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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Mittwoch den 18. Februar.

Nr. 41.

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Bekanntmachungen Kömgl. Landrathsamts.

Dekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 62- der deutschen Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz-Geschäft bekannt gemacht.

Dienstag den 3. März er.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden: Bergen Bischofsheim, Bruchköbel, Baiersröderhof, Dörnigheim und Dottenfelderhof.

Mittwoch den 4. März er.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden: Erbstadt, Eichen, Fechen­heim, Gronau, Gronauerhos und Großauheim.

Donnerstag den 5. März er.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden: Großkrotzenburg, Hütten­gesäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinzigheimcrhof, Kilianstädten und Langen­diebach.

Freitag den 6. März er.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden: Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Neuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederissigheim, Niederroden­bach, Neuhof und Oberrodenbach.

^ Sonnabend den 7. März er.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden: Oberissigheim, Ostheim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdig- Heimerhof, Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbad * und Wilhelmsbaderhof.

Montag den 9. März er.

Musterung der Militärpflichtigen des Jahrganges 1871 bis einschließlich Buchstaben R. der Stadt Hanau.

Dienstag den 10. März er.

Musterung der Militärpflichtigen des Jahrganges 1871 Buchstaben S. bis Z. und des Jahrganges 1870 bis einschließlich Buchstaben K. der Stadt Hanau.

Mittwoch den 11. März er.

Musterung der Militärpflichtigen des Jahrganges 1870 Buchstaben L bis Z. und des Jahrganges 1869 bis Buchstaben G. der Stadt Hanau.

Donnerstag den 12. März er.

Musterung der Militärpflichtigen des Jahrganges 1869 Buchstaben H. bis Z. und der älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau.

Loosung und Klassifikation.

Das Ersatz-Geschäft findet im Gasthaus zum Sandhof in Hanan statt und beginnt Morgens 9^ Uhr.

Gestellungspflichtig sind:

1) Alle diejenigen Militärpflichtigen, welche im Jahre 1871 geboren sind und im hiesigen Aushebungsbezirke (Stadt- und Landkreis Hanau) ihren Wohnort haben, oder als Haus- und Wirthschafts­beamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienst­boten sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militärdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.

* 2) Alle die im Jahre 1869 und 1870 geborenen Mannschaften, welche

r nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. Landsturm- oder Ausmusterungsschein von der Ober-Ersatz-Kommission versehen sind.

3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.

Die Loosungsscheine sind mitzubringen und abzuliefern.

Wenn Militärpflichtige, welche nach §. 25 der Wehr-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle anzemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvorstande zu thun. Die Ortsvsrstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.

Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militär- Lienste müssen spätestens im Mnsterungs-Termine erhoben und be­gründet werden. Können zwei arbeitsfähige Söhne einer Familie

1891

nicht gleichzeitig entbehrt werden, fo ist der jüngere derselben bis zum Abläufe feines zweiten Militärpflichtjahres zu reklamiren. Aus­drücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß §. 33 Nr. 1 der Wehr-Ordnnng spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur inso­fern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungs-Geschäfts entstanden ist.

Die Herren Ortsvorstände haben bei Aufstellung der Reklamations­nachweisungen darauf zu achten und event, klar zu legen, ob die Bestim­mungen des §. 33, 4 der Wehr-Ordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß auch sämmtliche erwerbsfähige Geschwister, welche auf die Beurtheilung der Reklamation von Einfluß sind, bei der Reklamations­verhandlung im Musterungs- resp. Aushebungs-Lokal mit zur Stelle sind. Das Lebensalter der Geschwister des Reklamirten ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr einzutragen, ebenso ist bei den verheirateten Geschwistern der Tag und das Jahr der Verheiratung anzugeben.

Die noch erhobenen Reklamationen sind bis zum 24. d. M. hierher einzusenden.

Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben aus eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen.

An der am 12. März stattfindenden Loosung Theil zu nehmen bleibt den Militärpflichtigen überlasten.

Die Klassifikation der Reservisten, Landwehrmannschaften und Ersatz­reserve, ausgebildete Landsturmpflichtige des zweiten Aufgebots, sowie der­jenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve designirt find, findet am 12. März er. statt.

Hierzu haben sich Diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.

Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Orts­vorständen anzubringen, Letztere haben die Reklamationen bis zum 24. d. M. hierher einzusenden.

Die Klassifikations-Anträge sind nach demselben Formular wie die Reklamationen zu erörtern.

Vorstehendes haben die Herren Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise besannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Mili­tärpflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz-Kommission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungs­termine persönlich einzufinden.

Die Militärpflichtigen find anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.

Militärpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termin nicht erscheinen oder bei Aufrufung ihres Namens nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.

Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark subs. bis 3 Tage Hast geahndet.

Hanau am 12. Februar 1891.

Der Königliche Landrath

M. 753 v. Oertzen.

Tagesschau.

Berlin, 17. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König konfe- rirten heute Morgen im Auswärtigen Amt mit dem Staatssekretär Frhrn. v. Marschall, hörten, nach dem Schlosse zurückgekehrt, den Vortrag des kommandirenden Admirals Frhrn. von der Goltz und im Anschluß hieran denjenigen des Staatssekretärs Hollmann und arbeiteten von 11 Vs Uhr ab mit dem Chef des Marinekabinets, Kapitän zur See und Flügel-Adjutanten Frhrn. von Senden, sowie von 12 Uhr ab mit dem Chef des Militärkabi- nets, General-Adjutanten von Hahnke. Um 123/4, Uhr nahmen Se. Maje­stät militärische Meldungen entgegen.

Berlin, 17. gebt. Der Reichstag setzte, wie derRh. Kur. schreibt, die Berathung der Gewerbeordnungsnovelle fort. §. 105 d (Zu­lässigkeit von Ausnahmen bei der Sonntagsruhe durch Bundes, athsbcschluß) wird nach dem Kommissionsvorschlage angenommen. §. 105 e, der für