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Nr. 99
Hanmer Ansager
Iugteich Arnittches ^rgcm für SLaöL- und Lanökveis Kcrrrcru.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletrisüscher Beilage.
Mittwoch den 29. April.
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10 Pfg.
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30 Pfg.
1891
Amtliches.
Das Preußische Staats schuld buch ist in dem eben abge- wird^mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechen- lauft»,» G-schMchr. nach -Haft,- als f.*c in «»W --»°»m-» $1%^ Singen «nf Den Stengen
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Die Zahl der eingetragenen Konten betrug am 1. April 18*9: 6781 über 387 804 400 Mk. Kapital,
1890: 7871 „ 451137 600 „ „ .
Sie ist zum 1. April 1891 auf 9632 über 543 013 100 Mk. Kapital gestiegen.
Von den letztgedachten Konten fallen 84 °/o auf Kapitalien bis zu 50 000 Mk. und 16 % auf größere Kapitalsanlagen
j mitzubringen haben.
Für physische Personen waren am 31. März d. Js. 6203 Konten I . . Die ser Kouvert zugehenden speziellen Ladungen sind an die bettes-
Über 275 899 050 Mk.; für juristische Personen 1537 Konten über 158 207 850 Mk. und für Vermögen'smassen ohne juristische Persönlichkeit 1849 Konten über 94 517 900 Mk. angelegt. Die Zahl der Konten für bevormundete oder in Pflegschaft stehende Personen ist im letzten Jahr um 120, von 521 auf 641 gestiegen.
Von den Zinsen ließen sich die Empfangsberechtigten halbjährlich 5261 Posten von der Staatsschulden-Tilgungskasse in Berlin durch Werthbrief oder Postanweisung direkt zusenden, 1088 Posten durch Gutschrift auf Reichsbank-Girokonto berichtigen und 5520 Posten wurden bei den, mit der Auszahlung beauftragten Königlichen Kassen abgehoben.
Von den Konteninhabern wohnen 8438 in Preußen, 1094 in anderen Staaten Deutschlands, 16 in Großbritanien, 14 in Oesterreich, 52 in verschiedenen anderen außerdeutschen Staaten, 18 in außereuropäischen Ländern.
Das Staatsschuldbuch ist allen denjenigen Besitzern Preußischer Konsols von Nutzen, für welche diese Papiere eine dauernde Anlage bilden und welche Kapital und Zinsen gegen den Schaden unbedingt sichern wollen, der ihnen, so lange ihr Recht von dem jeweiligen Besitze der Schuldverschreibungen und Zinsscheine abhängig ist, durch Diebstahl, Verbrennen oder sonstiges Abhandenkommen dieser Effekten nicht selten entsteht.
Augenblicklich ist das Buch allerdings nur den Besitzern vier- und drei und einhalbprozentiger Konsols zugänglich. Es ist aber dem Landtage bereits der Entwurf eines Gesetzes zur Beschlußnahme zugegangen, Inhalts dessen die Besitzer dreiprozentiger Konsols, sobald das Gesetz erlassen sein wird, ebenfalls von dem Buche Gebrauch machen können.
Laufende Verwaltungskosten werden von dem Konteninhabern nicht erhoben; für jede Einschrift ist ein einmaliger Betrag, nämlich 25 Pfg von' jeden angefangenen 1000 Mk. des Kapitalbetrages, über welchen verfügt wird (mindestens 1 Mk.) zu zahlen.
Die von uns veröffentlichten „ A m t l i ch e n N a ch r i ch t e n ü b e r d a s P r e u ß i s ch e S t a a t s s ch u l d b u ch", welche über Zweck und Ein- richtung Genaueres ergeben, können durch jede Buchhandlung oder direkt i von dem Verleger J. G u t t e n t a g (D. Collin) Berlin und Leipzig für den Preiè von 40 Pfennig oder per Post franko 45 Pfennig bezogen werden.
Berlin am 4. April 1891.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
BekanntMachungeK König!. Landrathsümès.
Das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft für den Aushebungsbezirk Hanau findet am 9., 11., 12. und 13. Mai er. in dem Gasthause zum Sandhof in Hanau statt und beginnt an jedem Tage Morgens 91/« Uhr. Die Militärpflichtigen haben sich behufs Verlesens präzis 80» Uhr Morgens einzufinden.
Von denjenigen Militärpflichtigen, von welchen Reklamationen eingereicht sind, haben deren Eltern und Geschwister (Schwestern wie Brüder), welche das 14. Lebensjahr erreicht haben, im Aushebungstermine behufs Feststellung ihrer Arbeitsfähigkeit zu erscheinen, sofern deren Arbeitsunfähigkeit nicht durch Zeugnisse nach Vorschrift des §. 33,5 Schlußsatz der Wehrordnung nachgewiesen wird.
Militärpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung, im Termine nicht erscheinen oder bei Aufrufung ihres Namens nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts
in der Stadt Hanau bei gleicher Strafe verboten.
Die Herren Ortsvorstände haben strenge darüber zu wachen, daß die Militärpflichtigen im nüchternen Zustande, mit-reinem Körper und in sauberer Kleidung erscheinen.
Diese Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weise zu veröffentliche« und die Militärpflichtigen darauf hinzuweisen, daß sie die Loosungsscheine
senden Militärpflichtigen ungesäumt auszuhändigen, über die erfolgte Behändigung ist bis spätestens zum 2. Mai er. eine Bescheinigung hierher einzusenden.
Bei dem Geschäft haben die Herren Ortsvorstände zur Ertheilung etwaiger Auskunft anwesend zu sein, auch haben dieselben dafür Sorge zu tragen, daß die Eltern, die über 14 Jahre alten Brüder und die unver- heiratheten Schwestern der Reklamirten zur Stelle sind.
Die Stammrollen der Jahrgänge 1869, 1870 und 1871 sind, soweit dies nicht bereits geschehen, bis zum 2. Mai hierher einzusenden.
Hanau am 23. April 1891.
Der Zivil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirkes Hanau M. 2166 D. Oertzen.
Das Ausschreiben vom 21. v. Mts., P. 1970, Han. Anz. Nr. 69, betreffend den vermißten Taglöhner Konrad August Pfeil von hier, ist erledigt.
Hanau am 27. April 1891.
P. 2823
Der Königliche Landrath v. O e r tz e n.
Unter dem Rindvieh in der Gemeinde Bergen ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Hanau am 27. April 1891.
2818
Der Königliche Landrath v. Oertzen.
In Lohrhaupten, Kreises Gelnhausen, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochcn.
Hanau am 27. April 1891.
V. 2807
Der Königliche Landrath.
I. V.: Baabe.
Die Leichenfeierlichkeit für den Generalfeldmarschall Grasen v. Moltke.
Berlin, 28. April. Zu der heutigen Trauerfeier hatten sich im großen Saale des Generalstabsgebäudes gegen 10s/a Uhr versammelt: der Reichskanzler, die General-Feldmarschälle und General-Obersten, die Staatsminister, der Chef des Generalstabcs der Armee, der Gouverneu, der Kommandant, die sämmtlichen kommandirenden Generale, der kommandirende Admiral, die Vertreter der Königlich bayerischen, sächsischen und württem- bergischen Armeekorps und Generalstäbe, die Generalinspekteure der Fußartillerie, des Ingenieur- und Pionierkorps, des Militärerziehungs- und Bilduugswcsens, der Inspekteur der Feldartillerie, die Präsidenten der parlamentarischen Körperschaften, die Abordnungen des Kaiserlich österreichischen Generalstabes und der Kaiserlich österreichischen und Kaiserlich russischen Regimenter, des Kolbergschen Grenadier-Regiments Graf Gneisenau (2. Pommersches) Nr. 9, des Schlesischen Füsilier-Regiments Nr. 38,^ des 1. Seebataillons der Besatzung S. M. S. „Moltke^ und des Leibgrenadier- Regiments König Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburgisches) Nr. 8. Vor dem Generalstabsgebäude stellten sich auf; die Generalität vom Hauptportal bis zur Ecke der Moltkestraße, die Osfiziere des Generalstabes vom Hauptporal bis zur Ecke der Herwarthstraße, die Offizierkorps in der Moltkestraßc; an diese schlossen sich die Mitglieder des Reichstages und beider Häuser des Landtages und die Vertreter der Reichs-, Staats- und