KimMljLhrltch »Start M Pf». Kk aafleärtige
*ät de» betreffen- tas SeftauffcbUg. afcetatetaeäbu»- awt ie St».
Hmaucr An;ciyt.
Kugteich Amitiches Kvgcm für Skcröt- und FanöKveis ^ana«.
Erscheint täglich mit Au^cchme der Sonn- und Feiertage, mit belletristtscher Beilage.
PretSr
Die Ifpalttg« »ormondzeile »6» deren Raum
10 w
Di« -spalt. geita *o Pfg.
Sie »»altigel* »0 W
Nr. 103. Montag den 4. Mai.
1891
Amtliches.
GekanntmachungeN Königl. LandraèhsaMts.
Das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft für den Anshebungsbezirk Hanau findet am 9., 11., 12. und 13. Mai er. in dem Gasthause zum isandhof in Hanau statt und beginnt an jedem Tage Morgens 91/» Uhr. Die Militärpflichtigen haben sich behufs Verlesens präzis 81/» Uhr Morgens rinzufinden.
Von denjenigen Militärpflichtigen, von welchen Reklamationen eingereicht sind, haben deren Eltern und Geschwister (Schwestern wie Brüder), welche das 14. Lebensjahr erreicht haben, im Aushebungstermine behufs Feststellung ihrer Arbeitsfähigkeit zu erscheinen, sofern deren Arbeitsunfähigkeit nicht durch Zeugnisse nach Vorschrift des §. 33,5 Schlußsatz der Wehrordnung nachgewiesen wird.
Militärpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termine nicht erscheinen oder bei Aufrufung ihres Namens nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechen der Gefängnitzstrafe geahndet.
Desgleichen wird auch das Singen auf den Straßen in der Stadt Hanau bei gleicher Strafe verboten.
Die Herren Ortsvorstände haben strenge darüber zu wachen, daß die Militärpflichtigen im nüchternen Zustande, mit reinem Körper und in sauberer Kleidung erscheinen.
Diese Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen und die Militärpflichtigen darauf hinzuweisen, daß sie die Loosungsscheine mitzubringen haben.
Bei dem Geschäft haben die Herren Ortsvorstände zur Ertheiluug etwaiger Auskunft anwesend zu sein, auch haben dieselben dafür Sorge zu tragen, daß die Eltern, die über 14 Jahre alten Brüder und die unver- heiratheten Schwestern der Reklamirten zur Stelle sind.
Hanau am 23. April 1891.
Der Zivil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirkes Hanau M. 2166 v. Oertzen.
Georg Engel in Windecken ist zum Sachverständigen zur Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen bestellt und verpflichtet worden. Hanau am 28. April 1891.
Der Königliche Landrath
V. 2867 v. Oertzen.
t Zweierlei Matz.
Im „Vorwärts" forderte die „Maifeiertagskommission der Berliner Gastwirthsgehilfen" auf, am 1. und 3. Mai nur bei solchen Gastwirthen tinzukehren, welche ihre nöthigen Hilfskellner der sozialdemokratischen Arbeitsnachweisstelle entnehmen, denn dieser Arbeitsnachweis sei ein gutes Agitationsmittel. Die durch den sozialdemokratischen Arbeitsnachweis vermittelten Gastwirthsgehilfen hätten ein rothes Erkennungszeichen und müßten, wenn sie am 3. Mai arbeiten, 1 Mark zum sozialdemokratischen Maifond zahlen. Wenn es aü'ch jetzt schon zu spät sei, den Wirthen gegenüber dies durchzusetzen, so möge man am 3. Mai darauf achten, ob i die scrvirenden Kellner Mitglieder der sozialdemokratischen Gewerkschaft sind, und sich durch das rothe Erkennungszeichen derselben legitimiren. „Macht ihnen, den Schlafenden, begreiflch, daß sie Veranlassung haben, aufzuwachen, macht ihnen plausibel, daß sie eine Pflicht haben, mit uns zu marschi- r en, gegen den gemeinsamen Feind, den Unternehmer, den Kapitalisten. Laßt Euch aber nicht täuschen, wie man Euch so vielfach zu täuschen versucht, nur derjenige ist ein organifirter Kellner, der das rothe Erkennungszeichen bei sich führt, nicht aber derjenige, der da sagt: Ich habe es nicht bei mir 2C. rc."
Einem solchen terroristischen Verfahren gegenüber, das mit Rücksichtslosigkeit gegen die politische Freiheit Anderer dem engsten Parteiinteresse dient, wird nicht mit Unrecht an den Lärm sozialdemokratischer Blätter da
rüber erinnert, daß die Arbeitgeber in der Metallindustrie sich vereinigt haben, nur Arbeiter einzustellen, welche durch ihr gemeinsames Arbeitsnachweisbureau empfohlen werden. Umgekehrt halten es aber die Sozialdemokraten für völlig berechtigt, einen Druck auf Gastwirthe und Kellner im Interesse der von der Sozialdemokratie eingerichteten Nachweisebureaus auszuüben und Geschäftsinteressen mit Parteiinteressen zu vermengen.
Tagesschau.
©erlitt, 2. Mai. Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Morgen im Neuen Palais bei Potsdam die Vorträge des Chefs des Generalstabes und des Chefs des Militärkabinets und begaben Sich demnächst nach dem Bornstedter Felde, um die Besichtigung der Bataillone des 1. Garde Regiments z. F. abzuhalten.
Berlin, 2. Mai. Im Reichstage wird die Berathung der Branntwein steuernovelle fortgesetzt. Nach längerer Debatte wird der Artikel 2 unter Ablehnung des Antrages Witte mit dem Antrag Lender angenommen, wonach für Brennereien mit 1 Hektoliter Jahresbrand die Verbrauchsabgabe für 20 Liter der Jahresmenge nur 0,25 Mark pro Liter beträgt. Artikel 3 (Zoll für 100 Kilogramm Liqueure 180 Mk., für die übrigen Branntweine in Fässern 125, in Krügen 180 Mk.) wird nach der Erklärung v. Maltzahns, daß nach der Auffassung der Regierung Arak, Rum und Kognak keine Ligueure sind, unverändert nach der KommMonsfassung angenommen. Die Resolution Barth, betreffend die völlige Beseitigung der Materialsteuer, wird nach kurzer Berathung abgelehnt. Die Handelskonvention mit Marokko wird in dritter Lesung angenommen. Richter kündigt für die Berathung des Nachtragsetats die Anfrage an, wie die Regierung gesonnen sei, dem beunruhigenden Steigen der Getreidepreise zu begegnen. Bei der dritten Berathung des internationalen Uebereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr erbittet Hammacher Auskunft über die in zweiter Lesung gestellte Anfrage bezüglich der Zollabfertigungsbesorgung durch Vermittler. Der Reichseisenbahnamtspräsident Schulz kann eine bindende Erklärung namens der Regierung nicht abgeben. Die bisherige Praxis der Zollabfertigung im internationalen Verkehr durch Mittelspersonen werde aber durch Verwendung Deutschlands bei den übrigen Staaten auch für die Zukunft maßgebend bleiben. Das Uebereinkommen wird unverändert genehmigt. Der Gesetzentwurf, betreffend das Reichsschuldbuch, wird in erster und zweiter Lesung erledigt. Nächste Sitzung am Montag: Nachtragsetat und dritte Lesung der Gewerbe- novelle. (Fr. N.)
Berlin, 2. Mai. Das Abgeordnetenhaus bewilligte den Rest des Justizetats, sowie die Etats des Herrenhauses und des Abgeordnetenhauses. Nach unerheblicher Debatte, woran Rickert, Graf 8im- burg-Stirum, von Czarlinski, von Tiedemann-Bomst unir Dr. von Jadzewski Theil nehmen, wird der Etat der Ansiedelungskommission bewilligt. Der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung von Amtsgerichtsbezirken, wird ohne Debatte in erster und zweiter Lesung erledigt. Der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen wegen der Pensionirung von Gemeindebeamten in den Landgemeinden der Rheinprovinz, wird an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen. Der Gesetzentwurf, betreffend die Städteordnung für den Regierungsbezirk Wiesbaden, wird mit einigen unwesentlichen Aenderungen genehmigt. Die nächste Sitzung findet am Montag statt; auf der Tagesordnung steht der Kultusetat. (RH. K.)
Berlin, 2. Mai. Der Geheime Oberregierungsrath Hübner, vortragender Rath in der Bauabtheilung des Arbeitsmiuisteriums, ist heute Vormittag am Herzschlag plötzlich gestorben. Der Tod überraschte ihn, als er im Begriffe stand, eine Dienstreise anzutreten. In der Nähe des Bahnhofs Zoologischer Garten fiel er todt nieder. Es ist dies binnen kurzer Zeit der dritte schwere Verlust, den die Ministerialbauabtheilung infolge plötzlicher Todesfälle erleidet. (K. Z.)
Berlin, 2. Mai. Die mittels des Reichs-Postdampfers „Kaiser Wilhelm 11." beförderte Post aus Australien (Abgang aus Sydney am 30. März) ist in Brindisi eingetroffen und gelangt für Berlin voraussichtlich am 3. d. M. Voimittags zur Ausgabe.
Breslau, 2. Mai. Der „Schlesischen Ztg." zufolge ist zum Nach-