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Nr. 19. Freitag den 23. Januar. 1891
Amtliches.
Bekanntmachung.
Einziehung der Postwerthzeichen älterer Art.
Seit dem 1. Dezember 1890 werden bei den Verkehrsanstalten nur noch Po st Werthzeichen neuerer Art verkauft.
Die noch in den Händen des Publikums befindlichen Postwerth- zeichen älterer Art (Freimarken, sowie gestempelte Briefumschläge, Postkarten, Streifbänder und Postanweisungs-Formulare) können noch b t s zum 31. Januar 1891 zur Frankirung von Postsendungen verwendet werden.
Vom 1. Febru ar 1891 ab verlieren die älteren Postwerthzeichen ihre Gültigkeit.
Dem Publikum soll indeß gestattet sein, die bis dahin nickt verwendeten Postwerthzcichen älterer Art bis spätestens zum 31. März 1891 gegen neue Werthzeichen gleicher Gattung und von entsprechendem Werthe umzutauschen. Gestempelte Briefumschläge und gestempelte Streifbänder werden gegen Freimarken zu 10 und 3 Pfennig umgetauscht; die Herstellungskosten werden mit 1 Pfennig für jeden gestempelten Briefumschlag und 7s Pfennig für jedes gestempelte Streifband baar erstattet. Der Umtausch der älteren Postwerthzeichen gegen neue wird an den Postschaltern bewirkt.
Postsendungen, welche nach dem 51. Januar 1891 noch mit Werthzeichen älterer Art zur Auflieferung gelangen, werden dem Absender zurückgegeben, oder wenn dies nicht thunlich sein sollte, als unfrankirt behandelt werden.
Vom 1. April 1891 ab sind die Verkehrsanstalten zum Umtausch älterer Postwerthzcichen nicht mehr befugt.
Berlin W., 13. Januar 1891.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts, von Stephan.
Bekan»tmach«ng wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe XXI zu den Preußischen 372°/oigen Staatsschuldscheinen von 1842 und der Zinsscheine Reihe II zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 4°/otgen Staatsanleihe von 1881.
Die Zinsscheine Reihe XXI Nr. 1 bis 8 zu den Preußischen 372°/otgen Staatsschuldscheinen von 1842 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1891 bis 31. Dezember 1894, sowie die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 4°/oigen Staatsanleihe von 1881 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1891 bis 31. Dezember 1900 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 1. Dezember d. I. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beaüftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem für je^e der beiden genannten Schuldgattungen getrennt aufzustellenden Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Fall erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zins- scheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats- papiere sich mit den Inhabern der Z inssch eina nweisunge nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkasfen
beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachte« Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhande« gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin den 28. Oktober 1890.
Königliche Hauptverwaltung der Staatsschulden.
I. 2457. gez. Sydow.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerke« veröffentlicht, daß die Formulare zu den in derselben gedachten Verzeichnisse« bei der Regierungs-Hauptkasse hier und den sämmtlichen Steuerkassen des Regierungsbezirks unentgeltlich zu haben sind.
Cassel den 5. November 1890.
Königliche Regierung.
_________ gez. Roth e._______
BekanNtmaLungeN Kömgl. LandrKrhssrnrLs.
Nach einer Mittheilung Großherzoglich Hessischen Kreisamts in Büdingen ist die Benutzung der Nidderbrücke zwischen Altenstadt und Oberau für Fuhrwerke mit einer Belastung von mehr als 45 Centner verboten.
Hanau am 20. Januar 1891.
Der Königliche Landrath
V. 422 v. Oertzen.
In der Gemeinde Hüttengesäß ist die Maul- und Klauenseuche gänzlich erloschen.
Hanau am 21. Januar 1891.
Der Königliche Landrath
V. 389 v. Oertzen.
Zum öffentlichen Verkauf einer alten Seegrasmatratze ist Termin auf Samstag den 24. d. Mts., Nachmittags 3 Uhr, im Polizei- Sekretariat anberaumt worden, wozu Kauflustige hiermit cingeladen werden.
Hanau am 22. Januar 1891.
Der Königliche Landrath v. Oertzen.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein großer Hnndemaulkorb. Eine Peitsche. Ein Schlittschuhriemen.
Hanau am 23. Januar 1891.
NR. Politische Uebersicht.
Der Kaiser, welcher sein landesväterliches Interesse für die infolge des langen und strengen Winters an den Seeküsten geschaffenen Eiskalamitäten erst vor Kurzem dadurch bethätigte, daß er sich nach Swinemünde begab und von dort an Bord eines Eisbrechers eine Fahrt ins Haff unternahm, wurde am Donnerstag früh in Cuxhaven erwartet, wo der Monarch die Eisverhältnisse an der unteren Elbe zu besichtigen und dann den zur Abreise nach dem Mittelmeer gerüsteten prächtigen Dampfer der Hamburg-Amerikanischen Packelfahrt-Aktiengesellschaft „Augusta Viktoria" in Augenschein zu nehmen gedenkt.
Im Verfolg der Etatsberathung des Reichstages wurde am Dienstag zum ersten Male die bekanntlich am 1. Januar d. J. in Kraft getretene In valid it ät s- und Altersversicherung berührt, zu welcher das Reich einen Zuschuß von 6 213 510 Mk. zu leisten hat. Ein Freisinnsredner meinte: diejenigen, die ohne etwas beigetragen zu haben,