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Vierteljährlich
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Nr. 51
Hanauer Ammer
AugLeich Amtttches Kvgcrrr für SLcröt- unö Lcrnökvers ^anmt.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Montag den 2. März.
Amtliches.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
Kekannimachung.
In Gemäßheit des §. 62 der deutschen Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz-Geschäft bekannt gemacht.
Dienstag den 3. März er,
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden: Bergen Bischofsheim, Bruchköbel, Baiersröderhof, Dörnigheim und Dotteufelderhof.
Mittwoch den 4, März er.
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden: Erbstadt, Eichen, Fechenheim, Gronau, Gronauerhof und Großauheim.
Donnerstag den 5. März er.
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden: Großkrotzenburg, Hütten- gesäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinzigheimerhof, Kilianstädten und Langendiebach.
Freitag den 6. März er.
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden: Langenselbold, Marköbel, Mittelbnchen, Neuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederissigheim, Niederrodenbach, Neuhof, Oberrodenbach und Oberdorfelden.
Sonnabend den 7. März er.
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden: Oberissigheim, Ostheim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdig- Helmerdof, Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbad und Wilhelmsbaderhof.
Montag den 9. März er.
Musterung der Militärpflichtigen des Jahrganges 1871 bis einschließlich Buchstaben R. der Stadt Hanau.
Dienstag den 10, März er.
Musterung der Militärpflichtigen des Jahrganges 1871 Buchstaben S, bis Z. und des Jahrganges 1870 bis einschließlich Buchstaben K, der Stadt Hanau.
Mittwoch den 11, März er,
Musterung der Militärpflichtigen des Jahrganges 1870 Buchstaben L,. bis Z, und des Jahrganges 1869 bis Buchstaben V der Stadt Hanau.
Donnerstag den 12. März er,
Musterung der Militärpflichtigen des Jahrganges 1869 Buchstaben H, bis Z, und der älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau.
Lossung nnb Klassifikation.
Das Ersatz-Geschäft findet im Gasthaus zum Sandhof in Hanau statt und beginnt Morgens 9^2 Uhr.
Gestellungspflichtig sind:
1) Alle diejenigen Militärpflichtigen, welche im Jahre 1871 geboren sind und im hiesigen Aushebungsbezirke (Stadt- und Landkreis Hanau) ihren Wohnort haben, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienstboten sich aufholten, sofern sie nicht bereits in den Militärdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.
2) Alle die im Jahre 1869 und 1870 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppenlheil eingestellt, oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. Landsturm- aber Ausmusterungsschein von der Ober-Ersatz-Kommission versehen sind.
3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Die Loosungsscheine sind mitjubringen und abzuliefern.
Wenn Militärpflichtige, welche nach §. 25 der Wehr-Ordnung
hier
gestellungspflichtig' sind, sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvorstande zu thun. Die Ortsvsrstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.
Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militär-
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Preis:
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1891
dieuste müssen spätestens im Mnsterungs-Termine erhoben und begründet werden. Können zwei arbeitsfähige Söhne einer Familie nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist der jüngere derselben bis ; zum Ablaufe seines zweiten Militärpflichtjahres zu reklamiren. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß §. 33 Nr. 1 der Wehr-Ordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungs-Geschäfts entstanden ist.
Die Herren Ortsvorflände haben bei Aufstellung der Reklamations- ! Nachweisungen darauf zu achten und event, klar zu legen, ob die Bestim- i mutigen des §. 33, 4 der Mèhr-Ordnnng Anwendung zu finden haben, ferner, daß auch säinmiliche erwerbsfähige Geschwister, welche auf die i Beurtheilung der Reklamation von Einfluß sind, bei der Reklamaüons- ' verbaiiblimg im Musterung^ resp. Aushlbungs-Lokal mit zur Stelle sind. Das Lebensalter der Geschwister des Retlamirten ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr einzutragen, ebenso ist bei den verheil atheten i Geschwistern der Tag und das Jahr der Verheirathung anzugeben.
Die noch erhobenen Reklamationen sind bis zum 24. d. M. hierher einzusenden.
Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf : eigene Kotten b,ei glaubhafte Zeugen zu stellen.
An der am 12. März stanfiudenden Loosung Theil zu nehmen bleibt den Militärpflichtigen überlassen.
Die Klassifikation der Reservisten, Landwehrmannschaften und Ersatzreserve, ansgebildcie Landsturmpflichtige des zweiten Aufgebots, sowie derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz Reserve befignht sind, findet am 12. März er. statt.
Hierzu haben sich Diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.
Die besfallsigeu Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringe!!, Letztere haben die Reklamationen bis zum 24. d. M. hierher einzusenden.
Die Klassisikations Anträge sind nach demselben Formular wie die Reklamationen zu erörtern.
Vorstehendes haben die Herren Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die $mlabung der Mili- tärpfl-chtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz Kommission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungstermine persönlich eiuzufindcn.
Die Militärpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.
Militärpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termin nicht erscheinen oder bei Aufrufung ihres Namens nichr anwesend sind, werden mit Strafe, bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit eiuer Geldstrafe bis zu 15 Mark subs. bis 3 Tage Hast * geahndet.
Hanau am 12. Februar 1891.
M.
753
Der Königliche Landrath v. Oertzen.
ÄekMntmachum g
Die Militärpflichtigen haben Behufs Verlesens und Rangirens nm 8’5 Uhr Morgens pünktlich im Mnsternngslokal in Hanan zu erscheinen.
Hanan am 28. Februar 1891.
Der Königliche Landrath
M. 1017
v. Oertzen