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Hanmer Anzeiger.
Kugteich Amtliches Hrgcrn für Skcröt- unö LanöKveis Kcrncru.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 20.
Samstag den 24. Januar.
1891
Amtliches.
Bekanntmachung.
Wegfall der gestempelte» Briefumschläge und der gestempelten Streifbänder.
Seit dem 10. Dezember 1890 werden gestempelte Briefumschläge und gestempelte Streifbänder von den Verkehrsaustalten nicht mehr verkauft. Von demselben Zeitpunkt ab läßt die Reichs- Postverwaltung derartige Werthzeichen überhaupt nicht mehr Herstellen und zum Verkauf bringen; dem Publikum bleibt überlassen, ungestempelte Briefumschläge und Streifbänder zu verwenden und mit den erforderlichen Freimarken zu bekleben.
Die in den Händen des Publikums befindlichen gestempelten Briefumschläge und gestempelten Streifbänder neuerer Art können bis auf Weiteres noch verwendet werden. Dagegen behalten die Briefumschläge und Streifbänder mit Wcrthzeichen älterer Art nur noch bis zum 31. Januar 1891 ihre Gültigkeit.
Berlin W., 20. Januar 1891.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
von Stephan.
Bekanntmachung.
Der Königliche Rentmeister Bell zu Hanau hat unter seiner vollen persönlichen Verantwortlichkeit mit unserer Genehmigung seinen Privatge- hülfen Heinrich Dietrich zur Erthcilung von Quittungen über Zahlungen an die Steuer- und Forstkasfe II dortselbst bevollmächtigt.
Cassel den 19. Januar 1891.
Königliche Regierung,
Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.
1047 Schönian.
BekanNtmachungeN Königs. Landrathsamts.
Nach Beschluß des Bundesraths vom 24. April 1882 findet auch für das Jahr 1890 eine Ermittelung des Ernteertrages statt. Dieselbe ist auf die im Erhebungsformular B bezeichneten wichtigeren, feldmäßig gebauten, Fruchtarten beschränkt und in der zweiten Hälfte des Monats Februar ds. Js. vorzunehmen.
Den Herren Ortsvorständen des Kreises habe ich daher je 2 Exemplare i des genannten, zur Ermittelung des Ernteertrages dienenden Formulars B, welche die im Königlich statistischen Bureau handschriftlich eingetragenen Ernteertragsziffern pro 1889, sowie die bei der Ernteermittelung vom Jahr 1889 und aus den Erhebungen der Bodenbenutzung im Jahre 1883 für die betreffenden Fruchtarten ermittelten Anbauflächen enthalten, zugesandt, um in denselben unter genauer Beachtung der dem Formular vorgedruckten Anleitung den Ernteertrag im Jahre 1890 einzutragen.
Hierbei mache ich besonders dabei aufmerksam, daß die einzusetzenden Ertragsangaben, wie in dem Vordrucke im Kopfe des Formulars angegeben ist, Kilogramme auf 1 Hektar bedeuten und durchaus zu unterlassen ist, sich auf andere Gewichts- oder Flächeneinheiten zu beziehen. Ebenso ist nicht zu übersehen, daß für alle in dem Erhebungsformular angegebenen Früchte, für welche in dem Formulare A zur Ermittelung der landwirth- schaftlichen Bodenbenutzuug im Laufe des Herbstes 1883 Areal angegeben j worden ist, auf Ernteerträge pro Hektar angegeben werden müssen.
Da wo Hagelschlag vorgekommen ist, sind für jeden einzelnen Fall die in dem Anfänge auf Seite 3 des Erhebungsformulars B verlangten näheren Angaben zu machen und zwar unter Benutzung der im Februar v. I. bereits zugestellten Notizblättcr.
Bis spätestens zum 1. März d. J. ist mir das eine Exemplar des richtig und deutlich auszufüllcnden und sauber zu haltenden Formulars B, mit Datum und Unterschrift versehen, wieder einzureichen, während das andere ebenfalls auszufüllende Exemplar in der Gemeinde-Repositur aufzubewahren ist. i
Zur vorläufigen Notirung der im Jahre 1891 etwa eintretenden Hagelwetter habe ich den Ortsvorständen gleichzeitig je ein Exemplar des betreffenden Notizblattes übersandt. Dieses Notizblatt ist aufzubewahren
und die in dasselbe etwa im Laufe des Jahres zu verzeichnenden Angaben sind demnächst bei Ermittelung des Ernteertrages pro 1891 zu benutzen.
Hanau am 22. Januar 1891.
Der Landrath
V. 370 v. Oertzen.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Sack mit Heu. Eine Scheere. Eine Peitsche. Ein großer Taubcnkäfig (vor ca. 3 Wochen auf dem hiesigen Wochenmarkt stehen geblieben). Ein Paar schwarze Kinderhandschuhe mit Pelzbesatz.
Hanau am 24. Januar 1891.
Das Publikum wird darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge des eingetretenen Thauwetters die Gefahr einer theilweisen Ueberschwemmung der Stadt mit Eisgang nicht ausgeschlossen ist. Die städtischen Behörden haben Maßregeln getroffen, um rechtzeitig Kenntniß von bevorstehender Gefahr zu erhalten.
Die Interessenten werden aber auch jetzt schon selbst dringend ersucht, auch ihrerseits schon die er- sorderlichen Vorsichtsmaßregeln zu treffen.
Hanau am 24. Januar 1891.
Der Oberbürgermeister
1050 Westerburg.
Tagesschau.
Berlin, 23. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König trafen gestern früh um 8 Uhr in Cuxhaven ein, wo Allerhöchstdieselben vom kommandirenden General v. Leszczynski und dem regierenden Bürgermeister von Hamburg, Senator Versmann, empfangen wurden. Se. Majestät fuhren alsdann bis zur Kugelbake und ließen Sich Vortrag über die pro- jektirten Hafenanlagen halten. Darauf inspizirten Se. Majestät das Hamburger Passagier-Dampfschiff „Augusta Viktoria" und traten um 10'/z Uhr die Rückreise nach Berlin an, wo Allerhöchstdieselben um 6 Uhr Abends eintrafen. Während der Fahrt hatten Se. Majestät die Vorträge der Chefs des Militär-, des Zivil- und des Marinekabinets entgegengenommen. — Heute Vormittag sprachen Se. Majestät den Staatssekretär des Auswärtigen Freiherrn v. Marschall in dessen Wohnung.
Berlin, 23. Januar. Der „Reichsanzeiger" ist gegenüber den Mittheilungen der „Saale-Zeitung" über ein angebliches Gespräch, das bei dem vom Kaiser besuchten Mittagsmahl im Finanzministerium über die Abrüstungssrage geführt worden sei, zu der Erklärung ermächtigt, daß im ganzen Verlaufe des Festmahls die Rbrüstungsfrage mit keinem Worte berührt worden und alles in dem Artikel darüber Gesagte, insbesondere die dem Kaiser in den Mund gelegten Aeußerungen vollständig erfunden seien.
Berlin, 23. Jan. In heutiger Sitzung des Reichstags wurde der Antrag des Abg. Dr. Barth, welcher lautet:
„Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die Aufhebung der „Verordnung vom 6. März 1893, betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs" zu veranlassen",
nach längerer Debatte bei namentlicher Abstimmung mit 133 gegen 103 Stimmen abgelehnt.
Berlin, 23. Jan. Das Herrenhaus nahm, wieder „Rh. K." schreibt, ohne Debatte die Vorlagen über die Emeritirungsordnung für die evangelische Kirche in Schleswig-Holstein und über die Errichtung eines Amtsgerichts in Kirn an. Bei Berathung des Gesetzentwurfs über die Ernennung der aufsichtsführenden Amtsrichter beantragt Boie, die aufsichts- führenden Amtsrichter lediglich zu Ermahnungen bezw. Berichten an die vorgesetzte Behörde, nicht aber zu Rügen und Ordnungsstrafen zu ermächtigen. Nach längerer Debatte wird der Antrag Boie abgclehnt und die Vorlage mit unerheblichen Aenderungen genehmigt. Eine Resolution des Herrn Dernburg, betreffend die Errichtung von Amtsgerichtsbezirken für etwa 30 000 Einwohner mit dem Sitze des Gerichts innerhalb des Gerichtsbezirks für Berlin und in anderen größeren Städten u. s. w. wird zurückgezogen, nachdem der Regierungskommissar sich gegen selbige, als zur