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Nr. 34.

Dienstag den 10. Februar.

1891

Amtliches.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 12. s Verloosung von Kurmärkischen Schuldverschreibungen sind die in der Anlage verzeichneten Nummern*) gezogen worden.

Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Mai 1891 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der nach dem 1. Mai 1891 fällig werdenden Zinsscheine Reihe XIII Nr. 8 nebst Zinsscheinanweisungen bei der Staatsschulden-Tilgungskasse, Tauben­straße Nr. 29 hierselbst, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmit­tags, mir Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäfts­tage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regicrungs-Hauptkassen und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskaffe.

Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kaffen schon vom 1. April d. Js. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden- Tilgungskaffe zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung . die Auszahlung vom 1. Mai 1891 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.

Mit dem 1. Mai 1891 hört die Verzinsung der verloosten Kurmârkischcn Schuldverschreibungen auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, aus der obigen v Anlage verzeichneten, noch rückständigen Kurmärkischen Schuldverschreibungen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung der- selben mit den Kündigungsterminen aufgehört hat.

Die Staatsschulden-Tilgungskaffe kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quiltungen werden von sämmtlichen oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin am 2. Januar 1891.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

*) Die Nummernliste liegt bei dem Königlichen Landrathsamt und den Stmerkaffen offen.

Bekanntmachung.

Postanweisungen nach der Südafrikanischen Republik.

Von jetzt ab sind nach der Südafrikanische» Republik (Transvaal) Postanweisungen bis zum Betrage von 10 Pfund Sterling zulässig.

Ueber die näheren Bedingungen ertheilen die Postanstalten Auskunft.

Berlin W., 5. Februar 1891.

Der Staatssekretär des Reichs-Postamts.

von Stephan.

Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.

Die Maul- und Klauenseuche auf dem Gehöfte der Gebrüder Arnold zu Gronau ist erloschen.

Hanau am 9. Februar 1891.

Der Königliche Landrath.

V. 891 I. V.: Baabe.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein farbiger Kinderhandschuh. Ein Taschenmesser. Ein goldenes Monogramm.

Gelandet: Vor einiger Zeit am Main bei Großauheim ein ca. 9 w langes Fichtenstämmchen; nähere Auskunft beim Herrn Bürgermeister zu Großauheim.

Entlaufen: Ein grauer Rattenpinscher.

Hanau am 10. Februar 1891.

Tagesschau.

Berlin, 9. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König unter­nahmen heute Vormittag gegen 9 Uhr früh eine Spazierfahrt und hatten hierauf eine kurze Besprechung mit dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts Freiherr» v. Marschall. Um 11 Uhr hörten Se. Majestät den Vor­trag des Chefs des Zivilkabinets und empfingen um iS3/* Uhr den zum Chef des Generalstabes der Armee ernannten General-Lieutenant Grafen v. Schlieffen zur Meldung.

Berlin, 9. Febr. Der Reichstag erledigte, nach dem „Rh. K.", heute die auf der Tagesordnung stehenden Wahlprüfungen nach den Kom­missionsanträgen. Die nächste Sitzung findet morgen statt; auf der Tages­ordnung steht der Etat der Zölle und Verbrauchssteuern.

Berlin, 9. Febr. Der „Reichsanz." bezeichnet die Behauptung im „Standard", wonach die neue Hamburger Gesellschaft für das südwestafri­kanische Schutzgebiet mit der angeblich geplanten Anglogerman Company sür Southwest-Afrika identisch sei, als unrichtig. Die vom „Standard" erwähnte Anglogerman Company stehe mit der kaiserlichen Regierung in Berlin in keiner Verbindung und habe überhaupt keine Konzession von der Reichsregierung erhalten, welche eine Konzession von nur annähernd so großem Umfange wie die der genannten Company neben derjenigen der deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika nichl anerkannte.

Berlin, 9. Febr. Die Kommisfron des Reichstages zur Vorbe- rathung des Krankenkasfengesetzes nahm heute Vormiltag ihre Sitzungen wieder auf, um die zweite Lesung des Gesetzes zu erledigen. Zu §. 1 wurde beschlossen, daß auch die in den Geschäftsbetrieben der Krankenkassen, Berufsgenossenschasten und Verficherungsanstalten beschäftigten Personen versicherungspflichtig sein sollen.

Berlin, 9. Febr. Der Reichskanzler hat nach erfolgter Zustimmung der Königlich großbritannischen Regierung und der Regierung ber Vereinig­ten Staaten von Amerika den bisherigen Königlich preußischen Oberamt­mann in Hechingen Freiherrn Arnold Senfft von Pilsach in Gemäßheit des Art. y Abschnitt 5 der Samoa-Akte von: 14. Juni 1889 zum Vor­sitzenden des Munizialraths von Apia ernannt.

Berlin, 9. Febr. Die „Berl. Politischen Nachrichten" bezeichnen die Meldung gewisser Blätter, daß die Regierung das Gesetz über die Rentengüter vollständig umgearbeitet dem Landtage vorzulegen beabsichtige, für unrichtig.

Berlin, 9. Febr. Die mittels des Reichspostdampfers „Elbe" be­förderte Post aus Australien (Abgang aus Sydney am 5. Januar) ist in Brindisi eingetroffen und sollte für Berlin heute Vormittag zur Ausgabe gelangen.

Bremen, 9. Febr. Nach hier eingetroffenen Nachrichten aus Lon­don ist der norddeutsche Lloyddampfer „Schwan" mit dem Dampfer „De- lambre" zusammcngestoßen. Der „Delambre" ist gesunken, der „Schwan" wurde am Bug beschädigt. Näheres fehlt. — Der neuerbaure Lloyddampfer „Weimar" in Glasgow ist heute Mittag glücklich vom Stapel gelaufen.

(Fr. N.)

München, 9. Febr. Der Prinzregent hat ein Handschreiben an den Minister des Innern gerichtet, in welchem er über die zu seinem be­vorstehenden 70. Geburtsfeste beabsichtigten Stiftungen im Interesse der Linderung der Noth oder zur Förderung von Kunst und Handwerk durch freiwillige Gaben Einzelner oder durch entsprechend bemessene Zuwendungen größerer leistungsfähiger Körperschaften seine Freude und Zustimmung aus­spricht. Dagegen würde es seinen landesväterlichen Anschauungen und In­tentionen durchaus zuwiderlaufen, wenn aus bestehenden Stiftungen Mittel entnommen oder Sammlungen, die einen Zwangskarakter tragen, veranstal­tet werden sollten. (N. A. Z.)

Wien, 9. Febr. Die „Fr. N." schreiben: Der Wahlaufruf der vereinigten Linken erklärt: Die Deutschen wollen die nationale Ent­wickelung der nichtdeutschen Volksstämme nicht verkümmern, könnten aber gewisse Ansprüche staatsrechtlichen Karakters, welche das ganze ein­heitliche Gefüge der Staatsverwaltung in Frage stellten, nicht zugeben,wie sie auf den Schutz der eigenen Nationalität im Umfange des ganzen Reiches mit allem Nachdrucke bedacht sein müssen. Sie wünschten, daß diese Streit­fragen nicht immer wieder aufgeworfen, vielmehr zunächst Raum geschaffen werde für gedeihliche Reformen, wofür ihnen die Mitwirkung der anderen