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Nr. 36. Donnerstag den
12. Februar. 1891
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein einfaches Kinder korallenarmband.
Verloren: Eine mesfingene Chaisenkapsel.
Entlaufen: Ein schwarzer Hühnerhund m. Geschl., auf den Kamen „Bruno" hörend.
Hanau am 12. Februar 1891.
Tagesschau.
Berlin, 11. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König erledigten heute Vormittag von 8 bis 9 Uhr Regierungs-Angelegenheiten, unternahmen hierauf eine Spazierfahrt und hörten von 10‘/2 Uhr ab die Vorträge des Chefs des Zivilkabinets, des Ministers v. Goßler und des Fürsten Pleß.
Berlin, 11. Febr. Im Reichstage wurde, nach dem „Rh. K.", heute zunächst der Antrag Menzer, betreffend die Ermäßigung der Tabaksteuer, angenommen. Seinen Antrag, betreffend das gleichzeitige Wirken von Missionaren verschiedener Konfession in denselben Bezirken der deutschen Schutzgebiete, begründend, tadelt Stöcker (kons.) die Aeußerungen des Majors v. Wißmann, welcher die katholische Mission weit über die evan- s Hijdft stellte, und wünscht, die Regierung möge das Eindringen der einen ’ furche in das Missionsgebiet der anderen verhindern. Geheimer Legations- Litl) Dr. Kayser erklärt, die katholische Kirche habe niemals die Trennung verschiedener Missionsgebiete verlangt und stets die Unabhängigkeit der s Mission von staatlichem Einflüsse angestrebt. In gleichem Sinne hätten .sich die hervorragendsten protestantischen Gesellschaften ausgesprochen. Er F sei- überzeugt davon, daß die kolonialen Unternehmungen durch die Mission ' wesentlich gefördert würden, sie würden sich freuen über das gute Verhältniß, worein die Kolonialabthcilung zu den verschiedenen Missionsgesellschaften sich zu stellen suche. Dr. Windthorst meint, die Mission könne nur dann Erfolg haben, wenn sie unabhängig bleibe. Stöcker zieht seinen Antrag zurück. Es folgt die Berathung des Antrages Stöcker und j Genosse«, betreffend den Handel mit Spirituosen in den deutschen Schutzgebieten. Rach der Begründung des Antrages erklärt Geheimrath Dr. Kayser, die Verwaltung sei bemüht, so weit als möglich der Brannt- weinausfuhr entgegenzuwirken. Dr. Windthorst schlägt den Uebergang zur motivirten Tagesordnung vor. Das Haus beschließt demgemäß.
Berlin, 11. Febr. Im Abgeordnetenhaus ^gelangt das Einkommensteuergesetz zur Berathung. Vom Paragraphen 1 (Subjektive Steuerpflicht) werden die ersten drei Nummern angenommen. Bei Nummer 4 (Aktiengesellschaften und Konsumverein) erklärt, nach den „Fr. N." der Fi- ; nanzminister, die Besteuerung der Aktiengesellschaften und Konsumvereine sei I Doppelbesteuerung und keinerlei Fiskalität. Er empfiehlt die Regierungsvorlage als goldenen Mittelweg zwischen der Kommissionssafsung und weitergehenden Anträgen.
Coblenz, 11. Febr. Das Eisenbahnbetriebsamt Coblenz gibt bekannt: Die gestern gemeldete Wiedereröffnung des Trajektbetriebes Bingen- Rüdesheim hat wegen eingetretencn zu niedrigen Wasserstandes heute Vormittag wieder eingestellt werden müssen. (K. Z)
Wien, 11. Febr. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wird sich dem „Prag. Abdbl." zufolge Anfangs März zu kurzem Aufenthalt ' nach Miramar und sodann nach Korfu begeben, woselbst Ihre Majestät, wie bekannt, eine prächtige Villa erbauen läßt. Von Korfu aus ist eine - längere Orientreise geplant, ans welcher auch Jerusalem berührt werden ’ dürfte.
^: , Wien, 11. Febr. (Fr. N.) Der „Neuen Freien Presse" zufolge ist die Frage der Frachttarife zwischen den Handelsministerien von Oesterreich unb Ungarn durch den Austausch von Erklärungen geordnet, worin die vollständige Reziprozität bezüglich ber' Frachttarife für den Eisenbahn- I Saatentransport festgestekit wird. Es fei daher eine einseitige Tarifpolitik i künftig ausgeschlossen. Der ungarische Lokaltarif bleibe bestehen, erlange ! aber durchwegs für Transporte aus Oestet reich nach Ungarn Geltung; ’ ebenso seien eventuelle Reformen des österreichischen Tarifs wirksam für Provenienzen aus Ungarn. Die. Verhandlungen mit Deutschland seien heute Pachmittag wieder ausgenommen worden.
Bern, 11. Febr. Bei der Kündigung des Handelsvertrages mit
Italien erklärte sich der Bundesraih bereit, über den Abschluß eines neuen Vertrages zur Erhaltung und Ausdehnung der wechselseitigen Handelsbeziehungen zu unterhandeln.
Mailand, 11. Febr. (K. Z.) Der neue Schatzminister Luzzatti hat die Direktoren der sämmtlichen sechs Zettelbanken zu einer Berathung nach Rom eingeladen, woraus in hiesigen Finanzkreisen geschlossen wird, daß die Frage der Schaffung einer Einheitsbank, als deren Anhänger der Minister selbst bekannt ist, demnächst auf die Tagesordnung gesetzt werden dürfte. Auch Crispi beabsichtigt Namens der Linken seinen Gesetzentwurf über diesen Gegenstand neuerdings in der Kammer einzubringen.
Paris, 11. Febr. Die belgische Regierung hat die mit Frankreich geschlossenen Verträge, betreffend Schifffahrt, Fabrikmarken rc. zum Anfang Februar 1892 gekündigt.
Paris, 11. Febr. Der oberste Rath der Arbeiterpartei erließ einen Aufruf an die Arbeiter Frankreichs, welcher dieselben zu einer öffentlichen Kundgebung am 1. Mai auffordert. Der Aufruf sagt, der gesetzliche achtstündige Arbeitstag, worum es sich zunächst bei der Kundgebung handele, sei nur der erste Schritt zur gänzlichen Befreiung der Arbeiter. (F. N.)
Aus London berichtet die „A. C.": Der englischen Kunst auf der internationalen Kunstausstellung in Berlin eine würdige Vertretung zu verschaffen, läßt sich Prof. Lutteroth aus Hamburg angelegen sein, welcher sich seit einiger Zeit in England aufhält, um die bedeutendsten englischen Meister zu einer Betheiligung an der Ausstellung zu veranlassen. Seine Bemühungen sind von sehr gutem Erfolg gekrönt, es sind ihm bereits etwa 60 Gemälde zur Verfügung gestellt worden, darunter Werke von Sir F. Leighton, Sir John Millais, Watts und Alma-Tadema.
Petersburg, 11. Febr. (K. Z.) Laut Verfügung des Kiewer Gouvernements dürfen die dortigen jüdischen Kaufleute erster Gilde alle ihre jüdischen Gehülfen noch bis zum 1. März behalten, weil die Eröffnung des Jahrmarkts bevorsteht und die Behörde fürchtet, der Befehl des Polizeimeisters werde Unzufriedenheit erwecken. Die betroffenen Kaufleute haben eine Klage gegen die Gouvernementsbehörde eingereicht, weil diese den Befehl des Polizeimeisters überhaupt „gesetzmäßig" fand.
Akexan-pien, 11. Febr. Professor Koch ist heute hier eingetroffen. Derselbe beabsichtigt, sich morgen nach Oberägypten zu begeben.
New Uork, 10. Febr. Der Postdampfer „City of Chicago" der „Jnman Linie" in Liverpool, ist gestern wohlbehalten hier angekommen.
New - Nork, 11. Februar. Der Dampfer „Spain" von der National-Dampfschiffs-Kompagnie (C. Mesfing'schen Linie) ist gestern hier eingetroffen.
g^^ Fortsetzung der Tagesschau in der Beilage. ^W>
Reichsgerichts-Entscheidungen.
Die mittels eines patentirten Verfahrens hergestellten Nahrungs-, Genuß- und Arzneimittel genießen, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 25. Oktober 1890, ebenso wie das Verfahren den Patentschutz.
Die Vorschrift des Art. 249 b. Nr. 1 des Handelsgesetzbuchs bedroht die Mitglieder des Aufsichtsraths einer Aktiengesellschaft mit Strafe, welche wissentlich in ihren Darstellungen, in ihren Uebersichten über den Vermögensstand der Gesellschaft oder in den in der Generalversammlung gchalânen Vorträgen den Stand der Verhältnisse der Gesellschaft unwahr darstellen oder verschleiern. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, II. Strafsenat, durch Urtheil vom 29 November 1890 folgende Sätze ausgesprochen: Unter die Vorschrift des Art. 249 b. Nr. 1 fallen alle falschen Darstellungen, welche Beziehungen der Gesellschaft irgend welcher Art zum Gegenstände haben, sofern die Angaben für die Beurtheilung des Standes der Verhältnisse der Gesellschaft von Bedeutung sind. Gleichgültig ist, ob die Darlegungen Vermögensstücke und Schulden oder sonstige Interessen der Gesellschaft betreffen. Was insbesondere die von Mitgliedern des Aufsichtsraths in der Generalversammlung gehaltenen Vorträge anbetrifft, so fallen dieselben, wenn auch die subjektiven Voraussetzungen zutreffen, im Falle der Unwahrheit regelmäßig unter die Strafvorschrift. Ausnahmen sind nur denkbar, wenn die falschen Angaben außer jedem Zusammenhang mit Verhältnissen der Gesellschaft stehen und daher gar nicht in den Vortrag gehören, sondern nur bei Gelegenheit des Vor-