Einzelbild herunterladen
 

ÄklWWMtWtl*

-W-Nch 8 Wart. 8el8f.aet.50$fg.

âtelMrlich

8 ®iert 85 Pfg. MK ausmittige «Sonnenten

Bit de» betreffen­den Poftnusichla«. Bt,ei»t»»>uSit>m-

ma io Pt».

Hanmer Ameintr.

Kugkeich Arnittches ^rgan für Kicröt- unö Lcrnökveis Kcrnau.

Erscheint täglich mit Aâahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Insertlen»- PreiS:

Die Ifpalttge | Sermondzeile * deren Sau»

10 »8.

Die »Spalt 8dir

20 Pfg.

»teSipaltigegd» 30 Wg.

Nr. 84.

Samstag den 11. April.

18^1

Amtliches.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, die ihnen heute zugesandten Benachrichtigungsschreiben über die Veranlagung zur Gewerbesteuer pro 1891/92 alsbald den betreffenden Gewerbetreibenden zu behändigen und den Tag der Behändigung bis spätestens zum 20. d. Mts. berichtlich anzuzeigen.

Hanan am 11. April 1891.

Der Königliche Landrath.

J. V.: Baabe.

Die Herren Bürgermeister werden unter Hinweis auf die diesseitige Verfügung vom 26. März 1885, 8t. 1696, Kreisblatt Nr. 76, veranlaßt, innerhalb 8 Tagen die Nachweisungen der im Etatsjahre 1890/91 vorgekommenen Wanderlager und Wanderauktionen und der zur Gemeinde­kasse eingezogenen Wanderlagersteuern einzureichen oder Vakat-Anzeige anher zu erstatten.

Hanau am 10. April 1891.

Der Königliche Landrath

v. Oertzen.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein gelber Herrensonnenschirm. Ein Necessaire mi M Geld. Eine Blechnummer 256 von einem Veloziped. Ein Mützenfutteral. I Ein Hundemaulkorb. Eine Briefmarke (auf der Post liegen geblieben), â Vom Wasenmeister eingefangen: Ein halbgroßer gelber Hof- "'hund m. Geschl.

"M Entlaufen: Ein gelber Doggenhund m. Geschl.

D Zugelaufen: Ein Dachshund m. Geschl.

Verloren: Am 18. v. Mts. auf der Fahrt von Aschaffenburg nach Hanau 3 jüdische Religionswerke.

Hanau am 11. April 1891.

t Ein Gegner der Tarifresorm.

In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 17. März wurde auch die Frage der Reform des Personentarifs auf den Bahnen berührt. Der Abgeordnete Broemel- Stettin griff eine Darlegung des Reichsanzeigers lebhaft an, in der die Bedeutung des den Eisenbahnräthen vorgelegten Reformtarifs beleuchtet und die Agitation der Zonentarifschwärmer als utopistisch zurückgewiesen war. Der Abg. Broemel nahm sich der letzteren warm an und behauptete, der Reichsanzeiger habe sie unwürdig behandelt, indem er ihre Bestrebungen auf eine Linie mit den Agitationen der Sozial­demokratie gestellt habe. Schon in dieser Sitzung mußte der Abg. Broemel sich von dem Abg. von Tiedemann (Bomst) sagen lassen, daß er gegen Windmühlen gekämpft habe, weil die von ihm angegriffene Stelle in dem Artikel desReichsanzeigers" gar nicht den von ihm hineingelegten Inhalt ; habe, sondern nur eine Parallele ziehe.

Das Vorgehen des Abg. Broemel ist um so weniger verständlich, - â er selbst in mehreren Aufsätzen derNation" im vorigen Jahre die i »zu den lustigsten Reisen in's Blaue einladenden Vorschläge" der Vor- i . Ampfer des Personenportos (Fahrpreis 1 Mark in der III. Klasse für ! , ganz Deutschland) sehr abfällig kritisirt und sie mit sozialistischen Neigungen : A su Beziehung gebracht hatte. In demselben Aufsatz erörterte der Abg. ! ' Broemel auch noch die von verschiedenen Eisenbahnfachmännern gemachten i Re,ormvor)chlage bezüglich der Personentarife, insbesondere die des Ober- j iOiegierungâratlië Todt. Er fand an letzteren nur auszusetzen, daß in den ; Schnellzügen keine III. Klasse zugelassen werden soll, und empfiehlt seiner- i feUg, die III. Klasse mit dem Satz von 3 Pf. für das Personenkilometer m die Schnellzüge einzustellen. Ueber dies so ergänzte Todt'sche Tarif- prozekt sagte er wörtlich Folgendes:

Von den lockenden Aussichten, welche die Männer des Personen- K®1 emem Tarife von 1 Mark für Reisen durch ganz Deutschland . öer -pbaniqie bieten, kann freilich eine solche Reform nichts gewähren. ;

t^ eme weitgehende Tarifermäßigung ein neuer großartiger ' -öeite^r überhaupt entwickelt werden kann, so müßte dieses Ziel doch einiger- i maßen erreicht werden durch eine Maßregel, welche mit einem Schlage für

den Personenzugsverkehr den Fahrpreis für die II. Klasse auf öen bis herigen Satz für die III. Klasse und den Fahrpreis für die III. Klasse auf den bisherigen Satz für die IV. Klasse herabsetzt. Die Durchführung einer solchen Reform wird freilich auch den Bahnverwaltungen erst abge­rungen werden müssen."

Nun hat die Staatseisenbahnverwaltung gerade dies so empfohlene Reformprojekt der öffentlichen Diskussion unterbreitet, und man sollte glau­ben, daß der Abg. Broemel hoch befriedigt sein und dasselbe kräftig befür­worten würde. Statt dessen nennt es der Abg. Broemel jetzt eine Ver­fälschung des Reformgedankens und befürwortet Einheitssätze, welche genau die Hälfte der jetzigen betragen!

t Das deutsche Verbot der Einfuhr amerikanischen Schweinefleisches.

Im Jahre 1883 erließ die deutsche Regierung ein Verbot der Ein­fuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs. Begründet war es mit der Gesundheitsschädlichkeit amerikanischer Schweine­fleischwaaren, die in den Vereinigten Staaten, namentlich in Chicago mit seinen Riesenexportschlächtereien, im größten Maßstabe hergestellt werden. In der Presse ist dann vielfach die Trichinengefahr des amerikanischen Schweinefleisches erörtert worden, thatsächlich blieb es bei der verfügten Absperrung unserer Grenzen.

Bei der zweiten Lesung des Reichshaushalts für 1891/92 war zu dem Titel Reichsgesundheitsamt ein freisinniger Antrag auf Aufhebung des Schweineeinfuhrverbots gestellt worden. Die Antragsteller begründeten ihr Vorgehen mit der Nothwendigkeit der Verbilligung der Volksernäheung und mit dem Hinweis, daß das amerikanische Schweinefleisch der Gesundheit im Allgemeinen ebenso wenig schädlich sei als das einheimische, und daß man in den Vereinigten Staaten besondere gesetzliche Maßregeln ergriffen habe, um eine genaue Untersuchung der für den Export bestimmten Fleischwaaren zu verbürgen. Minister v. Bötticher gab dem gegenüber zwar zu, daß, sich der Gesundheitsstand der amerikanischen Schweine verbessert habe, hob aber zugleich hervor, daß eine Gewähr gegen das Eindringen kranker Schweine noch keineswegs gegeben sei. In Amerika gebe es keine obligatorische Trichinenschau, und ferner seien die Verordnungen der amerikanischen Re­gierung zur Hebung des Fleischexports keineswegs so entwickelt, daß sie eine Gewähr gegen die Einschleppung der Trichinose gäben. Die meat inspec- tion bill enthalte nur Befugnisse, daß solche Maßregeln getroffen werden können, welche eine Untersuchung des zu exportirenden Viehes und Fleisches sicher stellen, aber die Ausführung dieser Maßregel sei bis jetzt noch keines­wegs gesichert. Die Befugniß zur Untersuchung des Fleisches sei auch im Sinne der Amerikaner selbst so ungenügend, daß dem Senat ein Gesetz vorliege, nach welchem an Stelle der fakultativen die obligatorische Unter­suchung vorgeschiieben werde. Gleichzeitig stellte der Minister den Wegfall des Einfuhrverbots in Aussicht, so bald die sanitären Gründe zu seinem Erlaß weggefallen seien.

Obgleich hierauf der Reichstag den Antrag mit 133 gegen 106 Stimmen ablehnte, kam die Frage doch nicht zur Ruhe. Kürzlich wurde unter erneuter Hervorhebung, wie vorzüglich die amerikanischen Einrichtungen zur Fleischschau seien, ernstlich der Gedanke ausgesprochen, daß die Ver­einigten Staaten mit Repressalien drohen und etwa den deutschen Rüben­zucker von ihren Grenzen ausschließen würden. Daß hier Drohungen gegen die deutsche Regierung nichts helfen würden, konnte man sich von vornherein sagen. Man verrieth dabei aber auch, wie in derNorddeutschen Allge­meinen Zeitung" geltend gemacht wird, Unkenntniß sowohl über die Formen, in welchen derartige Fragen zwischen befreundeten Regierungen behandelt zu werden pflegen, wie speziell über die Haltung der Regierung der Vereinigten Staaten, die ihrerseits, weit davon entfernt, von derartigen nicht sachlichen Mitteln eine Wirkung zu erhoffen, durch Einführung von Reformen »auf dem Gebiete der Sanitätsgesetzgebung die Gründe, auf welchen das deutsche Einstihrverbot beruht, zu beseitigen bestrebt ist, und damit den Weg be­schritten hat, der allein zu dem gewünschten Ziele führt. Wie berechtigt die Aufrechterhaltung des deutschen Einfuhrverbots trotz der Fleischunter­suchungsbill war, gebt auf's deutlichste daraus hervor, daß nach diesem ersten Gesetz in den Vereinigten Staaten noch kürzlich ein zweites Gesetz für nothwendig erachtet wurde.