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Nr. 16. Dienstag den 20. Januar. 1891

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Amtliches.

Bekanntmachung.

Verordnung, betreffend Lie Ermäßigung Les Telegraphentariss.

Der Absatz I §. 9 der Telegraphenordnung für das Deutsche Reich vom 13. August 1880, wonach die Telegrammgebühr auf 6 Pfennig für das Wort mit einem Mindestbetrage von 60 Pfennig für das Telegramm festgesetzt ist, wird vom 1. Februar d. J. ab, wie folgt, abgeändert:

Für das gewöhnliche Telegramm wird auf alle Entfernungen eine Gebühr von 5 Pfennig für jedes Wort, mindestens jedoch der Betrag von 50 Pfennig erhoben."

Berlin W., 15. Januar 1891.

Der Reichskanzler

von Caprivi._____________________

SekanntmaMUNgeL König!. Landrarhsamts.

KrKaimtmachrmg.

Folgende in Gemäßheit des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889 über die Jnvaliditäts- und Altersversicherung bei der unteren Verwaltungsbehörde anzubringenden Anträge werden im Kreis Ausschutz-Vüreau Zimmer 17 des Landrathsamis nur an den Markttagen Dienstag, Freitag und Sonnabend von Vormittags 9 bis Mittags 1 Uhr entgegengenommen: 1) Anträge auf Bewilligung von Jnvaliditäts- und Altersrenten (§. 75 Abs. 1 des Gesetzes).

2) Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht nach §. 4 Abs. 3 des Gesetzes.

Nach dieser Bestimmung sind nämlich solche Personen, welche vom Reich, von einem Bundesstaate oder einem Kommunalverbande Pensionen oder Wartegelder wenigstens im Mindestbetrage der In­validenrente beziehen, oder welchen auf Grund der reichsgesetzlichen Bestimmungen über Unfallversiche ung der Bezug einer jährlichen Rente von mindestens demselben Betrage zusteht, auf ihren Antrag von der Versichernngspsticht zu befreien.

Während der Jahre 1891 bis 1895 beträgt der mögliche Mindestbetrag der Invalidenrente 110 Mk. 94 Pf., für die Folgezeit 114 Mk. 70 Pf.

3) Anträge von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern auf Festsetzung der Zahl der Arbeitstage.

§. 100 des Gesetzes bestimmt nämlich:

Die Beiträge des Arbeitgebers und der Versicherten sind von demjenigen Arbeitgeber zu entrichten, welcher den Versicherten während der Kalenderwoche beschäftigt hat.

Findet die Beschäftigung nicht während der ganzen Kalenderwoche bei demselben Arbeitgeber statt, so ist von demjenigen Arbeitgeber, welcher den Versicherten zuerst be­schäftigt, der volle Wochenbeitrag zu entrichten.

Sofern die Zahl der thatsächlich verwendeten Arbeits­tage nicht fcstgestellt werden kann, ist der Beitrag für die­jenige Arbeitszeit zu entrichten, welche zur Herstellung der Arbeit annähernd für erforderlich zu erachten ist. Im Streitfälle entscheidet auf Antrag eines Theiles die untere Verwaltungsbehörde endgültig."

4) Anträge auf Entscheidung in Streitigkeiten

a) zwischen den Organen der Versicherungsanstalten einerseits und Arbeitgebern oder Arbeitnehmern oder gemäß §. 8 des Gesetzes Selbstversicherten anderseits über die Fragen

1) °b,

2) zu welcher Versicherungsanstalt,

3) in welcher Lohnklasse

Beiträge zu entrichten sind,

b) zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über dieselben Fragen (a und b $. 122 des Gesetzes),

c) zwischen den Organen verschiedener Versicherungsanstalten über die Frage, zu welcher Anstalt für bestimmte Personen Beiträge

zu entrichten sind (§. 123 des Gesetzes),

d) zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die Berechnung und Anrechnung der für die Versicherten zu entrichtenden oder im Falle des §. 111 denselben zu erstattenden Beiträge (§. 124 des Gesetzes).

5) Beschwerden über den Ersatz baarer Auslagen, welche dem Arbeitgeber durch den Vorstand der Versicherungs-Anstalt auferlegt worden sind (§. 128 des Gesetzes).

Ebenso werden, falls nicht eilige und dringliche Fälle vorliegen, nur an den oben angegebenen Tagen Beschwer­den sowie Klagen im Verwaltungsstreitverfahren zu Pro­tokoll entgegengenommen, wie überhaupt der Verkehr mit dem Publikum nur zu der angegebenen Zeit wiederum abgesehen von eiligen und dringlichen Fällen stattsinden kann.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden daher ersucht, für etwaige persönlich gewünschte Auskunftsertheilungen die angegebenen Tage zu wählen.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses v. O e r tz e n,

A. 86 Königl. Landrath.

Tagesscha u.

Berlin, 19. Jan. DieB. Pol. N." fügen den Meldungen der Blätter über die Erklärung des Kaisers gegenüber Herrn d. Kardorff, be­treffend den Bimetallismus, hinzu, der Kaiser habe sich vor zwei Jahren eingehend über die Währungsfrage infolge der von Interessenten der Doppel­währung unternommenen Schritte orientirt, und die Ablehnung der Aus­führungen v. Kardorff's bei dem Diner Miquels bestätige nur die damals bereits in engeren Kreisen bekannt gewordenen Anschauungen des Kaisers über den Bimetallismus.

Berlin, 19. Januar. Die von dem hiesigen Kapellenvereine zum Gedächtniß Kaiser Wilhelms I. und Kaiser Friedrichs erbaute Friedens- kirche in der Ruppinerstraße wurde heute in Gegenwarart des Kaisers und des Prinzen und der Prinzessin Albrecht durch den Probst Brückner feier­lich eingeweiht. Die Eröffnuugsprcdigt hielt Superintendent Krückeberg. Der erste Vicepräsident des Herrenhauses, Hans von Rochow - Plessow ist gestern gestorben. (K. Z.)

Berlin, 19. Jan. In heutiger Sitzung des Reichstags kam der Antrag Auer auf Einstellung der Maßnahmen der Nürnberger Staats­anwaltschaft gegen den sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten Grillen­berger zur Berathung. Nach kurzer Debatte wird der Antrag v. Unruh- Bomst auf Einstellung des Verfahrens angenommen und der Antrag Auer an die Geschäftsordnungskommission verwiesen. Hierauf folgt die zweite Berathung des Etats und wird der des Reichskanzlers und des Reichs­tags bewilligt.

Berlin, 19. Jan. Im Abgeo rdnetenhause beginnt heute die erste Lesung des Etats. Rickert erkennt die vom Finanzminister be­tonte Nothwendigkeit der Ausbildung des direkten Steuersystems an, hält aber eine Vermehrung der Steuern nicht für nothwendig. In Betreff des Eisenbahnctats bemängelt Rickert den beklagenswerthcn Stillstand hinsichtlich der Reform des Tarifwesens. Mit dem System der Alterszulage für Be­amte, der Neuschaffung etatsmäßiger Stellen und der Vermehrung der Fabrikinspektoren sei er einverstanden. Dagegen müsse er sich gegen die Politik der Regierung in Bezug auf die Polen aussprechen. v. Tiedemann- Bomst weist auf den Domäuenetat hin, welcher ein trauriges Bild von der Lage der Landwirlhschaft geiväbre. Eine Herabsetzung des Eisenbahnper­sonentarifs sei nicht nöthig, nur eine Vereinfachung der Tarife wünschens- werth. Redner widerlegt die Ausführungen Rickerts über die polnische Politik und betont ein Einvernehmen seiner Partei in den wirthschaftlichen Fragen mit Herrn v. Kardorff. Czarlinski (Pole) meint, die Zulassung polnischer Arbeiter entspreche durchaus dem Interesse der Arbeitgeber. Auch betreffs der Polizeidistriktskommissäre in Posen hätte gespart werden können. Sattler bezeichnet den Etat als sparsam, solide und durchsichtig. Er ver­theidigt die polnische Politik der Regierung. Windthorst spricht seine Be­friedigung darüber aus, daß die Rede des Finanzministers so nüchtern war.