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Nr. 18.

Donnerstag den 22. Januar.

1891

Amtliches.

Ich bringe hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die mit dem 1. Januar 1891 in Kraft getretene Königlich Preußische Arzneitaxe für 1891 im Verlag von R. Gaertner (Hermann Heyfelder) in Berlin er­schienen und vom Verleger selbst, sowie durch alle inländischen Buchhand­lungen zum Preise von 1 Mk. 20 Pfg. zu beziehen ist.

Cassel am 3. Januar 1891.

Der Regierungs-Präsident. J. V.: v. Pawel.

In der im Amtsblatt vom 20. November 1889 veröffentlichten Polizei-Verordnung vom 31. Oktober 1889, betreffend die bauliche Anlage und die innere Einrichtung von Theatern, Zirkusgebäuden und öffentlichen Versammlungsräumen, muß es im §. 41 Absatz 10 (Seite 223, Zeile 4 von oben) stattSoffitenrampen",Soffitenlampcn" heißen.

Cassel am 10. Januar 1891.

Der Regierungs-Präsident. J. V.: v. Pawel.

Der Herr Minister des Innern hat dem geschäftsführenden Ausschuß für den Luxuspferdemarkt zu Schncidemühl die Erlaubniß ertheilt, im Laufe dieses Jahres eine öffentliche Verloosung von Wagen, Pferden, Reit- und Fahrgerâthen rc. zu veranstalten und die in Aussicht genommenen 100 000 Loose zu je 1 Mark im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.

Cassel am 9. Januar 1891.

Der Regierungs-Präsident. J. V.: v. Pawel.

Der Herr Ober-Präsident hat mittelst Erlasses vom 5. Januar 1891 dem Vorstande der Kolonie für Epileptische zu Bethel bei Bielefeld gestattet, auch in den Jahren 1891 und 1892 je eine einmalige Sammlung frei­williger Gaben zum Besten der genannten Kolonie bei den Einwohnern der Provinz Hessen-Nassau zu veranstalten.

Die Verwaltungs- und Polizeibehörden des diesseitigen Bezirkes wer­den veranlaßt, dafür zu sorgen, daß den zu veranstaltenden Sammlungen keinerlei Hindernisse in den Weg gelegt werden. Ich bemerke hierbei, daß die Kollektanten mit vom Vorstand der Anstalt ausgestellten, und von der Polizeibehörde beglaubigten Legitimations-Papieren, sowie paginirten Sammel­listen versehen sein müssen.

Cassel am 10. Januar 1891.

__Der Regierungs-Präsident. J. V.: v. Pawel. ___________

Bekanntmamungen Kömgl. Landrarhsamts.

Infolge des eingetretenen Schneefalles werden die Herren Bürger­meister, Gutsvorsteher und Kreiseingesessenen auf den §. 1 zu 7 des Kur­hessischen Gesetzes vom 31. Oktober 1833 aufmerksam gemacht, wonach Landfolgedienste und zwar Fuhr- und Handdienste gefordert werden können zur Verhütung, Entfernung oder Verminderung von Gefahren und Nach­theilen, welche durch außerordentliche Naturereignisse herbeigeführt werden, namentlich an den Landstraßen und Flüssen durch ungewöhnliche Schnee- und Eisanhäufungen und Wasferfluthen rc., sowie auch sonst zu polizeilichen Zwecken in außerordentlichen Fällen.

Hanau am 21. Januar 1891.

Der Königliche Landrath

430__v. Oertzcn. _________________

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Verloren: Am 3. ds. Mts. eine längliche Vorstecknadel mit 3 Brillanten und auf beiden Seiten eine Perle. Eine Arbeitstasche mit Schlüssel, Notizbuch und Taschentuch.

Zugelaufen: Ein tiegcrartiger dänischer Doggenhund m. Geschl.

Hanau am 22. Januar 1891.

Gerügte Uebelstände.

Berlin. Die Beseitigung der im Korpsleben an den Universitäten eingerissenen Uebelstände wird in einer vom Bezirksvorstand der Alten Herren-Vereinigungen für Württemberg und Hohenzollern verfaßten Denk­schrift, die bei allen Verbänden und Vereinigungen Alter Herren und bei sämmtlichen Korps zirkulirt, als dringende Nothwendigkeit gefordert. Im

i Anschluß hieran richtet das Konservative Wochenblatt an die [ Korpsstudenten ein Mahnwort, in welchem es heißt:Wunderliche Unver- s nunft! Unsere Pädagogen sitzen ernst darüber zu Rathe, ob sie die Schul­stunden lOjähriger Knaben um täglich eine Stunde kürzen dürfen, ohne ihre geistige Entwickelung zu schädigen, die Eltern drängen und mühen sich, um die Söhne möglichst früh zur Universität zu bringen: ist aber das Examen bestanden, da scheint die Zeit mit einmal an Werth zu verlieren, dann wird mit Semestern frei geschaltet, wie sonst mit Monaten. Damit hängt zusammen der übertriebene Luxus der Korps, der bei den Alten Herren allgemeine Mißbilligung findet und den Bestand der Korps zu gefährden scheint. Wir erfahren hierbei, daß fast kein Korps mehr ohne die Unterstützung der Alten Herren leben kann, daß es diesen aber, die meist für Familien zu sorgen haben und meist im ernstern Berufsleben stehen, zu bunt wird, für die Kneipen, Ausfahrten und besonders für Hotelrechnungen der Korpsgäste im Kaiserhof oder Hotel Continentalfür die feinen Diners mit unversiegbarem Sekte" zu bluten.Was fragen sie, bringt der befreundete Korpsbursch von seinen Besuchen bei befreundeten Korps heim? Die Erinnerung an durchschlemmte Tage und das Be­wußtsein, daß seine Aufnahme sehr glänzend und kostspielig war. Was bleibt dem gastfreien Korps zurück? Ein Haufen unbezahlter Rechnungen!" Wer wird den Alten Herren übel nehmen, daß sie sich bedanken, diesen Haufen Rechnungen zu zahlen? Daß sie es als Pflicht jedes Korps­studenten bezeichnen,ohne erhebliche" Schulden die Universität zu verlassen?"

Wir meinen, sie sollten lieber noch das Wörtchenerheblich" gestrichen haben. Unsere Zeit ist zu ernst, das tägliche Leben gibt dem jungen Manne so viele Anregung, seine Kraft und seinen Muth zu bethätigen, zeigt ihm anderseits s» viele soziale Probleme, so große Armuth und Roth ringsum, daß namentlich die Studenten, welche selbst noch keinen Groschen verdienen, dem Volke das häßliche Bild eines müßigen Lebens nicht bieten sollten. Wenn die Korps sich sonst als treueste DiencL ihres Kaisers betrachten, so mögen sie auch seinen Mahnruf auf sich beziehen, mit Hand anzulegen zur Bekämpfung der umstürzenden Ideen der Sozialdemokraten. Bisher aber haben sie im höchsten Grade den berechtigten Unwillen der Unbemittelten erregt, in ihrer stolzen Absonderung einen bedeutenden Beitrag zur Sonde­rung der Klassen und Kasten geliefert und so in entgegengesetzter Richtung schädlich gewirkt. Der tüchtige Kern, der im Uebrigen in den Korps steckt, deren Mitglieder sich ja aus den Söhnen der besten Familien des Landes zusammensetzen, wird in ein um so helleres Licht treten, je mehr sie alles Eitle und Wesenlose abstreifen und, ohne auf vernünftige Erholung und die der Jugend angemessenen Freuden zu verzichten, doch neben der Kame­radschaft und der Pflege ritterlichen Wesens der ernsten Arbeit ihr Recht zu Theil werden lassen."

Tagesschau.

Berlin, 21. Januar. DerNordd. Allg. Ztg." zufolge wurde dem Konsistorialrath Dryander anläßlich der Herausgabe seiner Predigten über das Markusevangelium von der theologischen Fakultät der Berliner Uni­versität der theologische Doktorgrad ehrenhalber verliehen.

Berlin, 12. Jan. (Abgeordnetenhaus.) Nach Erledigung einiger Rechnungsvorlagen folgt die Berathung des Antrags Richter über die Errichtung von Fideikommissen und den Erlaß der Stempelsteuer in einzelnen Fällen. Richter bestreitet, nach derK. Z.", in seiner Be­gründung der Krone das Recht auf Erlaß einer Steuer. Der Finanz- m in ist er entwickelt das Recht aus der Verfassungsgeschichte und führt den Steuererlaß im Fall Lucius auf den Wunsch des Kaisers Friedrich zurück, daß demselben aus der Standeserhöhung und der damit verbunde­nen Gründung zweier Fideikommisse keine Kosten erwüchsen. Abgeordneter Schumacher (fc.) stellt sich im Namen seiner Partei auf den Stand­punkt der Regierung. Abg. Francke (nl.) gesteht der Regierung eben­falls das Recht auf Erlaß der Stempelsteuer zu, stellt aber den Antrag, die Regierung möge 1. die Begünstigung der Bildung von Fideikommissen durch Erlaß der Stempelsteuer thunlichst aufgeben, und 2. ein Komptabili- tätsgesetz vorlegen, v. Rauchhaupt spricht der Krone ebenfalls das Recht auf Steuererlasse zu. Desgleichen Windthorst, der aber vor einer Wiederholung solcher Vorgänge warnt und die jährliche Veröffent­lichung der anormalen Steuerbefreiungen fordert. Nach einem Schlußwort