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Haiimier Anzeiger.
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Nr. 82.
Donnerstag den 9. April.
1891
Amtliches.
BekanntmachMtgeN König!. Landrathsamts.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 7. Verloosung von Neumärkischen Schuldverschreibungen sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden.
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Juli 1891 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der dazu gehörigen Anweisungen zur Abhebung der Zinsscheinreihe XIV bei der Staatsschulden-Tilgungskaffe, Taubenstraße Nr. 29 hierselbst, zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Hauptkasfen und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskasfe.
Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kaffen schon vom 1. Juni 1891 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden- Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Juli 1891 ab bewirkt.
Mit dem 1. Juli 1891 hört die Verzinsung der verloosten Neumärkischcn Schuldverschreibungen auf.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldurkunden über die Zahlungsleistung nicht è entlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Zugleich werden die bereits früher gekündigten, auf der obigen Anlage verzeichneten, noch rückständigen Schuldurkunden, nämlich: Staats- schuldscheine vom Jahre 1842, eine Stammaktie der Münster- Hammer Eisenbahn und eine Prioritäts-Obligation der Taunus-Eisenbahn vom Jahre 1862, wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit den Kündigungsterminen aufgehört hat.
Berlin am 3. März 1891.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Auf die vorstehende Bekanntmachung wird mit dem Hinzufügen aufmerksam gemacht, daß die Nummernliste in den Geschäftslokalen des Landrathsamts und der Steuerkaffen offen liegt.
Hanau am 3. April 1891.
Der Königliche Landrath
V. 2148 v. Oertzen.
Landwirtschaftlicher Kreis-Verein Hanau.
Nächste Versammlung Samstag den 11. April c«, Nachmittags 3 Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau.
Tagesordnung:
1) Geschäftliche Mittheilungen und Mittheilungen über die diesjährige Ausstellung.
2) Vortrag des Herrn Dr. R. Hesse, Direktor der landwirthschaft- lichen Winterschule in Marburg, über Krankheiten der Kulturgewächse, welche durch ungünstige Boden- und Witterungsverhältnisse hervorgerufen werden.
3) Gratisvertheilung der neubeschaften Saatkartoffeln unter die anwesenden Mitglieder.
Der Vorstand:
___________________________________ v. Oertz en, Landrath.
NR. Die gewerblichen Vorlagen des Reichstages. ~
Die rasche Entwickelung, welche das deutsche Gewerbe in den letzten Jahrzehnten genommen hat und noch nimmt, bedingte es, daß fast in jeder der letzten Sessionen dem Reichstage eine Anzahl von Vorlagen zugestellt wurde, welche sich unmittelbar oder mittelbar auf das Gewerbe bezogen.
In der gegenwärtigen Reichstagstagung ist diese Zahl nun besonders reichlich ausgefallen. Einige von den vorgelegten Gesetzentwürfen sind bereits erledigt. So das Gesetz über die Errichtung der Gewerbegerichte, welches bereits mit dem 1. April des laufenden Jahres in Kraft getreten ist, und die Patentgesetznovelle, welche, nachdem auch der Bundesrath ihr in der vom Reichstage beschlossenen Form seine Zustimmung gegeben hat, am 1. Oktober 1891 zur Geltung kommen wird. Andere Gesetzentwürfe harren jedoch noch der Verabschiedung. In erster Reihe die nunmehr schon seit dem Mai 1890 in Berathung befindliche Gewerbeordnungsnovelle. Bei dem Umfange der in der letzteren behandelten Materien wird es angestrengter Arbeit bedürfen, sie bis zum Pfiugstfeste, dem in Aussicht genommenen j Schluß der diesmaligen Reichstagstagung, zu erledigen. Nun taucht ver- : schiedentlich der Vorschlag auf, einzelne Abschnitte aus der Novelle herauszuheben und vorweg zur Verabschiedung zu bringen, die übrigen dagegen auf eine spätere Session zu vertagen. Dieser Vorschlag kann als em- ; pfehlenswerth nicht bezeichnet werden. Man wünscht allgemein, daß nun , endlich die sogenannte Arbeiterschutzvorlage unter Dach und Fach komme, ■ damit das Gewerbe, welches überzeugt davon ist, daß in Sachen des Ar- : beiterschutzes nunmehr ein einstweiliger Abschluß erreicht ist, für einen einigermaßen wenigstens ausgedehnten Zeitraum zur Ruhe kommt und sich : nach Einlebung in die neuen Verhältnisse seiner Hauptaufgabe, der Produktion, wieder ungestört hingeben kann. Das Gewerbe selbst hat deshalb gemeinsam mit der Reichsregierung das Verlangen, daß die Gewerbeordnungsnovelle in der laufenden Session zum Abschluß gebracht wird. Sodann steht noch der Gesetzentwurf über den Musterschutz aus. Wir haben bekanntlich bereits ein Musterschutzgesetz, dasselbe bezieht sich indessen nur auf die Geschmacksmuster. Jetzt soll auch den Gebrauchsmustern derselbe ‘ Schutz gewährt werden, dessen Erreichung ihnen allerdings gegenwärtig auf ! dem Wege der Patentnachsuchung aber nur nach Ueberwindung profeer I Schwierigkeiten möglich war. Der Musterschutzgesetzentwurf befindet sich I noch in der Kommission, welcher auch die Patentgesetznovelle überwiesen war. ! Es wird aber überall dringend gewünscht, daß sich diese Kommission nunmehr bald an die Vorberathung des Entwurfs begibt, damit er noch in ; dieser Session zu Stande kommt. Es ist dies auch umsomehr erforderlich, als der Entwurf eine Ergänzung zum neuen Patentgesetz bildet. Schließlich wird auch allgemein das Verlangen gehegt, daß die Krankenversicherungsnovelle erledigt wird. Die Ansichten in dieser Materie sind durch die nahezu zehnjährige Erfahrung auf dem Gebiete des Arbeiterkrankenversicherungswesens geklärt und wenn auch die Reichstagskommission an der Vorlage der verbündeten Regierungen manche Aenderungen vorgenommen hat, so hofft man, daß das Plenum hier wird Remedur eintreten und sich somit noch ein die Krankenversicherung förderndes Resultat wird erzielen lassen. Jedenfalls würde, falls diese drei gewerblichen Vorlagen gleichfalls noch zur Verabschiedung gelangen würden, die gegenwärtige Session des Reichstages als eine für die Entwickelung der gewerblichen Gesetzgebung hoch bedeutsame bezeichnet werden müssen.
Tagesschau.
Berlin, 8. April. Se. Majestät der Kaiser und König erledigten gestern Morgen in Kiel Regierungsgeschäfte und empfingen von 11 Uhr an zum Vortrag den Chef des Zivilkabinets Dr. v. Lucanus und den Chef des Marinekabinets, Kapitän Freiherrn v. Senden. Am Nachmittage besuchten Seine Majestät die Kaiserliche Werft und gingen an Bord der Schiffe „Moltke", „Luise" und „Musquito". Heute Mittag 12 Uhr sind Seine Majestät nach vorheriger Erledigung der Regierungsgeschäfte von Kiel abaereist.
Berlin, 8. April. Im Reichstage wird nach Zurückziehung des Antrages Rösike (§ 120k) der § 121 nach der Fassung der Kommission angenommen. Es folgt der § 122, wonach eine vierzehntägige Kündigungsfrist die Regel bildet, andere Kündigungsfristen vereinbart werden dürfen, dann aber für beide Theile gleich sein müssqn. Auer beantragt schlechthin zu bestimmen, daß die Vereinbarungen von Kündigungsfristen zwischen den Gesellen, Gehilfen und Arbeitgebern ungillig sind. Bebel hält Kündigungsfristen überhaupt für schädlich. In der Schweiz seien dieselben abgeschafft. Hirsch ist gegen den Antrag Auer, wodurch den Arbeitern ein schlechter Dienst geleistet werde. Er verstehe das Ver-