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Nr. 14.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Samstag den 17. Januar.

1891

Amtliches.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 20. Verloosung von Schuldvers ch reibungen der 4prozentigen Staatsanleihe von 1868 A sind die in der Anlage verzeichneten Nummern*) gezogen worden. Dieselben werden den Besitzern zum Iften Juli 1891 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1, Juli 1891 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldver­schreibungen und der nach dem 1. Juli 1891 zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe I Nr. 8 nebst Anweisungen zur Reihe VII bei der Staatsschulden- Tügungskasse hierselbst, Taubenstraße Nr. 29, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmit­tags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäfts­lage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Hauptkassen und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskasfe. Zu diesem Zwecke können die Schuldverschreibungen nebst Zinsscheinen und Zinsschein-Anweisungen einer dieser Kassen schon vom 1. Juni 1891 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden- Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach er­folgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Juli 1891 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.

* Mit dem 1. Juli 1891 hört die Verzinsung der *$erlooften Schuldverschreibungen auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten und gekündigten, auf der obigen Anlage verzeichneten, noch rückständigen Schuldverschreibungen -bet Staatsanleihen von 1868 A, 1850, 1852, 1853 und 1862 wieder- f holt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit dem Tage ihrer Kündigung aufgehört hat.

Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von den obengedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Schließlich benutzen wir diese Veröffentlichung, darauf aufmerksam zu machen, daß von den Schuldverschreibungen der konsolidirten 4 */» pro heutigen Staatsanleihe, welche gemäß §. 2 des Gesetzes »om 4. März 1885 (Ges.-Samml. S. 55) und der diesseitigen Bekanntmachung vom 1. September 1885 in Verschreibungen der konsolidirten 4prozentigen Staatsanleihe umzutauschen waren, die in der genannten Anlage unter IV. aufgeführten Nummern auch bis jetzt noch nicht eingereicht worden sind. Die Inhaber dieser Schuldverschreibungen werden deshalb wiederholt auf­gefordert, den beregten Umtausch zur Vermeidung von weiteren Zinsverlusten alsbald zu bewirken, indem wir ausdrücklich bemerken, daß die zu den neuen vierprozentigen Verschreibungen von 1885 gehörigen Zinsschcine Reihe I. Nr. 3 bis 20, von welchen die Scheine Nr. 3 bis 12 bereits fällig geworden sind, bestimmungsmäßig vier Jahre nach ihrer Fälligkeit zu Gunsten der Staatskasse verjähren. Die Zinsscheine Nr. 3 und 4, am 1. April bezw. 1. Oktober 1886 fällig geworden, sind demnach ' schon verjährt.

Berlin am 2. Dezember 1890.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

*) Die Nummernliste liegt in den Geschäftslokalen des Landrathsamts und der f Steuerkassen offen.___________

ä6ekamltmachungeN KönigL. Landrmhskmrs.

Der Kreis-Ausschuß hat in seiner Sitzung am 21. November v. Js. aus den sachverständigen Eingesessenen des Kreises für das Jahr 1891 ^e unten genannten Schiedsmänner, welche den Schätzungskommissionen hinzutreten, nach §. 18 des Preußischen Gesetzes vom 12. März 1881 gewählt.

_ „ Die Ortspolizeibehörde hat aus diesen Personen für jeden einzelnen L>chätzungsfall die Schiedsmänner zu ernennen, wobei darauf aufmerksam gemacht wird, daß die vom Krcis-Ausschusse gewählten Schiedsmänner unterhalb des ganzen Kreises zu Amtshandlungen herangezogen werden sonnen.

Die Schätzung erfolgt durch die aus dem beamteten Thierarzte und zwei Schiedsmännern gebildete Kommission. Die Letzteren werden von der Ortspolizeibehörde eidlich verpflichtet. Dasselbe gilt, wenn an Stelle des beamteten Thierarztes ein nichtbeamteter Thierarzt zugezogen wird, für diesen, sofern derselbe nicht im Allgemeinen als Sachverstänviger beeidet ist.

Die Schiedsmänner werden beim ersten Falle ihrer Zuziehung für die ganze Periode ihrer schiedsgerichtlichen Thätigkeit ein für alle Mal eidlich verpflichtet, sodaß die Vereidigung erst zu wiederholen ist, wenn der Be­treffende in einem späteren Kalenderjahre wiederum zum Schiedsmann be­stellt wird.

Die den Schiedsmännern als Ersatz für Reisekosten und Auslagen zu gewährende Vergütung wird im Verwaltungswege festgesetzt und aus der Staatskasse bestritten. In allen Fällen aber, in welchen der zugezogene Schiedsmann nicht am Ort der Abschätzung oder in einer Entfernung von nicht mehr als 2 Kilometer von demselben wohnt, ist von der Ortspolizei­behörde unter der betreffenden Liquidation Bescheinigung zu ertheilen, daß am Orte der Abschätzung oder in größerer Nähe von demselben eine nach der Bezeichnung des Kreis-Ausschusses zu dem Amte eines Schiedsmannes verwendbare Person nicht wohnt. Event, ist unter den Liquidationen an- zugeben, weshalb diese Person zu der Abschätzung nicht zugezogen werden konnte.

Die Herren Bürgermeister wollen die nachstehend genannten Schieds­männer von der auf sie gefallenen Wahl in Kenntniß setzen und denselben mittheilen, daß sie verpflichtet seien, auf amtliche Requisition erforderlichen Falles an allen Orten des Kreises Abschätzungen vorzunehmen.

Die Herren Bürgermeister derjenigen Gemeinden, für welche weniger als drei oder gar keine Schiedsmänner gewählt sind, verweise ich auf den vorigen und zweiten Absatz dieser Bekanntmachung mit dem Anheimgeben, erforderlichen Falles die Schiedsmänner der nächstgelegencn Ortschaft zu requiriren.

Zusammenstellung .

Windecken: Philipp Lapp, Franz Reul, Wilhelm Pfeiffer.

Bergen: Friedrich Wagner, Jakob Becker, Peter Günther.

Bischofsheim: Andreas Krebs, Andreas Keller, Joh. Reul.

Bruchköbel: Christian Viehmann, PH. Baumann, Konrad Kircher.

Dörnigheim: Karl Weber, Philipp Huf 2r.

Eichen: Joh. Christoph Baumann, Joh. Adam, Philipp Euler.

Erbstadt: Georg Rausch, Bgmstr. a. D. Seib.

Fechenheim: Theodor Weil, Georg Puth, Friedrich Fix.

Gronau: Georg Kalbhenn, Friedrich Wenzel 2r.

Großauheim: Johann Melchior Botzum, Joseph Grün.

Großkrotzenburg: Alois Breidenbach, Heinr. Krämer, Florian Bergmann. Hochstadt: Georg Rausch, Peter Stein.

Hüttengesäß: N. Jakob Koch, Joh. Neidhardt 12r, Konrad Völker llr. Kesselstadt: Heinrich Diehl, Georg Diehl.

Kilianstädten: Müller Thylmann, Gastwirth Zeh sen., Johann Köppel. Langendiebach: Kaspar Noß, Wilhelm Dückhardt, I. Bernges 3r. Langenselbold: Konrad Mohn 6r, Peter Döll 3r, Wilhelm Köhler. Marköbel: Friedrich Fischer, Peter Schneider 3r.

Mittelbuchen: Peter Heck, Johannes Krieger.

Niederdorfelden: Pachter Karl Hofmann, Georg Müller, Heinr. Müller lr. Niederissigheim: Heinrich Kümmel, Joh. Gärtner, Brgmstr. Schröder. Niederrodenbach: Brgmstr. Haupt, Peter Lehr, Heinrich Lucas 6r. Oberdorfelden: Christoph Schuch, Wilhelm Schaub, Friedrich Kitz. Oberissigheim: Peter Dauth, Gastwirth Heck, Heinr. Schäfer.

Ostheim: Georg Köster, Georg Brodt 6r, Wilhelm Stein.

Ravolzhausen: Kaspar Lind, Brgmstr. Klein.

Roßdorf: Konrad Lehr 3r, Konrad Bach, Kaspar Schneider. Rückingen: Heinrich Dietz 3r, Peter Kolb 2r, Karl Loch lr. Rüdigheim: Johannes Schwarzhaupt, Johannes Köhler. Wachenbuchen: Ludwig Stein.

Hanau am 16. Januar 1891.

Der Königliche Landrath v. Oertzen.

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