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Mittwoch den 22. April.
1891
t Witzmanns Streifzug gegen Kiboscho.
, Einem vom 8, März aus Masinde datirten Bericht Wißmanns an den Reichskanzler entnehmen wir folgende Einzelheiten über den letzten Streifzug in das Innere: Der Aufbruch von Moschi aus gegen den Häuptling Sinna erfolgte am 11. Februar. Sinna hatte ostentativ die deutsche Flagge niedergeholt und an ihrer Stelle die rothe Flagge des Sultans von Zanzibar gehißt; er hatte ferner eine friedliche Landschaft, welche unter dem Schutze der deutschen Flagge stand, überfallen, ausgeplündert und einen Theil der geraubten Menschen an Sklavenhändler verkauft und allen Warnungen und Drohungen des Stationschefs von Moschi Hohn gesprochen. — Sinna war überhaupt im Lause der letzten Jahre eine Geißel der Bewohner des Kilimandscharogebietes geworden und höhnte über die Macht der Weißen, die er erst sehen müsse, bevor er an sie glaube. Wißmann hatte seine Truppe in Stärke von einer Kompagnie Sudanesen, zwei Kompagnien Sulus mit einem 4,7 cm Geschütz und dem Maximgun zwecks Ausnutzung eines eventuellen Sieges, sowie besonders um einen Präzedenzfall zu schaffen, daß die uns befreundeten Eingeborenen mit uns zusammenkämpfen, durch 400 Dschaggakrieger, die der Häuptling Mandara stellte, verstärkt.
Nach einem Tagemarsch längs des Südabhauges des Kilimandscharo stieg er durch ein reich bewässertes, äußerst fruchtbares Gebiet die Hänge des Gebirges hinauf. Gegen Mittag des zweiten Marschtages stieß er auf die Vorposten des Häuptlings Sinna; zwei Mann wurden überrascht, gefangen und zur weiteren Führung gezwungen. Nach weiterem einstündigen Marsche durch dicht bevölkerte, jetzt aber flüchtig geräumte, reich augepflanzte Höhenzüge, gelangte er an einen übersichtlichen Bergzug, dessen Nückenlinie von einem tiefen Graben gekrönt war. Ringsum hallte das Gelände wieder von dem Kriegsgeschrei der Wakiboscho, die, zum Theil moch ihr Vieh vor sich her treibend, alle nach einer weiter gelegenen, mit Bananen dicht bestandenen Höhe, auf deren Kuppe die rothe Flagge wehte, im vollen Kriegsschmuck zueilten. Ein heftiges Feuer aus dem erwähnten Graben, das Wißmann zur Entwickelung zwang, verschaffte dem von allen Seiten herbeieilenden Feind Zeit, sich zu sammeln. Nach kurzem Feuergefecht schickte Wißmann die Tetenkompagnie vor, diese nahm mit dem Bajonett den vom Feinde bis auf die nächste Annäherung der Kompagnie gehaltenen Graben; der Feind trug einige Todte und Verwundete mit sich, verschwand aber sehr bald in dem vorerwähnten dichten Bananenwald.
Wißmann schildert nun des Näheren die unglaublichen Schwierigkeiten, die das Vordringen nach der Höhe bereiteten. Das Gelände war so dicht bewachsen, daß die Kolonne Wißmanns im Gänsemarsch Vorgehen mußte und oft aus allernächster Nähe beschossen wurde, ohne einen Feind zu sehen. Ein „Durchwürgen" nennt es der Bericht. Ein tiefer Graben mußte überbrückt werden; jenseits war ein jeder Beschreibung spottendes Gewirr von Hecken, Pallisaden, Verhauen und Gräben; jedes einzelne kleine Gehöft war stark befestigt, und, wie sich später herausstellte, war das besonders stark verbarrikadirte Gehöft des Häuptlings auf etwa 100 Meter im Radius von solchen Befestigungsabtheilungen umgeben. Endlich auf einem freien Platz sammelte Wißmann unter dem Schutze eines mächtigen Baumes die Verwundeten. Nach fünfstündigem Marsch und zweistündigem Gefecht in glühender Sonnenhitze zog sich Wißmann nach dem erwähnten Graben zurück, um hier die Nacht zuzubringen. Erst am Nachmittag näherte sich, fortwährend nach allen Seiten hin das Feuer erwidernd, der beim Vordringen abgekommene Zug und stieß, heftig vom Feinde verfolgt, zu der Haupttruppe. Schwere Verluste hatte der Feind, als er sich bei dieser Verfolgung aufs freie Terrain wagte, denn Wißmann hatte im Graben sämmtliche Europäer zum Feuern auf die sich irgendwo aus dem Dickicht herauswagenden Feinde antreten lassen.
Am nächsten Morgen ging es nochmals zum Sturm. Eine Boma der andern wurde niedergehauen, bis man in das Innere eindrang. Wie von der Erde verschlungen waren die für Neger erstaunlich zähen Vertheidiger verschwunden und zwar zum größten Theil in langen höhlen- mhgen Gängen, deren Oeffnungen in die vorher beschriebenen tiefen Gräben ; Munbeten (solche Höhlen sind an diesem Abhange des Kilimandscharo, häufig). j „ mürben viel Pulver, Waaren und Waffen erbeutet und der um einen 8 âMgen Baumstamm aus Stroh erbaute Flaggenthurm sowie das Wohn- 8
Haus Sinnas angezündet. Eine starke Explosion von verstecktem Pulver blieb trotz der Nähe unserer Leute schadlos.
Jetzt sandte Wißmann die Dschagga-Krieger Mandaras vor, um Gefangene und Beute zu machen. Es wurden innerhalb zwei Stunden, in welcher Zeit die Wadschagga auch die Verfolgung des flüchtigen Feindes übernahmen, 50 Gefangene, meist Weiber, weit über 2000 Stück Rindvieh, gegen 3000 Stück Kleinvieh und einige Waaren eingebracht. Am selben Tage noch trat Wißmann den Rückmarsch nach Moschi an, der trotz des für afrikanische Verhältnisse blutigen Krieges von verfolgenden Krboscho- leuten beunruhigt wurde. Ich habe in meiner 12jährigen Afrikapraxis — so schreibt Wißmann — so tapfere Neger wie die Leute Sinnas noch nicht kennen gelernt.
Der Verlust der Wakiboscho ist, wie Wißmann später durch sie selbst feststellen konnte, gegen 200 Todte, 60 Verwundete, während der deutsche 4 Todte, 15 Verwundete (unter letzterem Unteroffizier Nowack) betrug. Ueber den Friedensschluß mit Sinna wird Wißmann mit der nächsten Post berichten.
Tagesschau.
Berlin, 21. April. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten heute Vormittag dem Bataillons-Exerzieren auf dem Tempelhofer Felde bei. Von 10 Uhr ab nahmen Seine Majestät die Vorträge des komman- direnden Admirals, des Staatssekretärs des Reichs-Marineamts, des Chefs des Marine- und des Chefs des Militärkabinets, sowie demnächst militärische Meldungen entgegen. Um 1 Uhr hatte der Königlich sächsische Kammerherr Graf v. Fabrice, welcher die Orden seines verstorbenen Vaters, des Königlich sächsischen Kriegsministers und Generals der Kavallerie Grafen v. Fabrice, überreichte, die Ehre des Empfanges.
Berlin, 21. April. Der Reichstag berieth heute über §. 153 der Gewerbenovelle (Strafbestimmungen gegen Ausübung von Zwang). Schädler (Zentr.) erklärt, daß ihm die Vorlage nicht geeignet erscheine, die vorhandenen Mißstände zu beseitigen. Liebknecht (Soz.) verlangt das Koalitionsrecht für die Arbeiter. Handelsminister Frhr. v. Berlepsch führt aus: Die Vorlage wolle den Arbeiter gegen den durch die Genossen ausgeübten Zwang schützen. Eine Verschärfung der Strafen sei nothwendig, weil bei Zwang seit dem letzten Bergarbeilerstreik in unerhörter Weise zugenommen habe. Nicht das Vereinigungsrecht, sondern der Vereinigungszwang werde strafbar gemacht. Die Regierung habe nur das in die Vorlage ausgenommen, was nothwendig, recht und billig sei. Gutfleisch (freis.) erklärt, die freisinnige Partei mache von der Beseitigung dieses Paragraphen die Annahme des ganzen Gesetzes abhängig. Hartmann (kons.) erklärt, die Konservativen ständen ganz auf dem Standpunkte der Regierung. Minister Frhr. v. Berlepsch bestreitet Bebel gegenüber die Strafbarkeit des Berliner Polizeipräsidenten wegen Annahme eines Betrages zur Vertheilung an seine Unterbeamten anläßlich ber Anstrengungen am 1. Mai. v. Kardorff sprach noch für den Paragraphen, Singer dagegen. Der Hamburger Senator Burchard wies die Angriffe Singers gegen die hamburgischen Behörden zurück. Sodanu vertagte das Haus die Weiter- berathung bis Donnerstag 12 Uhr. (RH. K.)
Berlin, 21. April. Im Abgeordnetenhause wird die Berathung der L a n d g e m e i n d eo r d n u n g fortgesetzt. Die Paragraphen 15 bis 43 werden durchweg nach den Beschlüssen der zweiten Lesung, der Paragraph 44 mit einem Zusatz, wonach für nichtangesessene Stimmberechtigte, deren Stimmrecht rnht, ein kommissarischer Vertreter zu wählen ist, die Paragraphen 45, 46 und 47 mit kleinen redaktionellen Aenderungen genehmigt. Zum Paragraph 48 (Vertheilung der Stimmen in der Gemeinde- Versammlung) wird der Kompromißantrag der Konservativen, Freikonservativen und Nationallibnalen, womit der Minister Herrfurth sich einverstanden erklärte, angenommen. Der Paragraph 74 (Verwaltung der Landgemeinden) wird mit bem Antrag Rickert, wonach bei Gemeinden mit nur zwei Schöffen ein Stellvertreter zu wählen ist, ber Paragraph 75 (Wllhlvorstand) mit dem Antrag Richter, wonach die Gemeinden von über 3000 Seelen einen besoldeten Gem ein bevor sicher wählen können, angenommen. Die übrigen Paragraphen bis 108 werden unverändert ober unerheblich verändert genehmigt. Fortsetzung der Berathung am Donnerstag. ' (Fr. N.)