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HanMer Anzeiger.

Kugteich Amtliches Hvgarr für StcröL- unö Lanökvers ^anau. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 90.

Samstag den 18. April.

1891

Amtliches.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 7. ' Berloosung von Neumärkischen Schuldverschreibungen sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden.

Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Juli 1891 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und her dazu gehörigen Anweisungen zur Abhebung der Zinsscheinreihe XIV bei der Staatsschulden-Tilgungskassc, Taubenstraße Nr. 29 hierselbst, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmit­tags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäfts­lage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Hauptkassen und ? in Frankfurt a/M. bei der Kreiskasfe.

Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon [ voui 1. Juni 1891 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden- Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Juli 1891 ab bewirkt.

Mit dem 1. Juli 1891 hört die V erzin sung der verloosten Ncumärkischen Schuldverschreibungen auf.

Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel j mit den Inhabern der Schuldurkunden über die Zahlungsleistung nicht I entlassen.

â Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben gedachten I Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Zugleich werden die bereits früher gekündigten, auf der obigen Anlage verzeichneten, noch rückständigen Schuldurkunden, nämlich: Staats- ßchuldscheine vom Jahre 1842, eine Stammaktie der Münster- Hammer Eisenbahn und eine Prioritäts-Obligation der Taunus-Eisenbahn vom Jahre 18 6 2, wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit den Kündigungs­terminen aufgehört hat.

Berlin am 3. März 1891.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Auf die vorstehende Bekanntmachung wird mit dem Hinzufügen auf­merksam gemacht, daß die Nummernliste in den Geschäftslokalen des Land­rathsamts und der Steuerkasfen offen liegt.

Hanau am 3. April 1891.

Der Königliche Landrath

V. 2148 v. Oertzen.

Dienstag den 5. Mai d. I., von 9 Uhr Vormittags ab, sollen hierselbst ungefähr 80 Gestütpfcrde, bestehend auS Mutterstuten (meistens bedeckt), Fohlen und 4jährigen Hengsten, Wallachen und Stuten, meist­bietend gegen Baarzahlung verkauft werden.

Sämmtliche 4jährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zum Verkauf kommenden gerittenen Pferde werden am 4. Mai, von 7 bis 10 Uhr Vormittags, unter dem Reiter, sowie sämmtliche am 3. und 4. Mai, von 4 bis 6 Uhr Nachmittags, auf Wunsch an der , Hand gezeigt..

Listen über die zur Auktion gelangenden Pferde werden am 22. April 1 MN Versandt tc. fertig gestellt sein und auf Ansuchen zugeschickt werden. , Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen vom und zum I Bahnhof Trakehnen wird am 3., 4. und 5. Mai gesorgt sein. i Trakehnen am 5. März 1891.

I Der Landstallmeister v. Frankenberg.

^ânAtmamungeR Königl. LandrathMmW.

Die bisher vom Pfarrer Kauf Holz in Großkrotzenburg mitver- : waltete Lokalschnlinspektion in Oberrodenbach ist nunmehr dem Kuratus , Gutmann daselbst übertragen. Hanau am 14. April 1891. !

, Der Königliche Landrath

*-2441 v. Orrtzen. '

i Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Entflogen: Zwei Brieftauben, eine weiß mit rothen Leisten und ; röthlichem Halse, an einem Flügel abgestempelt, die andere fahl mit rothen i Leisten.

Entlaufen: Ein kleiner schwarzer Dachshund (Bastard) mit gelben Pfoten und gelber Schnauze, m. Geschl.

Gefunden: Ein rothes Taschentuch. Ein Zollstock. Zwei Konto­bücher. Auf dem Wege von Hanau nach Wilhelmsbad baares Geld. Ein Regenschirm. Ein leeres Faß (auf dem Main zugetrieben).

Zugelaufen: Ein langhaariger schwarzer Dachshund mit braunen Abzeichen, w. Geschl.

Hanau am 18. April 1891.__________________

Lagesschau.

Berlin, 17. April. Se. Majestät der Kaiser und König erledig­ten heute Vormittag bis 9'/, Uhr Regierungsangelegenheiten, begaben Sich hierauf zu den Kompagnie-Besichtigungen des Garde-Füsilier-Regnnents und empfingen um 1 Uhr den Konsistorial Präsidenten Schmidt in Audienz.

Berlin, 17. April. DerReichsanzeiger", auf die Reichstags­sitzung vom 3. Febr. zurückkommend, worin die Auslieferung des von Leip­zig aus verfolgten, von der argentinischen Regierung verhafteten, aber wieder freigelaffenen Bankdirektors Winkelmann zur Sprache kam, theilt mit, die argentinischen Justizbehörden hätten dem von deutscher Seite erneuerten Aus- lieferungsantrage keine Folge gegeben; die argentinische Regierung, welche die Auffassung ihrer Justizbehörden nicht theile, habe, um Berufung dagegen einzulegen, am 11. Februar einen Staatsanwalt al hoc bestellt und es sei zu hoffen, daß es dem ernsten Bemühen der argentinischen Regierung gelinge, eine befriedigende Lösung herbeizuführen.

Berlin, 16. April. In der heutigen Reichstagssitzung wurden die Paragraphen 135 und 136 des Arbeiterschutzgesetzes unter Ablehnung sämmtlicher Amendements in der Kommissionsfassung angenommen. Die Paragraphen betreffen die Kinder- beziv. jugendliche Arbeit und ver­bieten die Arbeit von Kindern unter 13 Jahren. Aeltere Kinder dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie nicht mehr volksschulpflichtig find. Bi« zu 14 Jahren dürfen die Kinder nicht über 6, bis zu 16 Jahren nicht über 10 Stunden arbeiten. Die Arbeitszeit darf nicht vor o1^ Uhr morgens beginnen und nicht nach 8'/, Uhr abends schließen; für Arbeits­pausen ist Sorge zu tragen; bei nur sechsstündiger Arbeit muß sie eine halbe Stunde, bei lOstündiger Arbeit eine einstündige Mittagsruhe und vormittags und nachmittags je eine halbe Stunde betragen. Während der Pause dürfen die jugendlichen Arbeiter nicht im Betriebe beschäftigt werden und sich in den Aibeitsräumen nur dann aufhalten, wenn endwedcr der sie angehende Theil des Betriebes mittlerweile völlig eingestellt wird, oder der Aufenthalt im Freien nicht möglich ist, oder andere geeignete Räume nicht vorhanden sind. An Sonn- und Festtagen sowie während des Kon­firmanden-, Beicht- und Kommunionsunterrichls dürfen sie nicht beschäftigt "erden. . (Rh. K.)

Berlin, 17. April. Es heißt, der Regierungspräsident v. Levetzow, der wie bereits gemeldet, erkrankt ist, müsse das Zimmer hüten, sein Zustand sei nicht ganz unbedenklich.

Berlin, 17. April. DieNordd. Allgem. Ztg." reproduzirt die Zeitungsmeldung, daß die Berufung v. Puttkamcrs als Oberpräsident der Provinz Pommern in Aussicht genommen sei.

Berlin, 17. April. Die Butgetkommission des Abgeordnetenhau­ses nahm den 8 1 der Sekundairbahnvorlage an. Durch denselben werden 36,008,600 Mark zur Herstellung von Eisenbahnen unb Beschaffung von Betriebsmitteln bewilligt. Die Gnverbesteuerkommission des Herrenhau­ses nahm die ganze Gcwerbesteuervorlagc unverändert in der Fassung der Abgeordneten an. N.)

Berlin, 16. April. Das Deutsche Kolonialblatt veröffentlicht or­ganisatorische Bestimmungen für die kaiserliche Schutztruppe in Deutsch-Ost afrita sowie eine Verordnung, betreffend die Erhebung einer Finnenabgabe in Togo, nach welcher jede Firma eine Jahresabgabe von 800 Mark zu entrichten hat. Bei Firmen, welche mehrere Handelsniederlassungen im Schutzgebiete haben, wird eine der Niederlassungen als Hauptgeschäft mit 800 Mark, jede Zweigniederlassung mit 400 Mark besteuert.