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Nr. 110.
Mittwoch den 13. Mai.
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Amtliches.
Das Preußische Staatsschuldbuch ist in dem eben abge- - laufenen Geschäftsjahre noch lebhafter als früher in Anspruch genommen worden.
Die Zahl der eingetragenen Konten betrug am
; 1. April 181-9: 6781 über 387 804 400 Mk. Kapital, 1890: 7871 „ 451137 600 „ „ .
Sie ist zum 1. April 1891 auf 9632 über 543 013 100 Mk. I Kapital gestiegen.
Von den letztgedachten Konten fallen 84 °/o auf Kapitalien bis zu 50 000 Mk. und 16°/o auf größere Kapitalsanlagen
Für physische Personen waren am 31. März d. Js. 6203 Konten über 275 899 050 Mk.; für juristische Personen 1537 Konten über ! 158 207 850 Mk. und für Vermögensmassen ohne juristische Persönlichkeit 1849 Konten über 94 517 900 Mk. angelegt. Die Zahl der Konten für bevormundete oder in Pflegschaft stehende Personen ist im letzten Jahr um 120, von 521 auf 641 gestiegen.
Von den Zinsen ließen sich die Empfangsberechtigten halbjährlich 5261 Posten von der Staatsschulden-Tilgungskasse in Berlin durch Werthbrief oder Postanweisung direkt zusenden, 1088 Posten durch Gutschrift auf Reichsbank-Girokonto berichtigen und 5520 Posten wurden bei den, | mit der Auszahlung beauftragten Königlichen Kassen abgehoben.
Von den Konteninhabern wohnen 8438 in Preußen, 1094 v in anderen Staaten Deutschlands, 16 in Großbritanien, 14 in Oesterreich, 1 52 in verschiedenen anderen außerdeutschen Staaten, 18 in außereuropäischen Ä Ländern.
1 Das Staatsschuldbuch ist allen denjenigen Besitzern Preußischer Konsols von Nutzen, für welche diese Papiere eine dauernde Anlage bilden und welche Kapital und Zinsen gegen den Schaden unbedingt sichern wollen, der ihnen, so lauge ihr Recht von dem jeweiligen Besitze der Schuldverschreibungen und Zinsscheine abhängig ist, durch Diebstahl, Verbrennen oder sonstiges Abhandenkommen dieser Effekten nicht selten entsteht.
Augenblicklich ist das Buch allerdings nur den Besitzern vier- und drei und einhalbprozemiger Konsols zugänglich. Es ist aber dem Landtage ' bereits der Entwurf eines Gesetzes zur Beschlußnahme zugegangen, Inhalts ; dessen die Besitzer dreiprozentiger Konsols, sobald das Gesetz erlassen sein wird, ebenfalls von dem Buche Gebrauch machen können.
Laufende Verwaltungskosten werden von dem Konteninhabern nicht erhoben; für jede Einschrift ist ein einmaliger Betrag, nämlich ; 25 Pfg von jeden angefangenen 1000 Mk. des Kapitalbetrages, über welchen verfügt wird (mindestens 1 Mk.) zu zahlen.
Die von uns veröffentlichten „AmtlichenNachrichten über das P r e u ß i s ch e S t a a t s s ch u l d b u ch", welche über Zweck und Ein-
■ s richtung Genaueres ergeben, können durch jede Buchhandlung oder direkt von dem Verleger I. Guttentag (D. Collin) Berlin und Leipzig ; für den Preis von 40 Pfennig oder per Post franko 45 Pfennig bezogen t werden.
[ Berlin am 4. April 1891.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
J BektmmmasmngeK König!. Landrathsamts.
( Interessenten wird bekannt gegeben, daß alle Gesuche um Erlaubniß ) « zur Aufstellung von Schau- und Verkaufsbuden, zum Wirthschaftsbetrieb ' - re. im Walde für die Dauer des Lamboyfestes an die Königliche Polizei- : ; Direktion hier zu richten sind.
Die Platzfrage dagegen wird nach wie vor von der Oberförsterei Neuhof geregelt.
Hanau am 5. Mai 1891.
Der Königliche Landrath
~Vo2 v. OertzeN.
■ Tagesschau.
, Gerlich 12. Mai. Seine Majestät der Kaiser und König sind heute früh um 8 Uhr auf der Wildparkstation ein getroffen und aus dem
Bahnhof von Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin und den biet ältesten Prinzen empfangen worden. Die Allerhöchsten Herrschaften begaben Sich alsbald zu Wagen nach dem Neuen Palais.
Berlin, 12. Mai. Ueber den Aufenthalt Seiner Majestät des Kaisers und Königs in Schlitz haben wir noch Folgendes nachzutragen: Montag Nachmittag unternahm Seine Majestät einen Jagdausflug. Abends um 7 Uhr fand im Schloß Festtafel statt, bei welcher der Schlitzer gemischte Chor einige Lieder vortrug. Abends um 1137 Uhr trat Seine Majestät nach herzlicher Verabschiedung von dem Grafen Görtz und dessen Familie die Rückreise an.
Berlin, 12. Mai. Die beiden ältesten Söhne des Prinzregenten von Braunschweig werden morgen in der hiesigen Hofkapelle confirmirt werden.
Berlin, 12. Mai. Im Herrenhause wird die Einkommensteuervorlage berathen. Berichterstatter Graf Stolberg empfiehlt, dem Beschlusse der Abgeordneten über die vierprozentige Besteuerung der höheren Einkommen beizutreten. Fürst zu Wied befürwortet eine Resolution, welche sich gegen das System der Progressivsteuer bei der Fortführung der Steuerreform ausspricht und eine verschiedene Besteuerung des fundirten und unfundirten Einkommens fordert. Minister Miquel ersucht das Haus, der Fassung der Abgeordneten beizutreten Wer an diesem einen Punkte das Werk scheitern lasse, werfe eine ganze Anzahl von Reformen in die Schanze. Mit der Resolution sei die Regierung einverstanden. Fürst Hatzfeld, Graf Mirbach, v. Pfuel, v. Wedell, Böttcher und Graf Schulenburg sind für Annahme, Zweigert und Bühl gegen dieselbe. Graf Pfeil bezeichnet dm vierprozentigen Steuersatz als den Anfang der Vermögenskonfiskation. Der Reichskanzler von Caprivi erwidert, die Regierung beabsichtige weder Konfiskation noch progressive Besteuerung. Er bitte die Fassung der Abgeordneten anzunehmen. Kamphausen sieht in der Gestaltung der Steuer ein Eingehen auf die Wünsche der Sozialisten. Preußen sei durch sein Heer und seine Finanzen groß geworden, jetzt wolle man bewährte Finanzprinzipien aufgeben. Mit der dem Herrenhause zugemutheten Nachgiebigkeit bahne man die Abschaffung des Herrenhauses an. Minister Miquel widerlegt die Ausführung Kamphausens. Die Resolution wird angenommen. Der Steuertarif wird in der Fassung der Abgeordneten in namentlicher Abstimmung mit 123 gegen 41 Stimmen genehmigt. Das ganze Gesetz wird in der Schlußabstimmung mit großer Mehrheit angenommen. Das Wildschadengesetz wird nach den Anträgen der Kommission en bloc angenommen. Nächste Sitzung morgen. — Im Abgeordneten Hause wird die Städteordnung für den Regierungsbezirk Wiesbaden in dritter Lesung angenommen uud der Gesetzentwurf wegen der Verlegung der Buß- und Bettage an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen. Der Kultusminister erklärte, alle evangelischen kirchlischen Behörden Norddeutschlands seien einverstanden, und die staatsrechtliche Zulässigkeit der Vorlage sei zweifellos. Die Mandate der Abgeordneten Hartmann, Neukirch und Bartels werden in Folge ihrer Ernennung zu Landgerichtsräthen bezw. zum Oberregierungsrath nicht für erledigt erklärt. Eine Reihe von Petitionen wird nach den Kammissionsanträgen erledigt. Nächste Sitzung am 26. Mai.
(Fr. N.)
Berlin, 12. Mai. Der Reichskommissar zur Verfügung des Gouverneurs von Ost-Afrika Dr. Karl Peters hat gestern Abend Berlin verlassen, um sich über Neapel an Bord des „Bundesrath" auf seinen Posten zu begeben.
Berlin, 12. Mal. Die Nachricht von dem Mordanschlage gegen den Großfürsten Thronfolger von Rußland wurde hier in den Mittagsstunden bekannt und erregte in weiten Kreisen die lebhafteste Theilnahme, zumal auch der zweite Sohn des Zaren auf der gemeinschaftlich mit seinem Bruder unternommenen Reise von schwerer Krankkeil befallen und genöthigt worden ist, feine Reise aufzugeben. Ueber die Einzelheiten des Mordanschlags liegen augenblicklch hier noch keine weitern Meldungen vor, insbesondere wußte man auch auf der hicsigen russischen Botschaft noch nichts näheres, doch wird man wohl nicht sehlgehen mit der Annahme, daß der Fremdenhaß gewisser japanischer Kreise ■ hier an einem der hervorragendsten Gäste sein Opfer gesucht hat. Erfreulicherweise scheint die Verwundung des Großfürsten Thronfolgers nicht lebensgefährlich zu sein. Darüber, daß die