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Nr. 22.

Dienstag den 27. Januar.

1891

Zu Kaisers Geburtstag.

Heute, am 27. Januar tritt unser Kaiser und König in sein 33. Lebensjahr ein. In Preußen ist es eine gute Tradition, daß das gesammte Volk an Königs Geburtstag warme Segenswünsche zum Throne empor­sendet. In diesem Jahre aber hat Preußen und Deutschland ganz besonderen Grund, seiner Verehrung, Liebe und Dankbarkeit Ausdruck zu geben. Als Kaiser Wilhelm II. die Regierung antrat, trauerte die Nation uni zwei große Todte, die in kurzer Zeit von ihr ge­gangen waren. Die Liebe, die sich Kaiser Wilhelm I. und Kaiser Friedrich erworben hatten, konnte sich nicht sofort in gleicher Stärke auf den Enkel und Sohn übertragen, der in der großen Zeit der Errichtung des Kaiserthrones noch ein Kind und dem es noch nicht beschiedcn gewesen war, mit seiner Persönlichkeit Allen

sichtbar hervorzutreten und zu den Herzen des Volkes zu dringen. Den auswärtigen Nationen, die nicht ohne Besorgniß auf den jungen thatkräf­tigen, vielleicht unruhigen und ruhmsüchtigen Herrscher sahen, mußte Kaiser Wilhelm II. erst beweisen, daß er in den Fußtapfen seines Vaters und seines Großvaters zu wandeln und wie sie ein Schirmer des Friedens zu sein entschlossen war. Schneller, als Manche erwartet hatten, gelang deni jungen Kaiser diese Aufgabe und in demselben Maße, wie er dabei in glücklichster Weise seine Persönlichkeit einsetzte, mehrte sich der Schatz der Verehrung für seine Person.

Nachdem die erste große Aufgabe vollbracht war, wandte sich der Kaiser den inneren Angelegenheiten zu, und welche Summe von Anregungen und Ent­schlüssen, von kühner Initiative, von unverzagter Thatkraft in der Lösung der schwierigsten Probleme zum gemeinen Besten liegt gerade, wenn wir zurückblicken, in dem abgelaufenen Lebensjahre beschlossen. Wir brauchen die Arbeiten, die der Kaiser, und zwar er höchstpersönlich, in Fluß gebracht hat, nicht einzeln aufzuzählen; schon in dem Rückblick auf das abgelaufene Kalender­jahr sind sie in ihrer Gesammtheit gemustert worden und Jeder kennt sie, Jeder nimmt an ihnen Theil. Das Bezeichnende ist vor Allem, daß jede einzelne dieser Aufgaben den zusätzlichen TitelReform" trägt.

So ist Kaiser Wilhelm II. der Nation immer mehr in dem Lichte eines Reformators erschienen, der mit unbefangenem Blick die Schäden der

Amtliches.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 12. Verloosung von Kurmärkischen Schuldverschreibungen sind die in der Anlage verzeichneten Nummern*) gezogen worden.

Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen'Kapitalbeträge vom 1. Mai 1891 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der nach dem 1. Mai 1891 fällig werdenden Zinsscheine Reihe XIII Nr. 8 nebst Zinsscheinanweisungen bei der Staatsschulden-Tllgungskasse, Tauben­straße Nr. 29 hierselbst, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmit­tags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäfts­lage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Hauptkassen und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskasse.

Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon vom 1. April d. Js. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden- Tllgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Mai 1891 ab bewirkt.

Der Setrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale Mückbehalten.

Mit dem 1. Mai 1891 hört die Verzinsung der verloosten Kurmärkischen Schuldverschreibungen aus.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der obigen Anlage verzeichneten, noch rückständigen Kurmärkischen Schuldverschreibungen

Gesellschaft studirt und sie mit edlem Gerechtigkeitssinn und zielbewußter Willensenergie zu bessern und zu heilen bestrebt ist. Das schwerste Stück, das er sich vorgesetzt, ist die Neuordnung der sozialen Verhältnisse, welche nicht bloß den Gegenstand der Sozialreform im engeren Sinne ausmachen, sondern auch in die anderen Reformen, Steuer-, Gemeinde-, Schulreform, hinein­spielen. Freilich gibt es Kreise, die mit gewissen Be­fürchtungen die Entschiedenheit des Kaiserlichen Vor­gehens betrachten, sei es, daß ihr Urtheil von besonderen Interessen bestimmt wird, sei es, daß sie überhaupt die Möglichkeit des Gelingens der Versuche bezweifeln, die Klassengegensätze friedlich zu schlichten und den durch Noth oder künstlich erzeugte Mißgunst aufgeregten, zur Monarchie gleichgültig oder feindlich gestimmten Volkstheil

I endgültig der revolutionären Propaganda abzugewinnen. Selbst wenn die I Engherzigen oder Ungläubigen nicht irrten, bliebe das kaiserliche Streben noch so edel und groß, daß es die tiefste Sympathie aller Patrioten erwecken muß. Aber es ist ein Irrthum, daß das hohenzollernsche Königthum wohl den historischen Beruf, Schützer der Armen und Hilfsbedürftigen, Träger neuer Zeitgedanken zu sein, nicht aber auch die Macht habe, die gährenden Elemente mit friedlicher Gewalt zu zwingen. In weiten Schichten ist be­reits das sichere Gefühl vorhanden, daß Kaiser Wilhelm der Agitation der Sozialdemokratie wider die Monarchie die Spitze abgebrochen hat; machen sich doch sogar aus der Sozialdemokratie selbst heraus Stimmen geltend, welche betonen, daß eine von sozialem Geiste erfüllte Monarchie einer bürgerlichen Republik weit vorzuziehen sei und unbefangener betrachtet werden müsse, als es bisher geschehen.

Wer sieht nicht die merkwürdige Wandlung: Am Anfang des Jahrhunderts der Siegeszug der Ideen der französischen Revolution von individueller Freiheit und demokratischer Staatsordnung, im letzten Jahr­zehnt desselben Jahrhunderts der Gedanke der sozialen Freiheit in Ver­wirklichung begriffen durch eine lebensvolle im Herzen des Volkes uner­schütterlich fest begründete Monarchie! In alter Treue rufen wir: Heil dem Kaiser und König, mit inniger Dankbarkeit und Zuversicht: Heil dem Reformator!

wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung der­selben mit den Kündigungsterminen aufgehört hat.

Die Staatsschulden-Tllgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin am 2. Januar 1891.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

*) Die Nummernliste liegt bei dem Königlichen Landrathsamt und den Steuerkassen offen.

BekanntmamnngeN König!. Landrathsamts.

Kekanntmachung.

Folgende in Gemäßheit des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889 über die Jnvaliditäts- und Altersversicherung bei der unteren Verwaltungsbehörde anzubringenden Anträge werden im Kreis Ausschutz-BÜreatt Zimmer 17 des Landrathsamls nur an den Marktlagen Dienstag, Freitag und Sonnabend von Vormittags 9 bis Mittags 1 Uhr entgegengenommen:

1) Anträge auf Bewilligung von Jnvaliditäts- und Altersrenten (§. 75 Abs. 1 des Gesetzes).

2) Anträge auf Befreiung von der Berstcherungspflicht nach §. 4 Abs. 3 des Gesetzes.

Nach dieser Bestimmung sind nämlich solche Personen, welche vom Reich, von einem Bundesstaate oder einem Kommunalverband e