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Nr. 108. Montag den 11. Mai. 1891
Bekanntmachung, die Hauptergebnisse der Rechnung der Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkasse des Regierungsbezirks Caffel snr das Rechnungsjahr 1. April 1889/90 betreffend.
Nachdem die vorgedachte von der Königlichen Regierungs-Hauptkasse hier aufgestellte Rechnung revidirt, den Kassenkuratoren nebst den Belägen vorgelegt, von denselben als richtig anerkannt und daraufhin abgeschlossen, sowie die Entlastung von uns ertheilt worden ist, theilen wir deren Hauptergebnisse nach §. 48 der Statuten den Mitgliedern dieser Wittwen- und Waisenkasse in Nachstehendem mit:
Zusammenstellung
der Einnahme und Ausgabe bei der Elementailehrer-Wittwen- und Waisenkasse des Regierungsbezirks Cassel für das Rechnungsjahr 1. April 4889/90.
Soll
Dagegen ist
Mithin wirkliches Soll
Titel
Gegenstand.
Ist
Rest
Bemerkungen.
! Nach der
' vorigen Rechnung
^ 1 ^
Nach dem Etat
Ueberhaupt
Zugang
Abgang
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*
M.
è' 9716 .1049
De it= 8 15 er__
e. —
18
14
5830
21791
27912
22456
300
28
86
9716 16879 21791
27927 22456
300
18
14
28
86
5681
902
59
84
3824
20
25
96
98
5970
27883
42
86
9716 10908 27472
902
43 22515
384 3824
18
72
48
25
14
96
86
98
I Ila Ilb III IV V VI
Einnahme.
Bestand nach der vorigen Rechnung . . . Antritts- und Gehaltsverbessernngsgelder Kapitalzinsen ..........
Abgelegte Kapitalien........ Jahresbeiträge der Kassenmitglied'er . . .
„ „ Gemeinden .....
Sonstige Einnahmen........
Zuschuß aus der Staatskasse.....
9716 10881 27472
902
43
22515
384 3824
18
22
48
25
14
96
86
98
27
50
in 0780
L lt in i___ :e=____
32
78290
14
99070
46
10552
39
33854
28
75768
57
Summa der Einnahme
75741
07
27
50
—
33 18200 59206
849
92
98
24
33 18200 59206
849
92
98
24
15326
34
23301
15
17132
664
89
62
50
79
18 1067 74533
184
30
50
32
45
I II III
IV
Ausgabe.
Verwaltungskosten .......
Zur Anlegung als Kapital......
Pensionen...........
Sonstige Ausgaben ........
18 1067 74470 184
30
50
82
45
62
50
—
78290
14
78290
14
15326
34
17812
91
75803
57
Summa der Ausgabe Mit der Einnahme verglichen bleibt Bestand
g für Kirchen- und Schulsachen.
itz-
75741
07
62
50
1
Cassel
Den
25. Ap
ril
1891.
2486|57
Königliche R
egierung,
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Amtliches.
^ Bekanntmachungen König!. Landrathsawts.
Die Goldarbeiter Peter Höfler und Gebhard Beck hier haben um chß nach Amerika gebeten.
Hanau am 6. Mai 1891.
Der Königliche Landrath
3038 v. Oertzen.
Tagesschau.
Berlin, 9. Mai. Heute Vormittag verließen Seine Majestät der Kaiser und König in bestem Wohlsein Karlsruhe, um Sich nach Darm- tadt zu begeben. Dort trafen Seine Majestät gegen 1 Uhr Mittags ein, m bis 5 Uhr Nachmittags als Gast Seiner Königlichen Hoheit des Zroßherzogs im Schlosse zu verweilen. Alsdann erfolgt die Abreise nach Schlitz in Hessen.
Berlin, 9. Mai. Der Reichstag vertagte die strafrechtliche Verfolgung des Abgeordneten Kunert, nahm sodann in dritter Lesung un- erändert nach den Beschlüssen der Kommissiou den Nachtrag setat und as Anleihegesetz an, lehnte dabei aber die Anträge betreffend die Aus- âhrüng der Halle des neuen Reichstagsgebäudes in echtem Material ab.
Nach Erledigung von Rechnungssachen, sowie definitiver Genehmigung des Vertrags mit Italien wegen des Rechts der Konsuln zur Schließung von Ehen und der Generalakte der Antisklaverei-Konferenz wurde die Zuckersteuernovelle mit 159 gegen 126 Stimmen angenommen. Nachdem die Spiritusnovelle unter Beseitigung des freien Haustrunks mit allen gegen die Stimmen der Sozialdemokraten angenommen worden, schloß Präsident v. Levetzow die Sitzung mit einem dreifachen Hoch auf den Kaiser. Der Reichstag wurde sodann bis zum 10. November vertagt. (Fr. N.)
Berlin, 9. Mai. Das Abgeordnetenhaus setzte heute die zweite Berathung des Kultusetats fort. Die Titel Präparandenanstalten, Remunerirung der Hilfsarbeiter in der Schulverwaltung, Kreisschulinspektoren, Kunstgewerbemuseum, Königliche Bibliothek, meteorologisches Institut, Dispositionsfonds für Kunst- und wissenschaftliche Zwecke werden unverändert bewilligt. Zu dem Kapitel „Verbesserung der äußeren Lage der Geistlichen aller Bekenntnisse" wird der Antrag der Kommission angenommen, wonach die Alterszulage für die katholischen Geistlichen für je fünf Jahre 225 Mark bis zum Höchstbetrage von 2700 Mark beträgt. Bei dem Kapitel „Medizinalwesen" entspinnt sich eine längere Debatte, an welcher die Abgeordneten Dr. Graf, Brömel, Althoff und Virchow Theil nehmen, doch wird schließlich der Titel bewilligt. Bei den außerordentlichen