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Mhrltch 9 Mark. H-!»,.4M.S0Pf^ Vierteljährlich

I Mart 25 Psg. Air auswärtige Abonnenten seit b«n betreffen» »es P-slsusichlag. lieeinjelneDium»

«er 10 Via-

fjaimuer Anjeißtr.

Jugteich ArntLiches ^rgcm für SLaöt- unö LanöKvers Kancru.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Die ifpaltige Barmondzeile ih deren Raum

io Pig.

Die Ssp-lt. Zeil» 20 Pfg.

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M. 70

Dienstag den 2 i. März.

1891

Aöonnements-Kinladung.

Mit dem I. April 1891 beginnt ein neues Abonnement auf den Hanauer Anzeiger".

welcher

zugleich amtliches Organ für den Stadt- und Landkreis Hanau,

And nachweislich das weitverbreitetste und umfang­reichste Blatt Hanaus ist.

Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Kurs- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, Berioosungn, ferner Geschäfts- und Privat- Anzeigen, sowie die vollständigen Ziehungslisten Königl. Prcutz. Klassen-Lotterie. Das Nntcrhaltungsblatt enthält 1 neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige.

Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der Hananer Anzeiger"seiner starken Verbreitung halber ganz besonders i und kostet die ifpaltige Zeile nur 10 Pf.

Der Abonnementspreis beträgt W. 2.25 pro Quartal und nehmen I sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Haftanstalten Bestellungen entgegen.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung bis Anfang des Quartals unentgeltlich.

Die Expedition des Hanauer Anzeigers.

Amtliches.

Nachdem aus der Dercffemlichung des Geheimen Medizinalraths 1 Professors Dr. Koch über die Herstellung des von ihm erfundenen Heil- mittels gegen die Tuberkulose in der deutschen medizinischen Wochenschrift vom 15. Januar d. I. sich ergeben hat, daß auf dieses Heilmittel der Form feiner Zubereitung nach die Bestimmungen des § 1 der Allerhöchsten Verordnung vom 27. Januar v. I. Anwendung zu finben haben, darf dasselbe fortan abgesehen vom Groß-Handel nur in Apotheken ab­gegeben werden.

Das unter Leitung des Erfinders hergestellte Mittel ist zur Zeit nur von dem beauftragten Vertreter desselben, Dr. med. Libbertz, Berlin N. Lüneburgerstraße 28, Seitens der Apotheken zu bezielen und wird auf Verlangen der letzteren in Original Fläsü chen mit 1 und mit 5 (cm Hfihalt abgegeben werden. Die Flöschchtn sind mit Glasstopsen verschlossen, mit Schweineblase tektirt und mit einer Plombe versehen, welche das Zeichen L tiägt. Ferner führen dieselben auf der einen Seite die Signatur Tube; culim m Kochii in weissem Druck auf schwarzem Schilde, auf der ; andern Seite befindet sich auf weißem Schilde der Namenszug des Dr. , Libbertz und ein Vermerk, welcher angibt, an welchem Tage das Mittel f fertig gestellt worden ist.

Jedem Fläschchen wird eine gedruckte Gebrauchs-Anweisung beigefügt werden.

Hinsichtlich der Aufbewahrung und Abgabe des Mittels in den Apo­theken tuffe ich die nachstehenden Anordnungen:

1) Das TubeicuHnum Kochii ist in dem Giftichrank und zwar in I der für die Alkaloide bestimmten Abtheilung aufzubiwahren.

2) Dasselbe ist nur in den unversehrten Original Fläschchen und nur gegen schriftliche Anweisung eines approbiitcn Arztes an diesen selbst oder eine von ihm beauftragte Peison abzugeben.

3) Ueber Anlauf und Abgabe des Mittels ist ein besonderes Buch zu fieren, in welches für jedes Fläschchen einzutragen ist: die Menge des

Inhalts, das Datum der Fertigstellung, des Empfangs und der Abgabe, der Name des Arztes, an welchen letztere erfolgt ist, und eventuell das Datum der Beseitigung des unverkauften Fläschchens aus der Apotheke.

4) Wenn ein Fläschchen bis sechs Monate nach dem auf demselben ! vermerkten Tage der Fertigstellung des Mittels unverkauft geblieben ist, so I darf es nicht wehr verkauft oder sonst abgegeben werden und ist aus der i Apotheke zu entfernen. Derartige Fläschchen werden von Dr. Lib bertz : gegen andere mit frisch hergeftelltem Inhalt unentgeltlich umgetauscht werden.

5) Der Tax-Preis des Tubercminum Kochii wird hiermit (aus­schließlich der Verpackungskosten) für das Fläschchen mit 1 Ccm Inhalt auf 6 Mark, für das mit 5 Ccm Inhalt auf 25 Mark festgesetzt.

Berlin am 1. März 1891.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. v. Goßler.

Vorstehender Erlaß wird unter Hinweisung auf die Bestimmungen des § 367 Ziffer 3 und 5 des Strafgesetzbuchs rc. zur Kenntniß und Nachachiung Seitens der Herren Aerzte und Apotheker des Regierungsbe­zirks veröffentlicht.

Cassel am 16. März 1891.

Der Negierungs-Präsident. Rothe.

Bekanntmachung.

Umtausch der Posiwerthzeichen älterer Art.

Die Frist für den Umtausch der in den Händen des Publikums ver­bliebenen, seit dem 1 Februar zur Frankirung von Postsendungen nicht mehr verwendbaren Postwertbzeichrn älterer Art wird bis zum 30. Juni verlängert. Die gedachten Werthzeichen können bis zu dem bezeichneten Zeitpunkte an den P. st schüttern gegen solche neuerer Art eingetauscht werden.

Berlin W.,- 20. ^März 1891.

Der Staatssekreiair des Reichs-Postamts.

In Vertretung: Fischer.

^ekWWtMLü unsM König!. ^LNdrMskmtts.

Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrollversammlungen im Kreise Hanau finden wie folgt statt:

A in 2. April, 8' Uhr Vormittags, in HB in beeten (Schloßberg) für die Orte: Windecken, Kilianstädten und Roßdorf.

Am 2. April, si^T Um Vormittags, in Windecken (Schloßberg) für die Orte: Eichen, Erbstadt, Marköbel, Ostheim, Oberdorfelden, Niederissigheim und Baiersröderhof.

Am 3. April, 8/2 Uhr Vormittags, in 8 a n ge n se lbold (Kirch­platz) für die Orte: Langenselbold und Hüttengesäß.

Am 3. April, 10 Uhr Vormittags, in Langenselbold (Kirch­platz) für die Orte: Langendiebach, Neuwiedermus, Ravolzhausen, Rückingen, Oberissigheim, Rüdigheim und Rüdigheimerhof.

Am 4 April, 8 Ubi Vormittags, in Hanau iParadeplatz, Zeug­haus) für die Orte: Großauheini, Kesselstadt, Pulverfabrik, Philippsruhe und Fasanerie, Wilhelmsbad, Wilhelmsbaderhof und Kinzigheimerhos.

Am 4. April, 91 /s Uhr Vormittags, in Hanau (Paradeplatz, Zeughaus) für die Orte: Oberrodenbach, Niederrodenbach, Großkrotzenburg, Mittelbuchen, Bruchköbel, Gutsbezirke Wolfgang und Neuhof.

Am 4. April, 11 Uhr Vormittags, in Hanau (Paradeplatz, Zeughaus) für die Stadt Hanau: die Jahrgänge 1878, 1879, 1880 und 1881.

Am 6. April, 8 Uhr Vormittags, in Hanau (Paradeplatz, Zeug­haus) für die Stadt Hanau: die Jahrgänge 1882, 1883, 1884 und 1885.

A m 6. April, 9/s Uhr Vormittags, in H anau (Paradeplatz, Zeughaus) für die Stadt Hanau: die Jahrgänge 1886, 1887, 1888, 1889 und 1890.

A m 6. April, 11 Uhr Vormittags, in Hanan (Paradeplatz, Zeughaus) für sämmtliche Ersatz-Reservisten aller Jahrgänge, welche in Hanau wohnen, sowie die zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften.