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Hanauer Anzeiger.
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Nr. 37.
Freitag den 13. Februar.
1891
Amtliches.
BekanritMaLungen König!. LandrathsaMis.
Die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Langenselbold ist erloschen und die Orts- und Gemarkungssperre aufgehoben.
Hanau am 12. Februar 1891.
Der Königliche Landrath
V. 965 v. Oertzen.
Tagesschau.
Berlin, 12. Febr. Se. Majestät der Kaiser haben geruht, nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. März 1878 (Reichs-Gesetzbl. S. 7) mit der Stellvertretung des Reichskanzlers im Bereich der Justizverwaltung, soweit sich diese in der eigenen und unmittelbaren Verwaltung des Reichs befindet, den Staatssekretär des Reichs-Justizamts, Wirklichen Geheimen Rath Dr. Bosse zu beauftragen.
Berlin, 12. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag den Vortrag des Kriegsministers und daran anschließend : denjenigen des Chefs des Militärkabinets. Später nahmen Se. Majestät die Meldung des kommandirenden Generals des IX. Armeekorps, Gene- i rals der Kavallerie und General - Adjutanten Grafen von Waldersee ent- / gegen.
Berlin, 12. Febr. Se. Majestät der Kaiser und König hat in der gestern dem Kultusminister ertheilten Audienz den Band, welcher die I Verhandlungen über Fragen des höheren Unterrichts in den Konferenzen vom 4. bis 17. Dezember 1890 enthält, entgegenzunehmen geruht. Die Vertheilung dieses Werkes an die Betheiligten und die Abgabe an das Publikum wird nunmehr nach Allerhöchster Bestimmung sofort erfolgen. Der stattliche Band umfaßt 800 Seiten auf 50 Bogen in Folio und ist im Verlage von Wilhelm Hertz (Besser'sche Buchhandlung) in Berlin erschienen. Er theilt zunächst die einleitenden Aktenstücke, welche die Einberufung der Konferenz vorbereiteten, ferner das Einladungsschreiben des Kultusministers an die Mitglieder der Schulkonferenz, das Verzeichniß der Mitglieder der Konferenz und der Ministerial Kommissare, die Geschäftsordnung für die Verhandlungen, die der Konferenz vorgelegten Fragen und die Thesen der Berichterstatter mit. Es finden sich ferner darin die Ansprachen Sr. Majestät des Kaisers und Königs, die Fragen, welche Aller- Höchstderselbe der Konferenz in der ersten Sitzung vorlegte, sowie der stenographische Bericht der gesammten Verhandlungen. Den Schluß bildet die Zusammenstellung der Beschlüsse der Konferenz.
Berlin, 12. Febr, Zu dem heutigen Diner zu Ehrendes Kaisers bei dem französischen Botschafter Herbette waren, nach den „Fr. N.", 33 Personen geladen, darunter Caprivi und Marschall. Der Kaiser, welcher die Uniform der Leibgardehusaren trug, traf um 5 Uhr ein. Die Kaiserin wohnte nicht bei. Bei dem Diner saß Madame Herbette zwischen dem Kaiser und dem Prinzen Heinrich, gegenüber Herbette mit der Prinzessin Heinrich. Die Botschaftsräume waren aufs glänzendste geschmückt.
Berlin, 12. Febr. Im R e i ch s t a g e verliest vor Eintritt in die Tagesordnung Mehnert ein Schreiben des Sohnes des Freiherrn von I Friesen, worin bestritten wird, daß dieser Bebel seine Zustimmung ausge- I sprechen habe zur Rede des Letzteren gegen den norddeutschen Bund. Frhr. von Friesen habe Bebel persönlich nicht gekannt. Bebel hält seine Behauptung aufrecht und beruft sich auf das Zeugniß des Rechtsanwalts a Otto Freitag in Leipzig. Das Haus trat in die zweite Berathung der I Gewerbenovelle ein. Nachdem § 105 (Festsetzung der Verhältnisse zwischen den Gewerbetreibenden und den gewerblichen Arbeitern) ohne Erörterung angenommen war, wurde zu § 105a von Orter er beantragt, daß nur solche Arbeiten am Sonntag zulässig sind, welche nach der Natur des Gewerbebetriebes keinen Aufschub gestatten (anstatt Arbeiten, welche nach den Bestimmungen des Gesetzes Sonntags zulässig sind). Nach längerer Debatte, worin Bebel sich für, Stumm, Krause, Hartmann, ! Böttcher, Gutfleisch und der Minister Berlepsch gegen den Antrag aussprachen, wurde derselbe gegen das Zentrum und die Sozialdemokraten abgelehnt. Mit dem § 105b Absatz 1 (Feststellung der Ruhepausen für Sonntage und Festtage) wurden die Anträge Gutfleisch, Hartmann, Atocha, Haehnle, Münch und Auer verbunden. An der längeren Debatte t
nahmen Höltzm ann, Münch, Bebel, Paper, Hartmann, Kirsch, Stumm, Pfetten, Leuschner und Schmidt Theil. Unter Ablehnung der übrigen Anträge wird § 105b mit dem Anträge Gutfleisch angenommen, wonach in Betrieben mit regelmäßiger Tagschicht und Nachtschicht die Ruhezeit frühestens 6 Uhr Abends am vorhergehenden Werktage und spätestens 6 Uhr Morgens am Sonntag oder Festag beginnen kann, wenn von da ab der Beirieb 24 Stunden ruht. Morgen Fortsetzung der Berathung. (Fr. N.)
Berlin, 12. Februar. Das Abgeordnetenhaus berieth heute das Gesetz über die Einkommensteuer weiter, und zwar bei Punkt 4 des §. 1, die Besteuerung der Aktiengesellschaften und Konsumvereine betreffend. Finanzminister Dr. Miquel erklärt, wie der „Rh. Kur." schreibt, der Antrag Achenbach, wonach bei ausdrücklich deklarirten Dividendeneinnahmen die auf dieselben entfallende Einkommensteuer zurückzuerstatten sei, werde in der Ausführung erhebliche Schwierigkeiten machen. Die Regierungsvorlage sei die einfachste und beste. Er überlasse dem Hause die Entscheidung. Der Antrag Achenbach wird mit 188 gegen 177 Stimmen angenommen, ebenso hierauf Nr. 4 des §. 1. §. 1b, wonach Aktienzinsen und Dividenden mit gewissen Beschränkungen zu dem steuerpflichtigen Einkommen gehören, wird nach den Kommissionsvorschlägen angenommen. §. 2, betreffend die Steuerpflichtigkeit des Einkommens, ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit, den Wohnsitz oder den Aufenthalt des Steuerpflichtigen, wird in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen.
Berlin, 12. Februar. Der „Reichsanzeiger" theilt mit, daß die ■ Schutztruppe in Deutschostafrika dem Reichsmarineamt unterstellt sei. Der Bedarf dafür sei auf absehbare Zeit gedeckt, da Offiziere und Unteroffiziere in beträchtlicher Zahl vorgemerkt seien.
Berlin, 11. Febr. Die „K. Z." schreibt: In kolonialen Kreisen wird die Betheiligung englischen Kapitals an der wirthschaftlichen Ausschließung von Südwestafrika als unbedenklich, ja, vielmehr als erfreulich bezeichnet, da die Sicherheiten, welche die deutsche Verwaltung fordert, ausreichend erscheinen, die entgegenstehenden Bedenken zu heben. Jedenfalls beweist jene Betheiligung aufs deutlichste, daß die viel verbreitete abfällige Meinung über den Werth dieses unseres Schutzgebietes verfrüht und unbegründet ist.
Berlin, 11. Febr. S. M. S. Carola, Kommandant Korvetten- ! Kapitän Valette, ist am 10. ds. in Port Said eingetroffen und wird am 13. die Heimreise fortsetzen.
S. M. Kreuzer „Habicht", Kommandant Korvetten-Kapitän von Dreskp, ist am 11. ds. in Kapstadt eingetroffen.
Halle a. d. S., 12. Febr. Der Erfurter Schuhmacherausstand i ist endgültig zu Gunsten der Fabrikanten beendet; 60 nicht wiederange- i stellte Schuhmacher errichteten eine Genossenschaft.
Hamburg, 11. Februar. (K. Z.) In einer Versammlung der ■ Cigarrenarbeiter wurde nach längerer Berathung über die Frage der Fort- > führung des Ausstandes beschlossen, einem jeden anheimzustellen, den Schein des Vereins der Cigarrenfabrikanten vom Jahre 1890 zu unterschreiben. Gleichzeitig wurde beschlossen, die seit längerm geplante Produktivgenossenschaft der Cigarrenarbeiter und Sortirer ins Leben treten zu lassen.
Wien, 11. Februar. Die österreichisch-ungarisch-deutschen Handelsvertragsverhandlungen dürften, wie die „Presse" meldet, nunmehr rasche Fortschritte machen, sollen aber von beiden Seiten geheim gehalten werden, bis den Parlamenten eine bezügliche Vorlage zugeht, und zwar schon deshalb, weil in der Zwischenzeit Verhandlungen mit anderen Staaten angeknüpft werden sollen, insbesondere seitens Deutschlands mit der Schweiz ’ und Italien, seitens Oesterreichs mit der Schweiz, Serbien und Rumänien, i Es sei von Werth, daß diesen Staaten die ihnen vom Standpunkte der : Meistbegünstigung zustehenden Sätze nicht bekannt seien.
Mailand, 12. Febr. (K. Z.) Der gestrige Ministerrath beschloß zunächst, im Kriegs- und Marinebudget 17 Millionen Ersparnisse, wovon allein auf Afrika 5 Millionen kommen, durchzuführen.
Paris, 12. Febr. Der Ministerrath berieth heute den Gesetzentwurf über das Vereinsrecht und stellte die absolute Freiheit des Vereinsrechts ' unter der Bedingung der vorherigen Anmeldung fest. Vereine können, ab- gesehen von Wohlthätigkeitsvereinen, nur für die als Wohnungen der Mit- 5 glieder erforderlichen Grundstücke besitzen. Jedes Mitglied einer religiösen