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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 46.

Dienstag den 24. Februar.

1891

Amtliches.

Bei der heute in Gegemvart eines Notars öffentlich bewirkten 12. i Verloosung von Kurmärkischen Schuldverschreibungen sind die in der Anlage 'verzeichneten Nummern*) gezogen worden.

Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die i in den ausgcloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Mai / 1891 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und . der nach dem 1. Mai 1891 fällig werdenden Zinsscheine Reihe XIII Nr. 18 nebst Zinsscheinanweisungen bei der Staatsschulden-Tilgungskasse, Tauben- 1 straffe Nr. 29 hierselbst, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmit­tags,,mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäfts- itage jeden Monats.

I Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Hauptkassen und 1 Frankfurt a/M. bei der Kreiskasse.

^ Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon M sm 1. April d. Js. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden- 1 lgungskasse zur Prüfung oorzulegeu hat und nach erfolgter Feststellung m, Auszahlung vom 1. Mai 1891 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale Ustrückbehalten.

Mit dem 1. Mai 1891 hört die Verzinsung der steril) often Kurmärkischen Schuldverschreibungen auf.

W Zugleich werden die bereits früher ausgcloosten, auf der obigen I Inlage verzeichneten, noch rückständigen Kurmärkifchen Schuldverschreibungen § viederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung der- selben mit den Kündigungsterminen aufgehört hat.

Z Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel . rit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung ächt Anlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben gedachten .Kassen unentgeltlich verabfolgt.

t Berlin am 2. Januar 1891.

i Hauptverwaltung der Staatsschulden.

*) Die Nummernliste liegt bei dem Königlichen Landrathsamt und den 1 Lteuerkasscn offen.

Tagesschau

Berlin, 23. Febr. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten heute Vormittag der Schlußbesichtigung des Offizierkursus in der Militär- j turnanstalt bei und hörten darauf die Vorträge des Kultusministers und : des Chefs des Geheimen Zivilkabinets.

I S. M. AvisoPfeil" Geschwaderchef: Kontreadmiral Schröder ist

Berlin, 23. Febr. Die Besserung in dem Befinden des jüngsten am 20. Februar in Spalato angekommen und beabsichtigt, am 4. März

- kaiserlichen Prinzen hält an. Die Gefahr scheint vorüber.

Berlin, 23. Februar. Im Reichstag wurde heute die zweite Be­rathung des Arbeiterschutzgesetzes fortgesetzt. Beim § 115 (Lohnzahlung) »bekämpft Grillenberger die Kantinenwirthschaft, welche eineUmg'hung des Druckverbots sei, und tritt für kurze Lohnzahlungsperoden ein. Außer verschiedenen Anträgen mehr redaktioneller Natur ist eine Resolution Hirsch j eingegangen, welche bezweckt, daß behufs Förderung der Wirthschaftlichkeit i unter den Arbeitern in den Betrieben des Reichs, der Bundesstaaten, der - Kommunalverbänden und Kommunen Lohnabschlagszahlungen wöchentlich und die Lohnabrechnung möglichst spätestens alle 14 Tage erfolgt. Gut- >fleisch hält die Verabfolgung des Lohnes in Waaren nicht für gänzlich verbietbar. Die wirthschaftliche Selbstständigkeit der Arbeiter werde gerade durch größere Lohnzahlnngsperioden gefördert. Metzner's Behauptung fast der Gesammtlohn müsse gegenwärtig an die Kantinen bezahlt werden, widerspricht der Geheimrath Wilhelmi. Er erklärt die vom Reichskanzler betreffs der vorgekommenen Truckfälle bei den Konsumvereinen veranstaltete Enquete habe ein negatives Resultat ergeben. Hartmann sagt, Verstöße gegen das Truckverbot geschähen häufig in dem guten Glauben, den Ar­beitern zu nützen, nicht zu schaden. Hirsch ist für kurze Lohnzahlungs­perioden. Nach weiterer wenig erheblicher Debatte, woran Singer, Gehcimrath Lohma n n, S t u m in, Müller und Schädler theilnahmen,

wird § 115 in der Kommissionsfassung mit dem Antrag von Gutfleisch und Genossen angenommen, wonach die Verabfolgung von Werkzeugen und Stoffen für Akkordarbeiter zu höheren Preisen zulässig ist, wenn derselbe ; den ortsüblichen nicht übersteigt und voraus vereinbart ist. Die übrigen s Anträge werden abgelehnt. (Fr. Nachr.)

Berlin, 23. Februar. Das Abgeordnetenhaus setzte heute die Berathung der Einkommensteuervorlage fort. Graf zu Limburg- Stirum erklärt: Die Konservativen wollen nicht mehr das fernere Be- stehen der Grund- und Gebäudesteuer als Staatssteuer, sondern, wofern ; nicht die gänzliche Aufhebung dieser Steuer zu erlangen ist, die Ueberweisung ; derselben an die kommunalen Verbände. Rickert empfiehlt die Quotisirung. Enneccerus (nat.-lib.) empfiehlt vor allem Ueberweisungen für Schul- , bauten. Windthor st wird für die Quotisirung stimmen, wenn die Re- ! gierung dieselbe beantrage. Er wolle nicht, daß bei dem schweren sozialen . Kampfe ein Gesetz abgelehnt werde, das ein gerechteres Heranziehen des ! großen Einkommens ermögliche. Kultusminister v. Goßler betont, er gebrauche jährlich 18 Millionen Mark zu Schulzwecken, erhalte jedoch nur 800 000 Mark. Er gehe nicht auf die Finanzpolitik ein, er wolle nur das Bedürfniß hervorheben. Woher er Geld bekomme, ob aus der lex Hucne oder aus den Ueberschüffen, sei ihm gleich. Richter hält die Ge­meinde, nicht den Staat zur Beschaffung der Schulausgaben für verpflichtet. : Die geforderten Millionen kämen zumeist dem platten Lande zu Gute, nicht den Städten, aus denen sie in erster Linie kämen. Das aus dem Gesetze : sich ergebende Mehr sei eine Folge der Doppelbesteuerung der Gesellschaften und der Veranlagungsmethode. Die Freisinnigen machen ihre Zustimmung zu dem Mehr an Steuern von ihrer Verwendungsart abhängig und hätten deshalb die Quotisirung beantragt. Es sei besser, die Ueberschüsse zum ; Besten aller Einkommensteuerpflichiigen zu verwenden. (Rh. K.)

Berlin, 23. Februar. DenBerliner Politischen Nachrichten" zufolge erließ der Kultusminister eine Verfügung an die Oberpräsidenten, betreffend die Regelung des Vertriebs des Koch'schen Heilmittels (Tuber- culinum kochii) durch die Apotheken. Darnach sind die Apotheker ver­pflichtet, das Mittel, sobald dasselbe nicht innerhalb sechs Monaten verkauft ist, an Dr. Libbertz in Berlin zurückzugeben. Der Umtausch erfolgt unent­geltlich. Der Taxpreis für ein Kubikzentimeter des Mittels beträgt 6, für 5 Kubikzentimeter 25 Mark. DieBerliner Politischen Nachrichten" , vernehmen, ein Theil der deutschen Kommissare für die Wiener handels­politischen Verhandlungen sei nach Berlin berufen zu Besprechungen mit denjenigen Sachverständigen und Beamten, welche der Ausarbeitung der Instruktionen für die deutschen Kommissare im vergangenen Herbst bei-

wohnten.

(Fr. N.)

Berlin, 23. Februar. Das Uebungsgeschwader, bestehend aus S. M. PanzerschiffenKaiser" (Flaggschiff),Deutschland",Preußen" und

nach Neapel in See zu gehen. S. M. S.Friedrich Karl", Komman­dant : Kapitän zur See Aschenborn, ist am 21. Februar von Messina nach Corfu in See gegangen. S. M. S.Carola", Kommandant: Kor­vettenkapitän Valette, ist am 20 Februar in Neapel angekommen und be­absichtigt, am 28. Februar die Heimreise fortzusetzen.

Berlin, 23. Febr. Oberbürgermeister Forckenbeck wurde, als er vom Rathhans nach Hause zurückkehrte, durch einen Wagen überfahren und, nach denFr. N.", oberhalb des Auges schwer verletzt. Sein Allgemein- , befinden ist zufriedenstellend.

Berlin, 22. Februar. Die Reichs- und Staatsanleihe ist, wie ; wir hören, nach genauern Berechnungen 48^2 Mal überzeichnet worden.

Lübeck, 23. Februar. Bei dem Bau der Bahn Eutin-Lütjenburg ist ein Arbeiterkrawall entstanden. 40 Mann drangen in das Haus des Högsdorfer Gemeindevorstandes und richteten dort große Verwüstungen an.

; Die Ordnung wurde durch Gendarmen hergestellt. (K. Z.)

Lttblinitz, 23. Februar. Wegen Verlockung zur Auswanderung nach Brasilien verurtheilte die hiesige Strafkammer den Auswanderungsagenten Eife aus Hamburg zu vierzehnlügiger Gefängnißstrafe.

Genf, 23. Febr. Der durch eine Uebersetzung des Neuen Testamentes bekannte Professor der Theologie Hugues Oltramare ist, nach demNh. K.", heute hier gestorben.