlasse ich die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, in der­selben Weise wie im vergangenen Frühjahr etwa Ende Mai oder Anfang Juni d. Js. sämmtliche Aepfelbäume (ohne Kosten für die Staatskaffe) durch geeignete Revisoren aus das Vorhandensein der Blutlaus untersuchen zu lassen, die erforderlichen Maßregeln zur Vertilgung anzuordnen und über das Ergebniß bis zum 15. August d. Js. zu berichten. Die Anwendung des in der obenerwähnten Verfügung empfohlenen Sapokarbols Nr. 1 der chemischen Fabrik Eisenbüttel in Braunschweig ist fast durchweg oon gutem Erfolg gewesen und vom Herrn Regierungs-Präsidenten als das sicherste bisher bekannte Vertilgungsmittel empfohlen.

Hanau am 8. Mai 1891.

Der Königliche Landrath

3063 ________________v. Oertzen. ____________________

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein silbernes Medaillon in Uhrform mit Portrait. Sin Paar graue Herrn-Gfatzöbandschnhe. Ein Kinderstrohhut. Ein Mili- iârpaß für Andreas Raphael Eckrich aus Kleinauheim. Ein Dienstbuch für Anna Maria Weih aus Kleinkroyenburg. Auf dem gestrigen hiesigen Liehmarkt stehen geblieben ein rothscheckiges Kalb.

Hanau am 15. Mai 1891.

Impforstnung die im Stadtkreise Hanau im Jahre 1891 aus zuführenden öffentlichen Impfungen.

».Erstimpfungen:

1. Donnerstag den 21. Mai, Nachmittags 3^ Uhr, Vorstellung'

derjenigen Kinder, deren Zurückstellung wegen Krankheit gewünscht wird, oder deren Jmpffähigkeit aus Gesundheitsrücksichten zweifelhaft erscheint.

Anmerkung: Das Sistiren der vorgenannten Kinder in die auf den 25. Mai, 1. und 8. Juni angesetzten Impftermine ist nicht gestattet.

2. Montag den 25. Mai, Nachmittags S1^ Uhr, für die in den Jahren 1889 und früher geborenen noch nicht geimpften, sowie für die bis jetzt erfolglos geimpften Kinder.

Montag den 1. Juni, Nachmittags 4^2 Uhr, Revision derselben.

3. Montag den 1. Juni, Nachmittags 3*/2 Uhr, ffür die im Jahre 1890 geborenen Kinder, sowie für die vor dem f. April 1891 ge­borenen Kinder, deren Impfung gewünscht wird.

Montag den 8. Juni, Nachmittags 3Vs Uhr, Revision derselben.

Jmpflokal: Neustädter Rathhaus.

b. Wiederimpfungen:

4. Knabenmittelschule: Mittwoch den 20. Mai, Nachmittags SVa Uhr, Impfung; Mittwoch den 27. Mai, Nachmittags SVa Uhr, Revision.

5. Knabenvolksschule: Sonnabend den 23. Mai, Nachmittags 3'/- Uhr, Impfung; Sonnabend den 30. Mai, Nachmittags SVa Uhr, Revision.

6. Mädchen mittelschule: Mittwoch den 3. Juni, Nachmittags 31/» Uhr, Impfung; Dienstag den 9. Juni, Nachmittags 4 Uhr, Revision.

7. Mädchenvolksschule erste Hälfte: Mittwoch den 10. Juni, Nachmittags 302 Uhr, Impfung; Mittwoch den 17. Juni, Nach­mittags 3'/z Uhr, Revision. Zweite Hälfte: Donnerstag den 11. Juni, Nachmittags 4 Uhr, Impfung; Donnerstag den 18. Juni, Nachmittags 4 Uhr, Revision.

8. Realschule: Sonnabend den 20. Juni, Nachmittags 3'/- Uhr, Impfung; Sonnabend den 27. Juni, Nachmittags 3Va Uhr, Revision.

9. Gymnasium: Sonnabend den 20. Juni, Nachmittags 4Va Uhr, Impfung; Sonnabend den 27. Juni, Nachmittags 4Va Uhr, Revision.

10. Höhere Töchterschule und Davidson'sche Schule: Sonnabend den 20. Juni, Nachmittags 5 Uhr, Impfung; Sonnabend den 27. Juni, Nachmittags 5 Uhr, Revision.

Jmpflokal zu 4., 5., 6., 7., 8. u. 9. in den betreffen­den Schulen.

10. im Neustädter Rath haus.

Die vorstehenden Impftermine sind außerdem noch durch Aushang am Rathhause bekannt gemacht.

Den Angehörigen der Erstimpflinge sind Seitens der hiesigen König­lichen Polizei-Direktion (Landrathsamt) gedruckte Verhaltungsvorschriften für die öffentlichen Impfungen und über die Behandlung der Impflinge während der Entwickelung der Jmpfblattern zugestellt, auf deren Beachtung ich ausdrücklich aufmerksam mache.

Exemplare qu. Verhaltungsvorschriften können außerdem auf Ver­langen bei hiesigem Standesamt entgegengenommen werden. Impfscheine über vollzogene Privatimpfungen sind behufs Eintrag in die Jmpflisten auf dem Standesamt vorzulegen, welche nach erfolgtem Einträge sofort zurückgegeben werden.

Hanau am 13. Mai 1891.

Der Oberbürgermeister Westerburg.

t Der Reichstag

ist am 9. Mai abermals vertagt worden. Die Session begann am 6. Mai 1890, der Reichstag blieb bis zum 8. Juli zusammen und nahm nach der ersten Vertagung seine Arbeiten Anfang Dezember wieder auf. Wie man sich erinnert, hatte diese erste Vertagung in der Novelle zur Gewerbeord­nung (Arbeiterschutzgesetz) ihren Grund, durch die der Reichstag vor eine große, in einigen Monaten nicht zu erledigende Arbeit gestellt war. Wäre die Session am 8. Juli geschlossen worden, so hätte der Reichstag im Spätherbst mit seinen Arbeiten für die Vorlage von vorn anfangen müssen,