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Erscheint täglich mit Aâahme der Sonn- Md Feiertage, mit belletristtscher Beilage.

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Nr. 111.

Donnerstag den 14. Mai.

1891

Amtliches.

Bekanntmachung.

Für die Zeit vom 15. Mai bis Ende September wird in Bad Wildungen wieder eine Postanstalt mit Telegraphenbetrieb als Zweigstelle : des Kaiserlichen Postamts in Wildungen Stadt unterhalten werden.

Cassel, 6. Mai 1891.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.

In Vertretung: Schreiner.

Bekanntmachung.

Der Königliche Rentmeister Kiel zu Hanau hat unter seiner vollen persönlichen Verantwortlichkeit mit unserer Genehmigung seinen Privatge- : hülfen Wilhelm Grünewald zur Ertheilung von Quittungen über Zah­lungen an die Steuer- und Forstkasse dortselbst bevollmächtigt. Die Voll­macht für den Gehülfen Schuwirth ist zurückgezogen.

Cassel den 8. Mai 1891.

Königliche Regierung,

Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.

6875 Schön! an.

BekanRtmachungeM Königl. Landrathsamts.

L i Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks- U Sen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vor- p fristen in Erinnerung gebracht:

1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist M gänzlich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;

4) das Baden im offenen Main längs der Philippsruhe r- straße, des Schlosses Philippsuhe und des dazu gehö­rigen Schloßgartens, sowie

5) das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.

Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der Ordnung beauftraften Badeaufseher werden mit Geld­strafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 11. Mai 1891.

Der Königliche Landrath.

3115. v. Oertzen.

Die Polizei-Verordnung vom 15. April 1884, welche lautet:In der Zeit vom 15. März bis 1. November des Jahres sind bei trockener . Witterung die Trottoirs und Straßen vor dem Kehren mit Wasser derart _ zu besprengen, daß ein Aufwirbeln von Staub nicht stattfinden kann", wird hiermit in Erinnerung gebracht.

Hanau am 11. Mai 1891.

e Der Königliche Landrath

. 3117. v. Oertzen.

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I NR Die Organisation der Arbeiterversichernng.

jn der letzten Sitzung des Reichstages am Sonnabend der ver- gangenen Woche wurde wieder einmal die Organisation der Unfallversiche- ß rung einer Besprechung unterzogen und zwar wurde die Erörterung durch U einen übereifrigen Freund der Berufsgenossenschaften bei einer für das ei Reichsversicherungsamt ausgeworfenen Position im Nachtragsetat für 1891 /92 - migeregt. Die Freunde der Berufsgenossenschaften wittern nämlich überall i fahren für ihre Schützlinge und glauben denselben am besten dadurch rorbeu9e" zu können, wenn sie das die Berufsgenossenschaften beaufsichtigende ^rgan, das Reichsversicherungsamt, möglichst selbstständig und unabhängig i' vor Allem demselben den Karakter eines dem Reichsamte des innern , untergeordneten Amtes nehmen könnten. Nun mag man ja über die Zweck-

i Mäßigkeit und Nützlichkeit einer Maßregel, durch welche das Reichsversiche­rungsamt in eine ähnliche Stellung wie beispielsweise das preußische Ober­verwaltungsgericht gebracht werden würde, denken wie man will, den Grund für die Durchführung derselben aus angeblichen, den Berufsgenossenschaften drohenden Gefahren herzuleiten, ist verfehlt, denn solche Gefahren gibt es gegenwärtig gar nicht. Es ist ja wahr, daß, als der Plan der Jnvaliditäts- und Altersversicherung zum ersten Male auftauchte, auch hier und da das Verlangen nach einer die drei Arbeiterversicherungszweige, Kranken-, Unfall-, Jnvaliditäts- und Altersversicherung, gleichmäßig durchführenden Organisa­tion laut wurde. Man wünschte auch auf der einen Seite die Uebertragung der Jnvaliditäts- und Altersversicherung auf die Krankenkassen, auf der anderen ihre Angliederung an die Berufsgenossenschaften. Keiner der Wünsche wurde berücksichtigt, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil dies nicht möglich war. Die Wünsche nach einer einheitlichen Organisation des Ar­beiterversicherungswesens sind damit allerdings nicht verstummt und es hat sich schon wieder manche Stimme erhoben, welche dieselbe auf den Trümmern der Berufsgenossenschaften aufbaucn möchte. Jedoch ihre Verwirklichung wird stets an der Macht der Thatsachen scheitern. Die berufsgenossen­schaftliche Organisation für die Unfallversicherung ist ja gewiß keine fehler- und mängelfreie. Man hätte die Unfallversicherung vielleicht billiger und weniger schwerfällig auf anderem Wege organisiren können, jetzt jedoch, nachdem sich die Berufsgenossenschaften mit ihrer länger als fünfjährigen Thätigkeit eingelebt haben, an ihre Beseitigung denken, wäre so unverständig wie aussichtslos. Die Verfechter der Organisationseinheit der Arbeiterver- flcherung übersehen, daß die drei großen Arbeiterversicherungszweige aus ganz verschiedenen Grundlagen aufgebaut sind. Schon das Beitragsver­hältniß bei der Aufbringung der aus der Versicherung entspringenden Kosten ist hierfür ein schlagendes Beispiel. Die Krankenversicherungskosten werden i vom Arbeiter und Arbeitgeber, die der Unfallversicherung lediglich vom ! Arbeitgeber und die der Jnvaliditäts- und Altersversicherung müssen außer vom Arbeitgeber und Arbeiter auch noch von der Gesammtheit der Steuer­zahler aufgebracht werden. Nun ist es selbstverständlich, daß sich der Ein­fluß auf die Durchführung der einzelnen Versicherungsart nach der Leistungs­höhe bemißt. So natürlich es deshalb ist, daß bei jeder Verfichelungsart anders zusammengesetzte Faktoren die Organisation in die Hand genommen haben, so billigenswerth ist es, daß die bei einer Versicherungsart maß­gebenden Faktoren Uebergriffe der anderen nicht geduldet haben. Das Reich würde es sich doch sehr ausbitten, daß es auf die Organisation der Jnva­liditäts- und Altersversicherung den seinem Beitrage zur Rentenaufbringung entsprechenden Einfluß behält, während es Niemand den Betriebsunter­nehmern übelnehmen darf, daß sie die Organisation der Unfallversicherung, die sie aus eigenen Mitteln gänzlich bezahlen, auch auf ihren Leib zuge­schnitten bekommen und erhalten. An eine einheitliche Organisation der Arbeiterversicherung ist demnach solange nicht zu denken, als die Grund­lagen der drei Versicherungszwcige so verschieden bleiben, wie sie sind. Und das dürfte wohl noch eine beträchtliche Zeit dauern. Die übereifrigen Freunde der Berufsgenossenschaften können sich demnach beruhigen. Ihren Schütz­lingen droht keine Gefahr. Die jetzige Organisation der Arbeiterversicherung wird vorläufig keiner Abänderung unterzogen werden.

Tagesschau.

Berlin, 13. Mai. Seine Majestät der Kaiser und König nahmen gestern Vormittag von 9 Uhr ab die Vorträge des Reichskanzlers, des Staatssekretärs des Reichsmarineamts, des stellvertretenden Chefs des Marinekabinets und des Chefs des Militärkabinets entgegen. Um 12% Uhr empfingen Seine Majestät militärische Meldungen.

Berlin, 13. Mai. Kaiser Wilhelm begibt sich, nach derKöln. Ztg.", heute Nacht nach Hannover, um dort der Hochzeit seines Flügelad­jutanten, Oberstlieutenant v. Bülow, des Kommandeurs des Königs-Ulanen- Regimcnts, mit der Comtesse von der L-chulcnburg beizuwohnen. Am Vor­mittag wird er das Königs-Ulanen-Regiment und voraussichtlich auch andere Truppen besichtigen. Nach dem Hochzeitsmahle nachmittags gegen drei Uhr tritt er die Rückreise nach Berlin an. Heute hat der Kaiser im hiesigen königlichen Schlösse den Fürsten Otto von Stolberg Wernigerode empfangen, der zum Kanzler des hohen Ordens vom Schwarzen Adler als Nachfolger des Grafen Moltke ernannt worden ist.