Einzelbild herunterladen
 

ISdinmtMll*

Preis :

M 9 Wart.

Hslbj.4M.S0Ps«.

Bierteljährlich t Marl 25 Pfg. Kür auswärtige

Nbonnenten

Mit dem betreffen» tat Poftausschlag. -ia einzelne Rum»

tut 10 Psg.

£j mini er Anzeiger.

AugLeich Arntttches gtrgon für Skcröt- und Lcrnökveis Kancru.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Bellage.

AnsertisnS-

PreiS:

Die Ispaltig« Barmondzeile eb» beten Staunt

10 Pfg.

Die -spalt. Zeil« 20 W

Die gspaltig-Letl«

80 Pfg.

Nr. 36. Donnerstag den

12. Februar. 1891

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein einfaches Kinder korallenarmband.

Verloren: Eine mesfingene Chaisenkapsel.

Entlaufen: Ein schwarzer Hühnerhund m. Geschl., auf den KamenBruno" hörend.

Hanau am 12. Februar 1891.

Tagesschau.

Berlin, 11. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König erle­digten heute Vormittag von 8 bis 9 Uhr Regierungs-Angelegenheiten, unter­nahmen hierauf eine Spazierfahrt und hörten von 10/2 Uhr ab die Vor­träge des Chefs des Zivilkabinets, des Ministers v. Goßler und des Fürsten Pleß.

Berlin, 11. Febr. Im Reichstage wurde, nach demRh. K.", heute zunächst der Antrag Menzer, betreffend die Ermäßigung der Tabak­steuer, angenommen. Seinen Antrag, betreffend das gleichzeitige Wirken von Missionaren verschiedener Konfession in denselben Bezirken der deutschen Schutzgebiete, begründend, tadelt Stöcker (kons.) die Aeußerungen des Majors v. Wißmann, welcher die katholische Mission weit über die evan- s Hijdft stellte, und wünscht, die Regierung möge das Eindringen der einen furche in das Missionsgebiet der anderen verhindern. Geheimer Legations- Litl) Dr. Kayser erklärt, die katholische Kirche habe niemals die Trennung verschiedener Missionsgebiete verlangt und stets die Unabhängigkeit der s Mission von staatlichem Einflüsse angestrebt. In gleichem Sinne hätten .sich die hervorragendsten protestantischen Gesellschaften ausgesprochen. Er F sei- überzeugt davon, daß die kolonialen Unternehmungen durch die Mission ' wesentlich gefördert würden, sie würden sich freuen über das gute Verhält­niß, worein die Kolonialabthcilung zu den verschiedenen Missionsgesell­schaften sich zu stellen suche. Dr. Windthorst meint, die Mission könne nur dann Erfolg haben, wenn sie unabhängig bleibe. Stöcker zieht seinen Antrag zurück. Es folgt die Berathung des Antrages Stöcker und j Genosse«, betreffend den Handel mit Spirituosen in den deutschen Schutz­gebieten. Rach der Begründung des Antrages erklärt Geheimrath Dr. Kayser, die Verwaltung sei bemüht, so weit als möglich der Brannt- weinausfuhr entgegenzuwirken. Dr. Windthorst schlägt den Uebergang zur motivirten Tagesordnung vor. Das Haus beschließt demgemäß.

Berlin, 11. Febr. Im Abgeordnetenhaus ^gelangt das Ein­kommensteuergesetz zur Berathung. Vom Paragraphen 1 (Subjektive Steuer­pflicht) werden die ersten drei Nummern angenommen. Bei Nummer 4 (Aktiengesellschaften und Konsumverein) erklärt, nach denFr. N." der Fi- ; nanzminister, die Besteuerung der Aktiengesellschaften und Konsumvereine sei I Doppelbesteuerung und keinerlei Fiskalität. Er empfiehlt die Regierungs­vorlage als goldenen Mittelweg zwischen der Kommissionssafsung und weitergehenden Anträgen.

Coblenz, 11. Febr. Das Eisenbahnbetriebsamt Coblenz gibt be­kannt: Die gestern gemeldete Wiedereröffnung des Trajektbetriebes Bingen- Rüdesheim hat wegen eingetretencn zu niedrigen Wasserstandes heute Vor­mittag wieder eingestellt werden müssen. (K. Z)

Wien, 11. Febr. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wird sich demPrag. Abdbl." zufolge Anfangs März zu kurzem Aufenthalt ' nach Miramar und sodann nach Korfu begeben, woselbst Ihre Majestät, wie bekannt, eine prächtige Villa erbauen läßt. Von Korfu aus ist eine - längere Orientreise geplant, ans welcher auch Jerusalem berührt werden dürfte.

^: , Wien, 11. Febr. (Fr. N.) DerNeuen Freien Presse" zufolge ist die Frage der Frachttarife zwischen den Handelsministerien von Oester­reich unb Ungarn durch den Austausch von Erklärungen geordnet, worin die vollständige Reziprozität bezüglich ber' Frachttarife für den Eisenbahn- I Saatentransport festgestekit wird. Es fei daher eine einseitige Tarifpolitik i künftig ausgeschlossen. Der ungarische Lokaltarif bleibe bestehen, erlange ! aber durchwegs für Transporte aus Oestet reich nach Ungarn Geltung; ebenso seien eventuelle Reformen des österreichischen Tarifs wirksam für Provenienzen aus Ungarn. Die. Verhandlungen mit Deutschland seien heute Pachmittag wieder ausgenommen worden.

Bern, 11. Febr. Bei der Kündigung des Handelsvertrages mit

Italien erklärte sich der Bundesraih bereit, über den Abschluß eines neuen Vertrages zur Erhaltung und Ausdehnung der wechselseitigen Handelsbe­ziehungen zu unterhandeln.

Mailand, 11. Febr. (K. Z.) Der neue Schatzminister Luzzatti hat die Direktoren der sämmtlichen sechs Zettelbanken zu einer Berathung nach Rom eingeladen, woraus in hiesigen Finanzkreisen geschlossen wird, daß die Frage der Schaffung einer Einheitsbank, als deren Anhänger der Minister selbst bekannt ist, demnächst auf die Tagesordnung gesetzt werden dürfte. Auch Crispi beabsichtigt Namens der Linken seinen Gesetzentwurf über diesen Gegenstand neuerdings in der Kammer einzubringen.

Paris, 11. Febr. Die belgische Regierung hat die mit Frankreich geschlossenen Verträge, betreffend Schifffahrt, Fabrikmarken rc. zum Anfang Februar 1892 gekündigt.

Paris, 11. Febr. Der oberste Rath der Arbeiterpartei erließ einen Aufruf an die Arbeiter Frankreichs, welcher dieselben zu einer öffentlichen Kundgebung am 1. Mai auffordert. Der Aufruf sagt, der gesetzliche acht­stündige Arbeitstag, worum es sich zunächst bei der Kundgebung handele, sei nur der erste Schritt zur gänzlichen Befreiung der Arbeiter. (F. N.)

Aus London berichtet dieA. C.": Der englischen Kunst auf der internationalen Kunstausstellung in Berlin eine würdige Vertretung zu ver­schaffen, läßt sich Prof. Lutteroth aus Hamburg angelegen sein, welcher sich seit einiger Zeit in England aufhält, um die bedeutendsten englischen Meister zu einer Betheiligung an der Ausstellung zu veranlassen. Seine Be­mühungen sind von sehr gutem Erfolg gekrönt, es sind ihm bereits etwa 60 Gemälde zur Verfügung gestellt worden, darunter Werke von Sir F. Leighton, Sir John Millais, Watts und Alma-Tadema.

Petersburg, 11. Febr. (K. Z.) Laut Verfügung des Kiewer Gouvernements dürfen die dortigen jüdischen Kaufleute erster Gilde alle ihre jüdischen Gehülfen noch bis zum 1. März behalten, weil die Eröffnung des Jahrmarkts bevorsteht und die Behörde fürchtet, der Befehl des Poli­zeimeisters werde Unzufriedenheit erwecken. Die betroffenen Kaufleute haben eine Klage gegen die Gouvernementsbehörde eingereicht, weil diese den Be­fehl des Polizeimeisters überhauptgesetzmäßig" fand.

Akexan-pien, 11. Febr. Professor Koch ist heute hier einge­troffen. Derselbe beabsichtigt, sich morgen nach Oberägypten zu begeben.

New Uork, 10. Febr. Der PostdampferCity of Chicago" der Jnman Linie" in Liverpool, ist gestern wohlbehalten hier angekommen.

New - Nork, 11. Februar. Der DampferSpain" von der National-Dampfschiffs-Kompagnie (C. Mesfing'schen Linie) ist gestern hier eingetroffen.

g^^ Fortsetzung der Tagesschau in der Beilage. ^W>

Reichsgerichts-Entscheidungen.

Die mittels eines patentirten Verfahrens hergestellten Nahrungs-, Genuß- und Arzneimittel genießen, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 25. Oktober 1890, ebenso wie das Verfahren den Patentschutz.

Die Vorschrift des Art. 249 b. Nr. 1 des Handelsgesetzbuchs be­droht die Mitglieder des Aufsichtsraths einer Aktiengesellschaft mit Strafe, welche wissentlich in ihren Darstellungen, in ihren Uebersichten über den Vermögensstand der Gesellschaft oder in den in der Generalversammlung gchalânen Vorträgen den Stand der Verhältnisse der Gesellschaft unwahr darstellen oder verschleiern. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, II. Strafsenat, durch Urtheil vom 29 November 1890 fol­gende Sätze ausgesprochen: Unter die Vorschrift des Art. 249 b. Nr. 1 fallen alle falschen Darstellungen, welche Beziehungen der Gesellschaft irgend welcher Art zum Gegenstände haben, sofern die Angaben für die Beurthei­lung des Standes der Verhältnisse der Gesellschaft von Bedeutung sind. Gleichgültig ist, ob die Darlegungen Vermögensstücke und Schulden oder sonstige Interessen der Gesellschaft betreffen. Was insbesondere die von Mitgliedern des Aufsichtsraths in der Generalversammlung gehaltenen Vor­träge anbetrifft, so fallen dieselben, wenn auch die subjektiven Voraus­setzungen zutreffen, im Falle der Unwahrheit regelmäßig unter die Straf­vorschrift. Ausnahmen sind nur denkbar, wenn die falschen Angaben außer jedem Zusammenhang mit Verhältnissen der Gesellschaft stehen und daher gar nicht in den Vortrag gehören, sondern nur bei Gelegenheit des Vor-