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Nr. 21.
Montag den 26. Januar.
1891
Amtliches.
Auf Grund der Rundverfügungen des Herrn Medizinal-Ministers vom 17. Dezember 1889 und vom 20. November 1890, von denen erstere den Hebammen des hiesigen Bezirks bei den vorjährigen Nachprüfungen bereits zur Kenntniß gebracht worden ist, haben die Hebammen in Bezug auf die standesamtliche Anmeldung der Geburten und Todtgeburten zu verfahren, wie folgt:
1) Standesamtlich anzumelden sind alle Geburten
a. von lebenden, reifen Kindern,
b. von Leibesfrüchten, welche nach der Geburt Leben, wenngleich nur wenige Augenblicke hindurch, gezeigt haben, ohne Rücksicht auf ihr Alter und ihre Lebensfähigkeit.
2) Ferner sind standesamtlich anzumelden alle Todtgeburten
a. von reifen Kindern,
b. von solchen Leibesfrüchten, deren Fruchtalter mehr als 7 Kalendermonate beträgt,
c. von solchen Früchten, bei denen es zweifelhaft ist, ob sie das unter b angegebene Alter haben.
3) Standesamtlich sind nicht zu melden die Todtgeburten solcher Früchte, aus deren Beschaffenheit mit unbedingter Zuverlässigkeit ein geringeres Alter als von 7 Kalendermonaten oder 210 Tagen hervsrgcht.
Die Hebammen werden hierbei auf die Paragraphen 42 und 71 des Preußischen Hebammenlehrbuchs (S. 27 u. 53) und auf die Vorschriften des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes (siehe ebendaselbst Seiten 307 u. 308) aufmerksam gemacht.
Cassel am 16. Januar 1891.
Der Regierungs-Präsident. Rothe.
Auf den Bericht vom 6. August d. Js. will Ich dem mit dem Sitze in Berlin zu errichtenden „Feuerversicherungs-Verbände deutscher Fabriken" unter Genehmigung des anliegenden Statuts vom 10. Juli 1890 hierdurch die Rechte einer juristischen Person verleihen. Diese Verleihung erfolgt jedoch nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalte, daß die Gesellschaft ihre Geschäftsthätigkeit nicht eher beginnen darf, bis die in §. 42 des Statuts vorgesehenen baaren Einzahlungen auf den Betriebs-Fonds und die Belegung des Restes durch Solawechsel der Aufsichtsbehörde nachgewiesen worden sind, und daß die ertheilte Konzession erlischt, wenn der gedachte Nachweis nicht binnen sechs Monaten — von der Behändigung der gegenwärtigen Sta- kutsgenehmigung ab gerechnet — geführt wird.
Narva am 18. August 1890.
Wilhelm, «.
Zugleich für den Justiz- Für den Minister für Handel und
Minister: Gewerbe:
Herrfurtb. von Boctticher.
An die Minister des Innern, der Justiz und für Handel und Gewerbe.
Vorstehender Allerhöchster Erlaß wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Verband die im §. 42 des Statuts vorgesehenen baaren Einzahlungen auf den Betriebsfonds und die Belegung des Restes durch Solawechsel nachgewiesen hat und daß die Veröffentlichung des Statuts in Stück 41 des Amtsblattes der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin vom Jahre 1890 erfolgt ist.
Cassel am 13. Januar 1891.
Der Regierungs-Präsident. J. V.: v. Pawel.
VekanntmamungeK Königl. Landrathsvmts.
Nach einer Mittheilung Großherzoglichen Kreisamts Offenbach ist in der Gemeinde Bürgel die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Hanau am 26. Januar 1891.
Der Königliche Landrath
V. 495 . I. V,: Baabe.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Zugelaufen: Ein grauer Hund und ein braun und schwarzer Hund, beide m. Geschl.
Vom Wasenmeister am 23. d. M. eingefangen: Ein gelber Pinscher m. Geschl.
Gefunden: Ein Griffelkasten. Ein Paar schwarze Handschuhe (in einem Laden liegen geblieben). Ein Stück Kleiderzeug. Ein schwarze Schürze mit Spitzen. Ein s. g. Hintergarter von einem Wagen.
Hanau am 26. Januar 1891.
Tagesschau.
Berlin, 24. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute früh von 10 Uhr ab die Vorträge des Reichskanzlers, des Chefs des Gcr.eralstabes der Armee und des Chefs des Militärkabinets entgegen und empfingen um 1 Uhr zahlreiche militärische Meldungen.
Berlin, 24. Jan. In der heutigen (51.) Sitzung des Reichstages, der die Staatssekretär Dr. v. Boetticher und Freiherr v. Maltzahn beiwohnten, wurde zunächst der zu Wien am 2. Dezember v. I. abgeschlossene Vertrag, betreffend den Anschluß der österreichischen Gemeinde Mittelberg an das Zollsystem des Deutschen Reichs, in dritter Berathung genehmigt und sodann die zweite Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1891—92 fortgesetzt, die bei Titel 1 Kapitel 13 a der ordentlichen Ausgaben des Spezial Etats des Reichsamts des Innern (Reichs-Versicherungsamt) stehen geblieben war. Die Ausgaben für diese Behörde sind gegen den vorjährigen Etat von 446 185 Mk. auf 743 725 Mk., also um 297 540 Mk. erhöht, namentlich, weil die Durchführung der Alters- und Invaliditäts-Versicherung die Einrichtung einer eigenen Abtheilung mit einem Direktor und zunächst sechs Beamten, sowie ein eigenes Rechnungsbureau verlangt. Nach einem kurzen Bericht des Abg. Grafen v. Behr brachte der Abg. Goldschmidt die Bedenken zur Sprache, die in berufsgenossenschaftlichen Kreisen bezüglich der Zusammensetzung des Reichs-Versicherungsamts und des Ueberwiegens der juristischen Kräfte desselben im Vergleich mit den technisch gebildeten und erfahrenen laut geworden sind. Staatssekretär Dr. v. Boetticher erwiderte darauf, daß ein Antrag des Präsidenten des Amts, ihm mehr Techniker zu überweisen, wenn genügend begründet, auch die Zustimmung der Zentralverwaltung finden würde. Im Uebrigen könne der feste Plan des Etats nicht umgestoßen werden. Nach längerer Verhandlung, an welcher sich Abgeordnete aller Parteien betheilig- ten, wird die Vorlage angenommen.
Berlin, 24. Januar. Das Herrenhaus erledigte, nach den „Fr. N." den Bericht über die Konsolidation der preußischen Staatsanleihen, wählte Manteuffel zum ersten Vizepräsident, erledigte dann Petitionen und genehmigte die Vorlage über die außerordentliche Armenlast nach langer Debatte nach den Vorschlägen der Kommission.
Berlin, 24. Januar. In der heutigen (20.) Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses wurde, nach der „Nordd. Allg. Ztg.", zunächst der Gesetzentwurf, betreffend Abänderung der Kirchengemeinde- und Synodalordnung für die östlichen Provinzen, in erster Berathung erledigt; die zweite Berathung wird im Plenum stattfindcn. — Die erste Berathung der S p e r r g e l d e r - V o r l a g e leitete Ministerpräsident, Reichskanzler von Caprivi, ein. Derselbe berührte kurz die vorigjährige Vorlage nach Jnbalt und Zweck und betonte, daß dieselbe wesentlich deshalb nicht zu Stande gekommen sei, weil die Zustimmung des Zentrums nicht zu erlangen gewesen. So lange aber diese Zustimmung fehlte, war auch der Zweck der Vorlage verfehlt. Diese Lage aber aus eigener Initiative zu ändern, vermochte die Regierung nicht. Inzwischen hätten die katholischen Bischöfe in Köln zwei Beschlüsse gefaßt: einen in Bezug auf die Volksschule, auf welchen die Regierung nicht eingehen konnte, einen zweiten, betreffend die Sperrgelder; und die Staatsregierung glaubte prüfen zu müssen, wie weit sie auf diese Vorschläge, ohne das Staatsiutcresse zu verletzen, eingehen könne. Der Wunsch der Bischöfe ging dahin, statt der Rente das Kapital selbst zu erhalten, wogegen die Bischöfe die Entschädigung der beschädigten Interessenten übernehmen und zur rechtlichen Geltendmachung der Ansprüche in jeder Diözese eine Kommission eingesetzt und der Rest des Kapitals zu näher bezeichneten Diözesanzwecken verwendet werden sollte. Die Staatsregierung glaubte diese Vorschläge nicht zurückweisen zu sollen. Auch diejenigen, welche der Meinung gewesen, daß den Bischöfen nicht so großes Kapital übergeben werden dürfe, könnten dem jetzigen Modus um so mehr justimmen, als wahrscheinlich nicht viel Kapital zur freien Ver-