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Nr. 28.

Dienstag den 3. Februar.

1891

Bekanntmachungen Kömgl. Landrathsawrs.

Der Vorstand der Jnvaliditäts- und Altersversicherungsanstalt Hessen- Nassau hat sich dahin schlüssig gemacht, von der Einrichtung eigener Marken-Verkaufsstellen (§. 99 Absatz 2 des Reichs-Gesetzes vom 22. Juni 1889), welche den Vertrieb der Marken auf Kosten und Gefahr Ler Anstalt neben der Post zu besorgen hätten, vorläufig ganz abzusehen, dagegen Privatpersonen, welche in ihren Verkaufsläden die Marken der Anstalt auf eigene Bestellung und Gefahr zu vertreiben sich bereit erklären, dadurch zu unterstützen, daß denselben auf Kosten der Anstalt ein Aus­hängeschild mit der AufschriftMarken-Verkaufs-Stelle der Jnvaliditäts- und Alterversicherungsanstalt Hessen-Nassau" portofrei zugestellt wird. Dieses Schild würde Eigenthum der Anstalt bleiben und zurückzuliefern sein, falls der Vertrieb der Marken eingestellt wird.

Cassel den 14. Januar 1891.

Der Vorstand

gez. E. von Hundelshausen,

Nr. 542 V. A. Landcsdirektor.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, vorstehende Mittheilung in der Gemeinde in ortsüblicher Weise mit dem Hinzufügen bekannt zu machen, daß etwaige Bewerbungen bei mir einzureichen sind.

Hanau am 26. Januar 1891.

Der Königliche Landrath.

J. 57 J. V.: Baabe.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, nachfolgende Bekanntmachung > Les landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen.

Hanau am 30. Januar 1891.

Der Königliche Landrath.

L. 9 J. V.: Baabe.

Landwirtschaftlicher Kreis-Verein Hanau.

Nächste Versammlung Samstag den 7. Februar, Nach­mittags 2 Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau.

Tagesordnung:

1) Bildung von Zuchtverbänden und Beschaffung von Simmenthaler Zuchtvieh aus der Schweiz.

2) Verminderung der Sperlinge; Referent: C. Lattich III.

3) Die landwirthschaftliche Ausstellung in Hanau und Wahl des Hauptkomitees.

Der Vorstand.

Der Valentin Winter und Frau aus Dorndürkheim, Kreises Worms, haben auf den Hirzbacher-Höfen bei Marköbel ihr dort einige Zeit ver­pflegtes Kind ohne Fürsorge zurückgelasten. Um Nachforschung und Mit­theilung des Aufenthaltsorts der Eheleute Winter wird ersucht.

Hanau am 2. Februar 1891.

Der Königliche Landrath.

A. 195 _____________I. V.: Baabe._______________

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Vom Wasenmeister am 31. v. Mts. eingefangen: Ein kleiner gelber Hund, ein grauer Pinscher, ein grau-gelber Pinscher und ein schwarzer Pinscher mit gelben Abzeichen; sämmtliche m. Gcschl.

Zugelaufen: Ein weißer Jagdhund, dunkelbraun gefleckt, auf beiden Seiten dunkle Placken und braune Ohren, m. Geschl.

Gefunden: Eine rothbraune Kaputze. Ein Packet mit ein Paar Stiefeln nebst Arbeitshose (in einem Laden liegen geblieben). Ein Muff mit Handschuhen nebst grauem Kragest auf dem Maineis am 18. v. Mts. (nachträglich abgeliefert).

Verloren: Ein Uhrgehängsel, bestehend aus schwarzem Stein mit Goldbügel.

Hanau am 3. Februar 1891.

t Parlamentsscha«.

In der letzten Woche tagten drei Parlamente neben einander.

Der Reichstag setzte die Etatsberathungen fort und erörterte dabei verschiedene Fragen von allgemeinerem Interesse. Bei dem im Etat des Reichsamts des Innern ausgeworfenen Zuschuß des Reichs für die Jnvaliditäts- und Altersversicherung im Betrage von 6 213 510 Mark wurde von freisinniger Seite zwar auf die vermeintlichen Schwierigkeiten der Ausführung des Gesetzes und auf die angeblich im großen Publikum herrschende Abneigung hingewiesen; aber diese Bemerkungen waren keines­wegs dem Geist der Agitationen entsprechend, welche gegen das Inkrafttreten des Gesetzes vor einigen Wochen und Monaten von der Presse angestellt wurden; im klebrigen wurden die vorgebrachten Bedenken seitens des Staats­sekretärs des Innern durch beruhigende Erklärungen widerlegt und die Po­sition bewilligt. Weiter wurde das Auswanderungswesen besprochen und bei dieser Gelegenheit von dem Staatssekretär die Erklärung abgegeben, daß nach wie vor die Absicht bestehe ein Auswanderungsgesetz vorzulcgen, daß aber zuerst die Wirkung der in Hamburg und Bremen selbst neuerdings erlassenen Vorschriften über das Auswanderungswesen abgewartet werden solle. Eine zweitägige Debatte knüpfte sich an den TitelReichsgesund­heitsamt", bei welchem die Freisinnigen den Antrag eingebracht hatten, das im Jahre 1883 erlassene Verbot der Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs aufzuheben. Die Debatte zog auch das Viehseuchengesetz, welches von meh­reren Seiten als unzulänglich und reformbedürstig bezeichnet wurde, in Betracht und erweiterte sich dann zu einer abermaligen Besprechung der Nothwendigkeit einer Erleichterung und Verbilligung der Volksernährung im Allgemeinen, sür welchen Zweck von freisinniger Seite die Aufhebung des erwähnten Einfuhrverbots befürwortet wurde, während seitens der Re­gierung die Nothwendigkeit der Aufrechterhaltung des Verbots allein mit der Gesundheitsschädlichkeit des Genusses der amerikanischen Schweinepro­dukte begründet, zugleich aber auch erklärt wurde, daß mit der Aufhebung des Verbots vorgegangen werden solle, sobald eine Gewähr dafür vorhanden sei, daß der Grund für den Erlaß des Verbots weggefallen und eine An­steckungsgefahr für das Inland von der Einfuhr amerikanischen Fleisches nicht mehr zu erwarten sei. Es sind in Amerika selbst seitens der deutschen Konsuln neue Ermittelungen veranstaltet worden, deren Resultat aber noch nicht vorliegt. Freisinniger- und sozialdemokratischerseits wurden in dem Verbot und seiner Aufrechterhalung. nur wieder agrarische Rücksichten ge­funden, konservativerseits hinwiederum das Interesse der deutschen Vieh­zucht und der landwirthschaftlichen Bevölkerung an der Aufrechterhaltung des Verbots begründet. Der freisinnige Antrag wurde mit 133 gegen 106 Stimmen abgelehnt.

Es mag ferner noch aus den Debatten des Reichstags erwähnt wer­den, daß bezüglich der Organisation des Reichsversicherungsamts und der Revision des Unfallversicherungsgesetzes mehrere Wünsche laut wurden, welche seitens des Staatssekretärs von Boetticher eine eingehende Würdigung erfuhren, ferner, daß von mehreren Seiten befürwortet wurde, bei dem Bau des Reichstagsgebäudes von Sparsamkeitsrücksichten abzusehen wogegen der Schatzsekretär, Freiherr von Maltzahn, sehr eindringliche Vor­stellungen erhob; irgend welche praktischen Schlußfolgerungen wurden indeß aus den Wünschen nicht gezogen, vielmehr der Etat des Reichsamts des Innern abgesehen von einer vorläufig zurückgestellten Position für den Neubau eines Reichsversicherungsamts unverändert genehmigt. Bei der Berathung des Etats des Reichsschatzamts wurde von Herrn von Kardorff die Gold- und Silberwährung zur Sprache gebracht; der Reichsbankpräsi­dent Koch wies indeß seinen Ausführungen gegenüber nach, daß in der gegenwärtigen Lage der Dinge kein Anlaß zu einer Aenderung unseres Währungsspftems liege.

Das Herrenhaus hatte, wegen Ablebens des Herrn von Rochow einen neuen ersten Vizepräsidenten zu wählen und wählte als solchen Herrn von Manteuffel-Krossen. Ein Antrag auf Bildung einer Behörde für die Interessen der Wasserwirthschaft wurde einer Kommission zur weiteren Be­rathung gegeben, ferner wurden eine Anzahl kleinerer Gesetze (Abänderung der Spnodalordnung, Hundesteuergesetz, Gesetz über die Aufsicht über die Amtsrichter, Gesetz über die außerordentliche Armenlast u. s. w.) erledigt;