Einzelbild herunterladen
 

?wH: -Ihrllch 9 Statt. H»lbj.E.b«ßk. Vierteljährlich

• Marl 25 Pf^ Bür auJioärrta« Abonnenten eit dem betreffen, toi Postnnfschl«,. »teetn^lneSinm.

-mr 10 St».

Hanauer Aiyeizer.

Kugteich Amtliches Krgcm für SicröL- und Lanökveis Kcrncru.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

gnferttene- $rei»:

Die ifpaltige »armondzeile et deren Saam io Psg.

Xie -»alt. gefl» »Pf,.

»j«z»aiUg-Lâ

30 Pf,.

Nr. 25.

Freitag den 30. Januar.

1891

Amtliches.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 12. Berloosung von Kurmärkischen Schuldverschreibungen sind die in der Anlage verzeichneten Nummern*) gezogen worden.

Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Mai 1891 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der nach dem 1. Mai 1891 fällig werdenden Zinsscheine Reihe XIII Nr. 8 nebst Zinsscheinanweisungen bei der Staatsschulden-Tilgungskasse, Tauben­straße Nr. 29 hierselbst, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmit­tags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäfts­lage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Hauptkasfen und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskasse.

Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon vom 1. April d. Js. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden- Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Mai 1891 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.

Mit dem 1. Mai 1891 hört die Verzinsung der verloosten Kurmärkischen Schuldverschreibungen auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der obigen Anlage verzeichneten, noch rückständigen Kurmärkischen Schuldverschreibungen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung der­selben mit den Kündigungsterminen aufgehört hat.

Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin am 2. Januar 1891.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

*) Die Nummernliste liegt bei dem Königlichen Landrathsamt und den Steuerkassen offen.

Bekanntmachung.

Wegfall der gestempelten Briefumschläge und der gestempelten Streifbänder.

Seit dem 10. Dezember 1890 werden gestempelte Briefum­schläge und gestempelte Streifbänder von den Vcrkehrsanstalten nicht mehr verkauft. Von demselben Zeitpunkt ab läßt die Rcichs- Postverwaltung derartige Werthzeichen überhaupt nicht mehr Herstellen und zum Verkauf bringen; dem Publikum bleibt überlassen, ungestempelte Brief- nmschläge und Streifbänder zu verwenden und mit den erforderlichen Frei­marken zu bekleben.

Die in den Händen des Publikums befindlichen gestempelten Brief- «mschlägc und gestempelten Streifbänder neuerer Art können bis aus Weiteres noch verwendet werden. Dagegen behalten die Brief­umschläge und Streifbänder mit Werthzeichen älterer Art nur noch bis zum 31. Januar 1891 ihre Gültigkeit.

Berlin W., 20. Januar 1891,

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

von Stephan.

Bekanntmachung.

Einziehung der Postwerthzeichen älterer Art.

Seit dem 1. Dezember 1890 werden bei den Verkehrsanstalten nur noch Postwerthzeichen neuerer Art verkauft.

Die noch in den Händen des Publikums befindlichen Postwerth­zeichen älterer Art (Freimarken, sowie gestempelte Briefumschläge, Postkarten, Streifbänder und Postauweisungs-Formulare) können noch bis:

zum 31. Januar 1891 zur Frankirung von Postsendungen verwendet werden.

Vom 1. Febru ar 18 91 ab verlieren die älteren Post­werthzeichen ihre Gültigkeit.

Dem Publikum soll indeß gestattet sein, die bis dahin nickt verwen­deten Postwerthzeichen älterer Art bis spätestens zum 31. März 1891 gegen neue Werthzeichen gleicher Gattung und von entsprechendem Werthe umzutauschen. Gestempelte Briefum­schläge und gestempelte Streifbänder werden gegen Freimarken zu 10 und 3 Pfennig umgetauscht; die Herstellungskosten werden mit 1 Pfennig für jeden gestempelten Briefumschlag und '/z Pfennig für jedes gestempelte Streifband baar erstattet. Der Umtausch der älteren Postwerthzeichen gegen neue wird an den Postschaltern bewirkt.

Postsendungen, welche nach dem 31. Januar 1891 noch mit Werth- zeichen älterer Art zur Auflieferung gelangen, werden dem Absender zurück­gegeben, oder wenn dies nicht thunlich sein sollte, als unfrankirt behandelt werden.

Vom 1. April 1891 ab sind die Verkehrsanstalten zum Umtausch älterer Postwerthzeichen nicht mehr befugt.

Berlin W., 13. Januar 1891.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts, von Stephan.

Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.

Der 16 Jahre alte Karl Heinrich Hebel von Großauheim hat sich am 20. d. Mts. aus der elterlichen Wohnung entfernt und ist dessen Aufenthalt bis jetzt unbekannt.

Derselbe ist von mittlerer Statur, hat dunkle Haare, schwarze Augen, volles rundes Gesicht und war bei seinem Weggange bekleidet mit schwarzem weichem Filzhut, schwarzem Jaquet, eben solcher Hose und Weste, sowie Zugstiefeln.

Um Fahndung, Anhaltung im Ermittelungsfalle und Nachricht anher wird ergebenst ersucht.

Ha»au am 28. Januar 1891.

Der Königliche Landrath

P. 641________________________v. Oertzen._____________________________

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Eine rothe Kaputze. Eine schwarze Schürze.

Geländet: Floßholz am Mainufer; nähere Auskunft darüber er­theilt Joseph Kopp in Kesselstadt.

Entlaufen: Zu Niederissigheim am 26. ds. Mts. ein brauner glatthaariger Hühnerhund w. Geschl.

Hanau am 30. Januar 1891.

NR. Politische Uebersicht.

Kaisers Geburtstag ist, vom herrlichsten Frühlingswetter be­günstigt, in Berlin und dem ganzen Deutschen Reiche, nicht minder auch von allen in der Ferne weilenden treuen Söhnen des Vaterlandes mit der­jenigen Herzenswärme und hoffnungsfreudigen Begeisterung gefeiert worden, wie sie der hohen Liebe und Verehrung entspricht, welche der um das Wohl seines Volkes rastlos bemühte Herrscher sich in so reichem und verdientem Maße erworben hat. Kaiser Wilhelm geht seinem Volke in treuer hingebender Pflichterfüllung, in ernster, angespannter Berufsthätigkeit mit gutem Beispiel voran, und sein Vorbild treibt jeden, der Herz und Karakter rein erhalten hat von den Einflüsterungen des krassen Materialis­mus, welcher von gewissen Subjekten den Arbeitermassen in allen möglichen und unmöglichen Formen gepredigt wird, zur gewissenhaften Nacheiferung an. Wer es fertig bringt, die Bedeutung des Kaisergeburtstages zu ignoriren, beweist damit, daß er der Zugehörigkeit zum deutschen Volke unwürdig ist, denn wer etwas auf sich und seine Nation hält, wird sich dafür bedanken, von den sozialdemokratischen Charlatanen am Narrenseil geführt und zum Stiefelputzer der übrigen Nationen degradirt zu werden!

Eisgang und Hochwasser ist in den deutschen Gauen bis jetzt ziemlich gnädig verlaufen, wozu die rechtzeitigen, der persönlichen Anregung