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Kugteich Arntttches Organ für Stcröt- unö Larrökreis Kcrncru.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 287. Dienstag oen 9. Dezember-

Amtliches.

Bekanntmachung.

Wegfall der gestempelten Briefumschläge und der gestempelten Streifbänder.

Vom 10. Dezember 1890 ab werden gestempelte Brief­umschläge und gestempelte Streifbänder seitens der Verkehrs­anstalten nicht mehr verkauft. Von demselben Zeitpunkte ab wird die Reichs-Postverwaltung derartige Postwerthzeichen überhaupt nicht mehr Herstellen lassen und zum Verkauf bringen; dem Publikum bleibt überlassen, ungestempelte Briefumschläge und Streifbänder zu verwenden und mit den erforderlichen Freimarken zu bekleben.

Die am 10. Dezember 1890 noch in den Händen des Publikums befindlichen gestempelten Briefumschläge und gestempelten Streifbänder neuerer Art können weiter verwendet werden. Dagegen behalten die Briefumschläge und Streifbänder mit Werthzeichen älterer Art nur noch bis zum 31. Januar 1891 ihre Gültigkeit.

Berlin W., 27. November 1890.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

von Stephan.

Bekanntmachung.

1 Einziehung der Postwerthzeichen älterer Art.

Vom 1. Dezember 1890 ab werden die Verkehrsanstalten nur noch Postwerth Zeichen neuerer Art verkaufen.

Die alsdann noch in den Händen des Publikums befindlichen P o st - Werthzeichen älterer Art (Freimarken, sowie gestempelte Briefum­schläge, Pssikarten, Streifbänder und Postanwcisungs-Forniulare) können noch bis zum 31. Januar 1891 zur Frankirung von Post­sendungen verwendet werden.

Vom 1. Februar 1891 ab verlieren die älteren Post­werthzeichen ihre Gültigkeit. Dem Publikum soll indeß gestattet sein, die bis dahin nicht verwendeten Postwerthzeichen älterer Art bis spätestens zum 31. März 1891 gegen neuere Werthzeichen gleicher Gattung und von entsprechendem Werthe umzu­tauschen. Gestempelte Briefumschläge und gestempelte Streifbänder wer­den gegen Freimarken zu 10 und 3 Pfennig umgetauscht, die Herstellungs­kosten werden mit 1 Pfennig für jeden gestempelten Briefumschlag und */z Pfennig für jedes gestempelte Streifband baar erstattet. Der Umtausch der älteren Postwerthzeichen gegen neue wird an den Postschaltern bewirkt.

Postsendungen, welche nach dem 31. Januar 1891 noch mit Werth­zeichen älterer Art zur Auflieferung gelangen, werden dem Absender zurück­gegeben, oder wenn dies nicht thunlich fein sollte, als unfrankirt behandelt werden.

Vom 1. April 1891 ab sind die Verkehrsanstalten zum Umtausch älterer Postwerthzeichen nicht mehr befugt.

Berlin W., 27. November 1890.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts, von Stephan.

Bekanntmachung.

Die Weihnachtssendungen betreffend.

Das Reichs-Postamt richtet auch in diesem Jahre an das Publikum das Ersuchen, mit den Weihnachtsversendungen bald zu be­ginnen, damit die Packetmassen sich nicht in den letzten Tagen vor dem Feste zu sehr zusammendrängen, wodurch die Pünktlichkeit in der Beförde­rung leidet.

Die Pallete sind dauerhaft zu verpacken. Dünne Pappkasten, schwache Schachteln, Zigarrenkisten w. sind nicht zu benutzen. Die Auf­schrift der Pallete muß deutlich, vollständig und haltbar her- gestellt sein. Kann die Aufschrift nicht in deutlicher Weise auf das Packet gesetzt werden, so empfiehlt sich die Verwendung eines Blattes weißen Papiers, welches der ganzen Fläche »ach fest aufgeklebt werden muß. Am zweckmäßigsten sind gedruckte Aufschriften auf weißem Papier. Da­gegen dürfen Formulare zu Post-Palletadressen für Packetaufschriften nicht i verwendet werden. Der Name des Bestimmungsorts muß st e t s '

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recht groß und kräftig gedruckt oder geschrieben sein. Die Packet- aufjchrist muß sämmtliche Angaben der Begleitadres se ent­halten, zutreffendenfalls also den Frankovermerk, den Nachnahmebetrag nebst Namen und Wohnung des Absenders, den Vermerk der Eilbestellung u. s. w., damit im Falle des Verlustes der Begleitadresse das Packet auch ohne dieselbe dem Empfänger ausgehândigt werden kann. Auf Palleten nach größeren Orten ist die Wohnung des Empfängers, aus Packeten nach Berlin auch der Buchstabe des Postbezirks (C., W., SO. u. s. w.) anzugeben. Zur Beschleunigung des Betriebes trägt es wesent- l i ch bei, wenn die Packele franfitf aufgeliefert werden. Das Porto für Packete ohne angegebenen Werth nach Orten des Deutschen Reichs-Postge­biets beträgt bis zum Gewicht von 5 Kilogramm: 25 Pf. auf Entfernun­gen bis 10 Meilen, 50 Pf. auf weitere Entfernungen.

Berlin W., 27. November 1890.

Reichs-Postamt, Abtheilung I. Sachse.

âkarmtma Dünger? Kömgl. Landrathsamts.

Von dem hier garuisonirenden 2. Bataillon Füsilier-Regiments von Gersdorff findet am 11., 12. und 13. d. M. an jedem Tage von Morgens 8 bis Nachmittag gegen 4 Uhr ein Schießen mit scharfen Patronen in der Gemarkung Wachenbuchen, westlich dieses Ortes in der Richtung aus denSchäferküppel" und auf den WaldstreifenDie kleine Lohe" statt.

Es liegen im Grfahrsbei eich der direkte Weg

1. von Kilianstädten ]

2. ,, Oberdorfelden ? nach Wachenbuchen.

3. Niederdorfelden

4. Der Weg, welcher von Kilianstädten an derKleinen Lohe" vor­bei nach Bergen führt (sogenanntehohe Straße"). Dieser Weg ge­fährdet von Kilianstädten bis zum WaldKleine Lohe" einschließlich. Zu den gefährdeten Gelände gehört der Wald genanntKl. Lohe" und das nördlich von diesem Walde nach Oberdorfelden und Kilianstâdter Mühle gelegene Feld, sowie das Feld westlich Wachenbuchen.

Besonders wird darauf hingewiesen, daß während der angegebenen Zeit ein Verkehr auf den bezeichneten Straßen zu Wagen und zu Fuß, sowie von Arbeitern auf dem gefährdeten Gelände und im WaldKleine Lohe" nicht stattfinden darf.

Die vorbezeichneten Wege werden durch Sicherheitsposten abgesperrt werden.

Letzteren ist bei Meidung von Strafe bis zu 9 Mark subs. 3 Tage Haft unbedingt Folge zu leisten.

Die betreffenden Herren Ortsvorstände haben Vorstehendes in orts­üblicher Weise bekannt machen zu lassen.

Hanau am 4. Dezember 1890.

Der Königl. Landrath

v. Oertzen. M. 5306

Bekanntmachung, betr. Bekämpfung der Blutlaus.

Nachdem sorgfältige Beobachtungen dieses für unsere Aepfelbäume so gefährlichen Insektes zu dem Resultate geführt haben, daß sich die Vertilgung am leichtesten und wirksamsten zur Winterzeit durchführen läßt, wird hiermit zu einem allgemeinen Feldzug gegen den Schädling und zur nachdrücklichsten Bekämpfung im Laufe der Monate Januar, Februar und März aufgefordert.

Es müssen sämmtliche Wund stellen an den Bäumen, auf denen im vergangenen Jahre die Blutlaus gesessen hat (man erkennt solche an dem weißlichen Ueberzuget, mit einer der nachfolgend beschriebenen Lösungen gründlich ausgebürstet werden. Auch räume mau die Erde von den Stämmen etwas weg, um Blutlauskolonien, welche sich etwa unter der Obei fläche des Bodens befinden sollten, erreichen zu können. Wer recht sorgsam verfahren will, bürste die ganze Rinde der Stämme und der Zweige ab.

Da bei einem solchen Verfahren ziemlich große Mengen Flüssigkeit gebraucht werden, so werden hier nur die billigen Blutlausmittel in Vor­schlag gebracht.

Es sind dies: 1) gewöhnliche Lauge, wie sie durch Uebergießen von