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Augkeich Amtliches Gvgcm för SLaöt- und Lanökvers Kcrncru.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Vellage.

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Die Sspaltigezei!»

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Nr. 63.

Montag den 16. März.

1891

Amtliches.

Bekanntmachung.

Postpackelverkehr Mit Marocco.

Von jetzt ab werden neben den Dampfern derAtlaslinie", welche die Maroccanischen Hafenplätze Casablanca, Mazagan, Mogador, Rabat, Safi und Tanger anlaufen, auch die Mitte jedes Monats von Hamburg abgehenden und die Hafenorte Casablanca, Mazagan, Mogador und Tanger berührenden Dampfer derWoermannlinie" zur Be­förderung von Postpacketen ohne Werthangabe bis zum Gewicht Don 5 kg nach den angeführten Maroccanischen Orten auf dem Wege über Hamburg benutzt werden. Die vom Absender im Voraus zu entrichtende Taxe für ein Postpacket aus Deutschland beträgt 1 M. 60 Pf., Sperrgut 2 M. 40 Pf.

Ferner sind fortan nach Tanger (Marocco) auch Postpackete bis zum Gewicht von 3 kg auf dem Wege über Frankreich zulässig. Die Taxe für ein derartiges Postpacket aus Deutschland beträgt gleichfalls 1 M. 60 Pf.

Ueber die Versendungsbedingungen ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.

Berlin W., 11. März 1891.

Der Staatssekretär des Reichs-Postamts.

__von Stephan.____________________

Bekanntmachung.

Zeder Landbriefträger führt auf seinen Bestellgängen ein Annahmebuch, in welches er die angenommenen Sendungen mit Werthangabe, die Ein­schreibsendungen, die Postanweisungen und gewöhnlichen Pallete, sowie die Nachnahmesendungen und die für Zeitungen vorausbezahlten Beträge einzu- kragen hat. Wünscht der Absender die Eintragung selbst zu bewirken, so ist diesem das Annahmebuch vorzulegen. Auch kann der Absender die Vor­legung des Buches verlangen, um von der seine Sendung betreffenden Ein­tragung des Landbriefträgers Kenntniß zu nehmen.

Cassel, 24. Februar 1891.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor

Zielcke.

BekamrlmaEANgeK König!. Landrathsamts.

Die technischen Revisionen der Maaße und Gewichte im Landkreise Hanau finden für die nachbezeichneten Gemeinden wie folgt statt:

Zn Großauheim am 13., 14. und 15. April c.,

Großkrotzenburg am 16. und 17. April c.,

Langenselbold am 18. und 20, April c.,

Langendiebach am 21. und 22. April c.,

Marköbel und Ostheim am 23. und 24. April c.,

Windecken am 25. und 27. April c.,

Bergen mit Enkheim am 28., 29., 30. April und 1. Mai c.,

Fechenheim am 2 4. und 5. Mai c.

Die Revisionen werden durch die Organe der Ortspolizeiverwaltungen und den Aichmeister Trost aus Hanau ausgeführt.

' Die Gewerbetreibenden werden hierdurch aufgesordert, ihre Maaße rc., soweit deren fortdauernde Richtigkeit zweifelhaft erscheint, vorher zur aich- amtlichen Prüfung zu bringen. Werden zweifelhafte Maaße rc. bei den Revisionen vorgefunden, so wird Einziehung derselben bezw. Bestrafung nach §. 369 Nr. 2 des Strafgesetzbuches erfolgen. Den ungestempelten Maaßenc. gelten diejenigen gleich, deren Aichstempel unkenntlich geworden sind.

Hanau am 2. März 1891.

Der Königliche Landrath.

P. 1484 I. V.: Baabe.__

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ca. 1 Meter s. g. Milleinen. Zwei Briefmarken auf der Post.

Abhanden gekommen: Auf dem hiesigen Rathhause ein Regen­schirm.

Hanau am 16. März 1891.

Empfang der Deputation des Landesansschnfses für Elsatz-Lothringe«.

Berlin, 14. März. Seine Majestät der Kaiser empfingen heute Mittag um 12s/< Uhr im Ritterfaale des Königlichen Schlosses die Depu­tation des Landes-Ausschusses für Elsaß-Lothringen. Eingeführt durch den Ober-Hof- und Hausmarschall Grafen zu Eulenburg, verlas der Präsident des Ausschusses Dr. Schlumberger folgende Adresse:

Allerdurchlauchtigster großmächtigster Kaiser und König, Allergnädigster Kaiser, König und Herr!

Euere Majestät wollen dem versammelten Landes-Ausschusse huldreichst gestatten, Allcrdöchstderselben folgende Bitte ehifurchtsvoll zu unterbreiten.

Aus Anlaß gewisfer, in jüngster Zeit im Auslande stattgehabter Vorgänge hat die Reichsregierung eine schärfere Handhabung der im Mai 1888 getroffenen Vorschriften über den Paßzwang verordnet, unter denen das Reichsland zwei Zahre hindurch so schwer gelitten hat und nun von Neuem leiden soll.

Euerer Majestät versichern wir, die berufenen Vertreter der elsaß- lothringischen Bevölkerung, daß wir treu auf dem Boden des Gesetzes und der bestehenden Verhältnisse verharrend jede Einmischung in unsere Angelegenheiten Seitens fremder, dazu nicht berechtigter Elemente auf das Allerentschiedenste zurückweisen, und daß keine aus dem Auslande kommende Agitation je geeignet sein wird, diese unsere Gesinnungen zu erschüttern.

Im Vertrauen auf das Wohlwollen, welches Euere Majestät uns stets Allergnädigst haben zu Theil werden lassen, bitten wir unterthänigst, die zwar nicht gegen unsere Bevölkerung gerichtete, wesentlich aber dieselbe ; treffende Paßmaßregel aufheben oder doch, Falls dies nach Euerer Majestät I Allerhöchstem Rathschlusse zur Zeit unthunlich erscheinen sollte, eine mildere Ausführung dieser Maßregel verordnen zu wollen."

Seine Majestät der Kaiser, umgeben von dem Reichskanzler, dem Staatssekretär des Innern, dem Minister des Königlichen Hauses, den Chefs der Kabinette und dem Allerhöchsten Hauptquartier, geruhten darauf, wie folgt, zu erwidern:

Es gereicht Mir zur Genugthuung, daß der Landes-Ausschuß sich in einer für die Interessen Elsaß-Lothrn gens wichtigen Frage unmittelbar an Mich gewendet hat. Ich erblicke in dieser Thatsache ein Mir werth- volles Zeugniß für das forschreitende Verständniß, welches Mein Wohl- i wollen und Meine Theilnahme an der Entwickelung Ihres Heimathlandes i im Kreise seiner Vertreter findet, auch nehme Ich gerne die Versicherung entgegen, daß die elsaß-lothringische Bevölkerung, auf dem Boden der be­stehenden staatsrechtlichen Verhältnisse verharrend, jede Einmischung fremder Elemente zurückweist und den Schutz ihrer Interessen nur von dem Reiche gewärtigt. Indem Ich Ihnen für diesen Ausdruck reichstreuer Gesinnung Meinen Dank entbiete, bedauere Ich, für jetzt Ihre Wünsche nicht erfüllen zu können. Zch muß Mich darauf beschränken, die Hoffnung auszusprechen, daß in nicht allzuferner Zeit die Verhältnisse es gestatten mögen, im Ver­kehre an der Westgrenze wiederum Er leichterungen eintreten zu lassen Diese Hoffnung wird um so früher in Erfüllung gehen, je mehr sich die elsaß- lothringische Bevölkerung von der Unlösbarkeit der Bande überzeugt, welche sie mit Deutschland verknüpfen, und je entschiedener sie den Entschluß be­thätigt, allezeit treu und unerschütterlich zu Mir und zum Reich zu halten."

Staatsminister a. D. Dr. Ludwig Windthorst.

Berlin, 14. März. Windlhorst ist heute Morgen 8V2 Uhr gestorben ; in unruhiger Nacht hatten die Kräfte abgenommen und die Ent­zündung auch den linken Lungenflügel ergriffen. Windthorst hatte in der zweiten Hälfte der Nacht heftiges Fieber, gegen Morgen stellte sich leichter Schlaf ein, welcher zu einer allmählichen Auflösung führte; der Staute entschlummerte unmertlich, ruhig und schmerzlos; am Sterbebette anwesend waren die Tochter, der Abgeordnete Sperlich, ein Neffe. Das Hinscheiden erfolgte so langsam und allmählich, daß die Umstehenden den Zeitpunkt des entgültigen Erlöschens des Lebens kaum feststellen konnten. Voraus­sichtlich wird vor der Uebersühiung der Leiche nach Hannover eine größere Trauerfeier in der Hedwigs - Kapelle statlfinden. Die Aerzte hatten die entscheidende Wendung im Verlauf der Krankheit für die letzte Nacht : erwartet und bereits gestern vor den sanguinischen Hoffnungen, zu denen 1 die vorübergehende Besserung hier und da angeregt hatte, gewarnt. Allent